Kleine Anfrage des Abg. Weiß (SPD) vom 25.06.2014 betreffend Bericht der Fraport AG zur Fluglärmentwicklung gemäß Teil A XI 5.1.7 des Planfeststellungsbeschlusses und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Nach der Nebenbestimmung Teil A XI 5.1.7 des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main vom 18.12.2007 ist die Fraport AG verpflichtet, die Entwicklung des Fluglärms regelmäßig zu untersuchen und die Untersuchungsergebnisse dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) zu übermitteln. Dieser Verpflichtung ist die Fraport AG mit Schreiben vom 30.01.2014 an das HMWEVL nachgekommen und hat die Lärmentwicklung tags und nachts in den Jahren 2011 bis 2013 dargestellt. Das HMWEVL hat das Schreiben der Fraport AG inklusive Anlagen und Karten auf seiner Homepage veröffentlicht. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Zu vervollständigen ist, dass die Fraport AG ihrer Verpflichtung nach Teil A XI 5.1.7 des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 zur jährlichen Übermittlung der Untersuchungsergebnisse über die Entwicklung des Fluglärms im Umfeld des Frankfurter Flughafens für die Jahre 2012 und 2013 jeweils mit Schreiben vom 21.02.2013 und 31.01.2014 nachgekommen ist. Eine Darstellung der Fluglärmentwicklung für das Jahr 2011 ist nach Teil A XI 5.1.7 Satz 4 des Planfeststellungsbeschlusses nicht vorgesehen. Zur Beantwortung von Frage 3 dieser Kleinen Anfrage wurde eine Stellungnahme der Fraport AG eingeholt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie bewertet die Landesregierung die Fluglärmentwicklung tags und nachts in den Jahren 2011 bis 2013 auf der Grundlage der Leq-Karten bzw. der Darstellung der 6 mal 68 dB(A) Konturen? Frage 2. Welche wesentlichen Erkenntnisse ergeben sich nach Auffassung der Landesregierung aus der Darstellung der Fluglärmentwicklung der Jahre 2011 bis 2013 gemäß der Nebenbestimmung aus dem Planfeststellungsbeschluss? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet: In den von der Fraport AG gemäß der Nebenbestimmung Teil A XI 5.1.7 des Planfeststellungsbeschlusses erstellten Karten sind die berechneten Lärmimmissionen bezogen auf die jeweiligen sechs verkehrsreichsten Monate der Jahre 2012 und 2013 dargestellt. Anhand der Darstellungen konnten die Lärmbelastungen durch die genutzten Flugrouten sowie die angekündigte routenspezifische Verkehrsverlagerung (Migrationsplan im Hinblick auf die sog. "Südumfliegung") nachvollzogen werden. Insgesamt wurde die Anzahl der in den Jahren 2012 und 2013 durch Fluglärm belasteten Anwohner im Vergleich zur Prognose für das Jahr 2020 deutlich unterschritten . Im Übrigen wird auf die Ausführungen der Fraport AG in deren Schreiben an das HMWEVL vom 21.02.2013 und 31.01.2014 verwiesen. Eingegangen am 13. August 2014 · Ausgegeben am 20. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/558 13. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/558 Frage 3. In welchem Umfang sind 2013 (insgesamt) und 2014 (nach Monaten aufgeschlüsselt) nachts An- flüge im sog. Segmented Approach differenziert nach Betriebsrichtung durchgeführt worden? Nutzung Segmented RNAV Approach von 23:00 bis 05:00 Uhr (Lokalzeit) nach Betriebsrichtungen (BR) 2013 *) 2014 Jan - Dez Jan Feb Mar Apr Mai Jun BR 07 25 0 0 0 1 2 4 BR 25 51 2 2 1 4 8 7 Summe 76 2 2 1 5 10 11 *) Die Werte sind hochgerechnet, da in 2013 keine vollständige Erhebung vorgenommen wurde Wiesbaden, 29. Juli 2014 In Vertretung: Mathias Samson