Kleine Anfrage der Abg. Özgüven und Löber (SPD) vom 29.11.2017 betreffend Lehrermangel an Grundschulen im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Marburg-Biedenkopf und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Verschiedenen Presseberichten war zu entnehmen, dass das Problem des Lehrermangels an Grundschulen weiterhin ungelöst ist. Zukünftig soll dem Lehrermangel auch mit dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen für Gymnasiallehrkräfte im Bereich des Grundschullehramts entgegengewirkt werden. Vorbemerkung des Kultusministers: Um dem durch die nicht vorhersehbare Zuwanderung entstandenen Bedarf an Grundschul- und Förderschullehrkräften zu begegnen, hat die Hessische Landesregierung bereits Anfang des Jahres 2017 ein Maßnahmenpaket angestoßen: 1. Kurzfristig wirkend: Reaktivierung von erst kürzlich in den Ruhestand Getretenen und Verlängerung der Dienstzeit von Grundschul- und Förderschullehrkräften, die hieran Interesse haben. 2. Mittelfristig wirkend: ein Programm zur Weiterqualifikation von bislang nicht eingestellten Gymnasial- und Hauptschul- und Realschullehrkräften für den Unterricht an Grundschulen bzw. Förderschulen. 3. Langfristig wirkend: Ausweitung von Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen. Diese Maßnahmen wurden zügig umgesetzt und zeigen erste Erfolge: 1. Es gingen Rückmeldungen von rund 300 der angeschriebenen Lehrkräfte und Pensionäre ein; auf die Antwort des Kultusministeriums auf die Kleine Anfrage betreffend Weiterbeschäftigung von pensionierten Lehrkräften, Drucksache 19/5704, wird verwiesen. 2. Im Sommer 2017 starteten Weiterqualifizierungsmaßnahmen mit ca. 140 (Grundschule) und ca. 80 (Förderschule) Teilnehmenden - eine zweite Staffel mit einer Kapazität von 200 Plätzen (Grundschule) begann zum 1. Februar 2018 bzw. wird mit 80 Plätzen (Förderschule) zum 1. Juni 2018 beginnen. 3. Die Studienplatzkapazitäten an den hessischen Hochschulen wurden ab dem Wintersemester 2017/2018 für die Lehrämter an Grundschulen und an Förderschulen um 315 Plätze ausgeweitet . Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mittels welcher Verfahren erfolgte die Zuweisung von Lehrkräften zu Schuljahresbeginn 2017/2018 in die Grundschule im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Marburg- Biedenkopf? (Bitte aufschlüsseln nach Schule) Seit dem Schuljahr 2009/2010 wird das zentrale Zuweisungsverfahren für alle öffentlichen Schulen des Landes Hessen angewendet. Bei diesem Verfahren werden die für die Grundunterrichtsversorgung und Deputate (Schulleiter-, Schulleitungs- und Schuldeputat) nach der jeweils gültigen Pflichtstundenverordnung benötigten Stunden zentral ermittelt und den Schulen mitgeteilt . Die sich daraus ergebenden Stellen werden den zuständigen Staatlichen Schulämtern zugewiesen . Für jede Schule wird die Grundunterrichtsversorgung auf Basis der Schülerzahlen und der sich daraus ergebenden Sollklassen ermittelt. Vor Schuljahresbeginn werden dafür die von den Schulen erhobenen Schülerzahlprognosen zugrunde gelegt (Prognosephase). Die endgültige Höhe der Eingegangen am 19. März 2018 · Bearbeitet am 19. März 2018 · Ausgegeben am 28. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5475 19. