Kleine Anfrage der Abg. Alex, Degen, Habermann, Grumbach, Dr. Neuschäfer, Siebel und Dr. Spies (SPD) vom 24.06.2014 betreffend berufsbegleitendes Studium der Informatik an der Hochschule Darmstadt und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung der Fragesteller: Seit 1997 bietet die Hochschule Darmstadt in Kooperation mit dem "Conservatoire National des Arts et Métiers " (Paris) ein berufsbegleitendes entgeltpflichtiges Studium zum Bachelor- oder Masterabschluss in Informatik an. Zurzeit werden keine neuen Studierenden aufgenommen. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Die Hochschule Darmstadt führt berufsbegleitende, weiterbildende Informatik-Studienangebote des Conservatoire National des Arts et Métiers (Cnam) unter französischer Federführung in deutscher Sprache durch. Es wird ausschließlich der französische Abschlussgrad verliehen. Damit handelt es sich bei diesen Studienangeboten um grenzüberschreitende "FranchisingStudienangebote ", die hier in einer untypischen Konstellation vorliegen, da die Hochschule Darmstadt als zur Gradvergabe berechtigte Hochschule lediglich als Vermittler des ausländischen Grads fungiert. Sie stellt damit quasi eine "Zweigstelle" des Cnam in Deutschland dar. Die Qualitätssicherung des Angebots erfolgte vertragsgemäß ausschließlich nach französischen Standards. Deutsche Standards, die im vorliegenden Fall z.B. in Bezug auf Zugangsbedingungen und Anrechnungsregeln höher liegen, waren aufgrund der Form der Zusammenarbeit und der Gradvergabe durch den französischen Partner nicht relevant. Diese Bedingungen konnten den Ankündigungen der Hochschule Darmstadt zum berufsbegleitenden Informatik-Studienangebot nicht eindeutig entnommen werden. Vielmehr konnte vermutet werden, dass es sich um ein Kooperationsangebot handelt, in dem die Hochschule Darmstadt eine Mitverantwortung für die Qualität des Angebots trägt und in dem ein Bachelor- bzw. ein Mastergrad erworben werden kann, was in dieser Form nicht der Fall ist. Durch die gewählte Form der Zusammenarbeit ist es rechtlich möglich, dass die deutschen Qualitätsstandards nicht in jedem Fall gewahrt bleiben. Die Kultusministerkonferenz hat bereits in ihrem Beschluss vom 18.09.2008 zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (II) ausgeführt, "dass die Qualitätssicherungsregelungen der beteiligten Staaten unterlaufen werden, sodass sich das Problem der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes in diesem Bereich mit besonderer Dringlichkeit stellt". Die Hochschulrektorenkonferenz hat das Thema in seiner Empfehlung der 15. HRK-Mitgliederversammlung am 19.11.2013 zu "Franchising von Studiengängen" aufgegriffen und festgehalten: "Mit der vorliegenden Empfehlung soll ein erster Schritt gemacht werden, die besonderen Anforderungen, die diese Entwicklung an die Hochschulen in Deutschland als Franchisegeber in Bezug auf die Einhaltung der rechtlichen und qualitativen Standards stellt, zu benennen ." Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Gab es Gespräche zu diesem Studium zwischen dem Ministerium und der Hochschule Darm- stadt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst steht seit Juli 2013 zu diesem Studienangebot mit der Hochschule Darmstadt in schriftlichem Kontakt. Nach Prüfung des Sachverhalts Eingegangen am 31. Juli 2014 · Ausgegeben am 5. Juli 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/553 31. 07. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/553 wurde die Hochschule anschließend mit Schreiben vom 31. Oktober 2013 aufgefordert, auf die dargelegten Bedenken zu reagieren, für verbraucherfreundliche Transparenz zu sorgen und bei der Zusammenarbeit mit einem ausländischen Partner auch deutsche Qualitätsstandards zu wahren . Das Ministerium hat dabei auch zum Ausdruck gebracht, dass es eine Fortführung des Studienangebots prinzipiell begrüßt, wenn Transparenz und Qualität gewährleistet sind. Es kann sich z.B. ein Informatik-Studienangebot vorstellen, das unter Beachtung der Qualitätsstandards beider Länder zu einem gemeinsamen Abschlussgrad (Joint oder Dual Degree) führt. Hierauf hat das Präsidium der Hochschule Darmstadt nach Rückkopplung mit dem federführenden Fachbereich im Dezember 2013 einen Aufnahmestopp - gültig ab dem Sommersemester 2014 - ausgesprochen, um mögliche Optionen zur Weiterführung der Studienangebote prüfen zu können. Nach Bekunden der Hochschule Darmstadt haben Anfang Juli 2014 Gespräche auf Präsidiumsebene mit dem Cnam stattgefunden, um Möglichkeiten der weiteren Zusammenarbeit zu eruieren . Frage 2. Soll dieser Studiengang weitergeführt, eingestellt oder modifiziert werden? Die Hochschule Darmstadt hat noch nicht final entschieden, ob das Studienangebot weitergeführt , eingestellt oder modifiziert wird. Diese Frage ist Gegenstand aktueller Diskussionen. Frage 3. Wie sehen Abwicklung und Perspektive für die derzeitigen Studierenden aus, falls der Studien- gang eingestellt werden sollte? Für diesen Fall wird die Hochschule Darmstadt den Studierenden ermöglichen, den nächsten angestrebten Abschluss (noch nach französischem Recht) innerhalb eines angemessenen Zeitraums erlangen zu können. Frage 4. Kann ein Angebot zum Wintersemester 2014/15 rechtzeitig sichergestellt werden, wenn der Stu- diengang weiterführt oder modifiziert weitergeführt werden sollte? Der laufende Entscheidungsprozess über die Weiterführung des Studienangebots wird zum Wintersemester 2014/15 nicht abgeschlossen sein. Für die Studierenden, die bereits im CnamProgramm eingeschrieben sind, ist ein Studienangebot zum Wintersemester 2014/15 sichergestellt . Frage 5. Trifft es zu, dass Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums (Stand Mai 2014) ein halbes Jahr nach Abschluss noch kein Zeugnis und keinerlei Auskünfte bekommen haben? Nach Auskunft der Hochschule Darmstadt trifft es zu, dass es zu Verzögerungen bei der Ausstellung von Zeugnissen, Urkunden und Bescheinigungen gekommen ist. Die Hochschule Darmstadt hat nach eigenem Bekunden das Problem erkannt und Abhilfe geschaffen. Frage 6. Ist dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst bekannt, dass dies mit finanziellen Einbußen für die berufstätigen Absolventinnen und Absolventen verbunden ist (u.a. keine Höhergruppierung ) und wie beurteilt die Landesregierung diesen Umstand? Hierzu liegen dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst keine Informationen vor. Organisation und Verfahren der Zeugniserstellung erfolgen jeweils hochschulautonom, teilweise auf Basis entsprechender, in den jeweiligen Prüfungsordnungen getroffener Vorgaben. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hält eine zeitnahe Ausstellung von Abschlusszeugnissen generell für angezeigt, um negative Folgen einer verzögerten Ausstellung zu verhindern . Wiesbaden, 21. Juli 2014 Boris Rhein