Kleine Anfrage des Abg. Lotz (SPD) vom 24.06.2014 betreffend ärztliche Versorgung im Wahlkreis 42 und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele niedergelassene Hausärztinnen und -ärzte sind tätig in den Gemeinden des Wahlkreises 42 (Main-Kinzig III)? Den nachfolgenden Tabellen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen) kann entnommen werden, wie viele niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte in den Gemeinden tätig sind sowie wie viele dieser Ärzte im Wahlkreis 42 (Main-Kinzig III) über 60 Jahre alt sind. Dabei stellt die KV Hessen zum einen die Anzahl der Versorgungsaufträge (Arztsitze) entsprechend der Zählung der Bedarfsplanungsrichtlinie (BPI-RiLi) dar, zum anderen die Anzahl der Hausärztinnen und Hausärzte auf Basis der Kopfzahl. Mittelbereich Bad Orb: Hausärzte in Vollzeit Hausärzte in Teilzeit Hausärzte über 60 J. Arztsitze¹ Kopfzahl² Arztsitze¹ Kopfzahl² Arztsitze¹ Kopfzahl² Bad Orb 10 10 2 2 Flörsbachtal 1 1 1 1 Jossgrund 1 1 1 2 0,5 1 Mittelbereich Gelnhausen: Hausärzte in Vollzeit Hausärzte in Teilzeit Hausärzte über 60 Jahre Arztsitze¹ Kopfzahl² Arztsitze¹ Kopfzahl² Arztsitze¹ Kopfzahl² Biebergemünd 5 5 2 2 Gelnhausen 18 18 4 4 Gründau 8 8 2 2 Linsengericht 5 5 1 1 Mittelbereich Schlüchtern: Hausärzte in Vollzeit Hausärzte in Teilzeit Hausärzte über 60 Jahre Arztsitze¹ Kopfzahl² Arztsitze¹ Kopfzahl² Arztsitze¹ Kopfzahl² Schlüchtern 13 13 4 4 Sinntal 5 5 Steinau a. d. Straße 3 3 2 2 Mittelbereich Wächtersbach/Bad Soden-Salmünster: Hausärzte in Vollzeit Hausärzte in Teilzeit Hausärzte über 60 Jahre Arztsitze¹ Kopfzahl² Arztsitze¹ Kopfzahl² Arztsitze¹ Kopfzahl² Bad Soden-Salmünster 10 10 1,5 3 6,5 8 Birstein 4 4 Brachttal 1 1 Wächtersbach 7 7 1 4 2 2 (Quelle: KV Hessen, Schreiben vom 18. Juli 2014, Stand: 01. Juli 2014) 1 Zählung gemäß BPI-RiLi 2 Kopfzahl ohne Job-Sharing & Sicherstellungs-Assistenten Eingegangen am 7. August 2014 · Ausgegeben am 11. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/560 07. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/560 Frage 2. In wie vielen Fällen treten aktuell Schwierigkeiten bei der Suche nach Nachfolgerinnen oder Nachfolgern auf (bitte nach Kommunen aufteilen)? Nach § 75 SGB V haben die KVen sowohl die vertragsärztliche Versorgung als auch den Bereitschaftsdienst sicherzustellen. Um dies zu erreichen, hat die KV im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der Entwicklung anzupassen (§ 99 SGB V). In ihrer Stellungnahme vom 18.07.2014 führt die KV Hessen aus, dass die Vertragsärzte der KV Hessen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Zulassungsausschuss den Verzicht auf ihre Zulassung anzeigen, nicht verpflichtet sind, Angaben über die Zukunft ihrer Vertragsarztpraxis zu machen. Zur Nachfolgesituation kann von der KV Hessen deshalb lediglich eine Prognose aufgrund der in der Niederlassungsberatung vorhandenen Erkenntnisse und Erfahrungen vorgenommen werden. In der Fachgruppe der Hausärzte gibt es nach Angaben der KV Hessen im Main-Kinzig-Kreis keinen Mittelbereich, in dem eine Unterversorgung festzustellen ist. Lediglich im Mittelbereich Schlüchtern sind nach dem aktuellen Stand der Bedarfsplanung 2,5 freie Arztsitze sowie im Mittelbereich Wächtersbach/Bad Soden-Salmünster 0,5 freie Arztsitze vorhanden. Für den Mittelbereich Bad Orb mit den Gemeinden Bad Orb, Flörsbachtal und Jossgrund sowie dem Mittelbereich Gelnhausen mit den Gemeinden Biebergemünd, Gelnhausen, Gründau und Linsengericht besteht im hausärztlichen Bereich nach der aktuellen Bedarfsplanung eine Überversorgung . Die KV Hessen teilt mit, dass ein Hausarzt in Biebergemünd des Mittelbereiches Gelnhausen seine vertragsärztliche Tätigkeit zum 30.06.2014 beendet hat, ohne einen Nachfolger für seine Praxis gefunden zu haben. Des Weiteren ist der KV Hessen bekannt, dass ein Hausarzt in der Gemeinde im selbigen Mittelbereich seinen Verzicht gegebenenfalls zum Jahresende 2014 plant. Die Suche eines Nachfolgers wurde bereits begonnen. Zudem hat nach Angaben der KV Hessen ein Hausarzt im Mittelbereich Schlüchtern (Gemeinde Steinau a.d. Straße) seine vertragsärztliche Tätigkeit im September letzten Jahres beendet. Die Suche eines Nachfolgers erstreckte sich nach Auskunft der KV Hessen über eine lange Zeit; diese war bis zur Abgabe des Sitzes erfolglos. Aufgrund der fehlenden Nachbesetzung wird der Vertragsarztsitz des Arztes in die Bedarfsplanung zurückgeführt. Die KV Hessen steht Praxisabgebern und jungen Ärztinnen und Ärzten, die einen Niederlassungswunsch äußern, mit einem umfassenden Beratungsangebot zur Seite. Sie arbeitet aktiv an Maßnahmen und potenziellen Lösungsansätzen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung , insbesondere auch im ländlichen Raum. Frage 3. Wie sind der Bereitschaftsdienst und die Notfallversorgung in den genannten Mittelbereichen derzeit geregelt und in welchen Bereichen kommt es aus welchen Gründen zu Engpässen? In Gesamthessen wird nach Angaben der KV Hessen der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) seit 2013 reformiert und neu organisiert, damit Patienten auch zukünftig anhaltend Hilfe bekommen und mehr Hausbesuche angeboten werden können. Mit der ersten bzw. dritten von insgesamt fünf Roll-out-Wellen gibt es im Main-Kinzig-Kreis Veränderungen des ÄBD. Diese verfolgen das Ziel, eine ausreichende, wirtschaftlich und zweckmäßig organisierte Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung außerhalb der üblichen Praxiszeiten bei gleichzeitig vertretbarer persönlicher Belastung der einzelnen Ärzte bzw. des einzelnen Arztes zu gewährleisten. Engpässe, welche die vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung außerhalb der üblichen Praxiszeiten betreffen, sind nicht bekannt. Wiesbaden, 2. August 2014 Stefan Grüttner