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5475 Grundunterrichtsversorgung eines Schuljahres basiert auf den Daten der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) am dritten Sonntag nach Schuljahresbeginn. Anhand der plausibilisierten Schülerzahlen werden die notwendigen Sollklassen berechnet. Grundlage dafür bildet die Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen (Klassengrößenverordnung) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Derzeit beträgt der Klassenteiler in der Grundschule 25. Die für eine Sollklasse benötigten Stunden ergeben sich aus den in den Stundentafeln ausgewiesenen Pflichtstunden pro Fach und einem Zuschlag, der in der Grundschule für Differenzierungsmöglichkeiten genutzt werden kann. Die Berechnung der einer Schule zustehenden Deputate erfolgt nach der jeweils gültigen Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrkräfte (Pflichtstundenverordnung) auf Basis der Schülerzahlen des jeweils letzten Erhebungsstichtags der allgemeinen Schulstatistik. Die jeweilige Höhe der Deputate wird den Schulen bereits während der Prognosephase mitgeteilt. Neben der zentral ermittelten Grundunterrichtsversorgung und den Deputaten gibt es weitere Zuweisungen für Schulen, die teilweise zentral ermittelt werden oder einem dezentralen Verfahren unterliegen. Zu den zentral ermittelten Sonderzuweisungen zählen bspw. der Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung (4% bzw. 5%), die Stunden für den indikatorbezogenen und integrationsfördernden Sozialindex, der Mehrbedarf für Ethik und islamischen Religionsunterricht in der Grundschule und die Zuweisung für Intensivklassen. Für Schulen mit ganztägigen Angeboten bzw. Ganztagsschulen werden die dafür benötigten Stellen/Stunden in Absprache mit den Schulträgern zugewiesen. Für dezentrale Zuweisungsgebiete (inklusiver Unterricht, Intensivkurse, Vorlaufkurse, DaZ, Unterricht in der Herkunftssprache) wird den Staatlichen Schulämtern jeweils ein Stellenkontingent zugewiesen, das sie unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten auf die Schulen verteilen . Eine zentrale Zuweisung ist aufgrund der Unterschiedlichkeit der einzelnen Schulen insofern nicht angebracht. Frage 2. Wie stellen sich die Zahlen zu Neueinstellungen von Grundschullehrkräften im Bezirk des Staatlichen Schulamts Stadt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf dieses Jahr dar? (Bitte aufschlüsseln nach Schule) Die Angaben bis zum Stichtag 17. Dezember 2017 sind Anlage 1 zu entnehmen. Frage 3. Wie viele Stellen blieben unbesetzt bzw. konnten noch nach Beginn des Schuljahres nachbesetzt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Schulen.) Die Grundschulen im Schulamtsbezirk konnten zu Schuljahresbeginn unter Einbeziehung der Lehrkräfte in Tarifverträgen vollständig mit Unterrichtsstunden versorgt werden. Frage 4. Nach welchen Kriterien erfolgt die Verteilung von Lehrkräften an hessische Grundschulen über das landesweite Ranglistenverfahren? Frage 5. Wie wird über das landesweite Ranglistenverfahren einer Ungleichverteilung von Lehrkräften im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Marburg-Biedenkopf entgegengewirkt? Die Fragen 4 und 5 werden wie folgt zusammen beantwortet. Jede Lehrkraft bewirbt sich bei der Ranglistenbewerbung gezielt für einen oder mehrere Schulamtsbezirke . Nachdem die Gesamtstellenzahl durch die zentrale Zuweisung den Staatlichen Schulämtern - wie in der Antwort zu Frage 1 beschrieben - zur Verfügung gestellt wurde, verteilt das Staatliche Schulamt unbefristete Einstellungsmöglichkeiten an die Schulen. Gemäß den Regelungen des aktuell geltenden Erlasses zu den Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über das zu wählende Einstellungsverfahren, das Lehramt und die Fächer. Frage 6. Wie stellt sich die diesjährige Verteilung von Lehrkräften über das landesweite Ranglistenverfahren im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf dar? (Bitte aufschlüsseln nach Schulen.) Auf die Antwort zur Frage 2 wird verwiesen. Frage 7. Wie viele zusätzliche Lehrkräfte wurden dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Marburg- Biedenkopf um Vergleich zum Schuljahr 2016/2017 zugewiesen? (Bitte aufschlüsseln nach Kreis und Schule) Für die Grundunterrichtsversorgung, Sonderzuweisungen und Deputate (vgl. hierzu Antwort zur Frage 1) wurden dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf für die Grundschulen im Schuljahr 2016/2017 385,1 Stellen und im Schuljahr 2017/2018 400,9 Stellen zugewiesen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5475 3 Die Verteilung der Stellen pro Schule in den Schulträgerbereichen des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Marburg-Biedenkopf ist in Anlage 2 dargestellt. Nicht berücksichtigt sind in dieser Angabe Zuweisungen für in Mittel beanspruchte Stellen im Ganztag sowie Zuweisungen für Anrechnungen von dienstlichen Tätigkeiten und aus persönlichen Gründen, die sich nach § 3 Abs. 7 bis 9 und §§ 7 bis 11 der Pflichtstundenverordnung vom 19. Mai 2017 ergeben. Frage 8. Wie will die Landesregierung dem Lehrermangel im Lehramt für Grundschulen in den Bezirken des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Marburg-Biedenkopf entgegenwirken? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zusätzlich nutzten im pädagogischen Vorbereitungsdienst zum Einstellungstermin 1. November 2017 rund 50 Personen, die die 1. Staatsprüfung in den Lehrämtern an Gymnasien und an Haupt- und Realschulen abgelegt haben, die Einstiegsmöglichkeit in das Referendariat für das Grundschullehramt. Zum Einstellungstermin 1. Mai 2018 ist eine Aufstockung dieser Sondermaßnahme auf 100 Personen geplant. Frage 9. In welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Marburg- Biedenkopf zur Umschulung auf einen Grundschullehrerberuf zu bewegen? Das Staatliche Schulamt in Marburg erhielt für die Weiterbildung zur Grundschullehrkraft fünf Einstellungsmöglichkeiten. Werden diese ausgeschöpft, können auf Antrag weitere zugewiesen werden. Die Weiterbildung zum Erwerb des Lehramts an Grundschulen sowie der Lehrbefähigung an Grundschulen wird begleitet durch ein Anschreiben an alle in Frage kommenden Bewerberinnen und Bewerber im Ranglistenverfahren, verschiedene Pressemitteilungen und weitere Informationen, bspw. auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums: https://kultusministerium.hessen.de/einstellung-schuldienst/hessen-sucht-grund-undfoerderschullehrkraefte . Wiesbaden, 9. März 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlage 1 zu KA 5475 Schule Lehramt Fach Gansbachtal Schule Angelburg Grundschule M, KU, EV Berglandschule Bad Endbach Grundschule D, M, EV Grundschule Mornshausen Grundschule D, M, SPO, KU Hinterlandschule Grundschule EV, M, MU Hinterlandschule Grundschule SPO, M, D Hinterlandschule Grundschule D, M, MU Grundschule Wallau Grundschule M, E, D Brüder-Grimm-Schule Marburg Grundschule D, KU, M Astrid-Lindgren-Schule Marburg Grundschule M, D, MU Astrid-Lindgren-Schule Marburg Grundschule D, M, SU Sophie-von-Brabant-Schule Marburg Grundschule M, SU, EV Erich-Kästner-Schule Cappel Grundschule SU, M, D Grundschule am Christenberg Münchhausen Grundschule SPO, M, D Grundschule Schweinsberg Grundschule D, KA, M Grundschule II Stadtallendorf Grundschule MU, M, D Grundschule II Stadtallendorf Grundschule D, M, SU Mittelpunktschule Wohratal Grundschule SU, D Grundschule Kirchhain Grundschule D, M, SPO Martin-von-Tours-Schule Neustadt Grundschule M, EV, D Schule Lehramt Fach MPS Dautphetal Haupt-, Realschule M, EV Astrid-Lindgren-Schule Marburg Gymnasium ETHI, SPO Grundschule Niederweimar Haupt-, Realschule POWI, SPO Grundschule Kirchhain Gymnasium D, SPO Grundschule Biedenkopf Gymnasium B, SPO Neueinstellungen im Rahmen der Weiterqualifizierungsmaßnahme von Gymnasial- und H/R-Lehrerinnen und Lehrern zum Lehramt an Grundschulen Neueinstellungen im Ranglistenverfahren zum Schuljahresbeginn 2017/18 in Grundschulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf Anlage 1 zu KA 5475 Legende Fachbezeichnung B Biologie D Deutsch DAFZ Deutsch als Fremd- /Zweitsprache E Englisch ETHI Ethik EV Evangelische Religion F Französisch IRU Islamischer ITA Italienisch KA Katholische Religion M Mathematik MU Musik POWI Politik und Wirtschaft SPA Spanisch SPO Sport SU Sachunterricht Anlage 2 zu KA 19/5475 Schulname Schulort Stellen 2016/17 Stellen 2017/18 Differenz zum Vorjahr in Stellen Gansbachtalschule Lixfeld Angelburg 7 7,2 0,2 Grundschule am Lindenbaum Bottenhorn Bad Endbach 2,5 2,6 0,1 Endenbergschule Breidenstein Biedenkopf 4,6 4,7 0,1 Mittelpunktschule Buchenau Dautphetal 5 4,9 -0,1 Berglandschule Bad Endbach Bad Endbach 6 7,1 1 Grundschule Gönnern Angelburg 0 0,4 0,4 Grundschule Holzhausen Dautphetal 5 5,1 0,1 Grundschule Mornshausen Gladenbach 4,4 4,5 0,1 Grundschule Oberdieten Breidenbach 4,4 3,4 -1 Mittelpunktschule Wallau Biedenkopf 7,7 7,9 0,2 Grundschule Wolzhausen Breidenbach 2,5 2,6 0 Grundschule Erksdorf/Hatzbach Stadtallendorf 4,4 4,2 -0,2 Grundschule Amöneburg Amöneburg 4,4 4,5 0,1 St. Martin Schule Mardorf Amöneburg 6,6 5,8 -0,8 Grundschule Bürgeln-Betziesdorf Cölbe 3,3 3,8 0,5 Lindenschule Cölbe Cölbe 5,1 5,9 0,9 Grundschule Schönstadt Cölbe 3,9 3,3 -0,6 Regenbogenschule Ebsdorf-Leidenhofen Ebsdorfergrund 4,4 4,5 0,1 Grundschule Dreihausen Ebsdorfergrund 4,9 4 -0,9 Grundschule Fronhausen Fronhausen 13,6 14,6 1 Grundschule Großseelheim Kirchhain 5,9 5,7 -0,1 Sonnenschule Hachborn Ebsdorfergrund 3,3 4,1 0,8 Grundschule Anzefahr-Niederwald Kirchhain 3,9 4 0,1 Grundschule Langenstein Kirchhain 3,9 4 0,1 Otto-Ubbelohde-Schule Lahntal-Goßfelden Lahntal 6,5 6,9 0,4 Wichtelhäuser-Schule Sterzhausen Lahntal 7,6 7,8 0,2 Grundschule Lohra Lohra 8,7 7,9 -0,8 Grundschule Mengsberg-Momberg Neustadt 3,9 4,3 0,4 Grundschule Münchhausen Münchhausen 6,7 6,6 -0,1 Grundschule Niederklein Stadtallendorf 3,1 3,2 0 Grundschule Rauischholzhausen Ebsdorfergrund 2,5 2,5 0 Grundschule Rauschenberg Rauschenberg 8,2 8 -0,1 Grundschule I Stadtallendorf 17,7 18,5 0,8 Grundschule Schweinsberg Stadtallendorf 3,9 4,2 0,4 Grundschule II Stadtallendorf 32 33 1 Grundschule Niederweimar Weimar 7,5 8,4 0,9 Burgwaldschule Wetter Wetter 15,5 14,7 -0,8 Grundschule Amönau Wetter 3,9 3,2 -0,7 Grundschule Wittelsberg Ebsdorfergrund 5 5 0 Grundschule Wohra Wohratal 4,5 4,6 0,1 Grundschule Kirchhain Kirchhain 19,1 20,9 1,8 Grundschule Biedenkopf Biedenkopf 14,7 18,9 4,2 287,9 297,6 9,7 Schulträger: Landkreis Marburg-Biedenkopf Anlage 2 zu KA 19/5475 Schulname Schulort Stellen 2016/17 Stellen 2017/18 Differenz zum Vorjahr in Stellen Brüder-Grimm-Schule Marburg 8,1 8,5 0,4 Gerhart-Hauptmann-Schule Marburg 4,4 5,2 0,9 Geschwister-Scholl-Schule Marburg 6,8 6,9 0,1 Astrid-Lindgren-Schule Marburg Marburg 24,9 26,7 1,8 Erich Kästner-Schule Marburg 14,8 17,4 2,6 Verbund Grundschulen-West Marburg 8,5 6,9 -1,5 Grundschule Marbach Marburg 7,4 8,4 1 Grundschule Michelbach Marburg 7 7,5 0,5 Tausendfüßler-Schule Marburg 7,5 7,7 0,2 Waldschule Wehrda Marburg 7,7 7,9 0,2 97,2 103,3 6,1 Schulträger: Universitätsstadt Marburg 5475_Anlagen.pdf 5475_anl1 5475_anl2