Kleine Anfrage der Abg. Geis (SPD) vom 01.12.2017 betreffend der Vergabe von Fördermitteln für Projekte des Weiterbildungspaktes für die Jahre 2017 bis 2020 und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Im Rahmen des Weiterbildungspaktes für die Jahre 2017 bis 2020 stellt das Land Hessen bei einem Gesamtvolumen von 12 Mio. € ab dem 1. Januar 2018 6 Mio. € für Projekte bereit. Zwischen 2018 und 2020 sollen Weiterbildungsprojekte in 19 Handlungsfeldern mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren unterstützt werden. Vorbemerkung des Kultusministers: Der Weiterbildungspakt für die Jahre 2017 bis 2020 wurde zwischen dem Land Hessen und den Einrichtungen der Weiterbildung in öffentlicher Trägerschaft sowie den landesweiten Organisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft abgeschlossen. Die im Weiterbildungspakt definierten Handlungsfelder wurden von den Partnern des Paktes gemeinsam festgelegt. Der Weiterbildungspakt umfasst sowohl die gesetzliche Förderung nach dem Hessischen Weiterbildungsgesetz (HWBG), die zum 01.01.2017 um ca. 20% erhöht wurde, als auch die Förderung von Projekten im Umfang von insgesamt 6 Mio. € von 2018 bis 2020. Antragsberechtigt für Projekte sind Einrichtungen der Weiterbildung nach § 8 HWBG (Volkshochschulen), nach § 12 HWBG (Hessische Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck e.V.), nach § 14 HWBG (anerkannte landesweite Organisationen in freier Trägerschaft) und § 13 Abs. 1 HWBG (Hessischer Volkshochschulverband e.V.). Ein Rechtsanspruch auf Projektförderung besteht nicht. Es steht den Antragsberechtigten frei, Projekte zu beantragen; eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Nach welchen Kriterien werden die Projekte für die Vergabe von Fördermitteln des Weiterbildungspaktes der Jahre 2017-2020 ausgewählt? Die Förderfähigkeit von Projekten richtet sich nach der im Antrag dargelegten fachlichen Qualität des jeweiligen Vorhabens im Hinblick auf die Erreichung der Ziele des Weiterbildungspakts als Zuwendungszweck. Die Projekte werden gemäß Punkt 9.1 der Förderrichtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Weiterbildungspakts für die Jahre 2017 bis 2020 nach den folgenden, im Grundsatz gleichwertigen Kriterien ausgewählt: Plausibilität, Qualität und Machbarkeit , Zusätzlichkeit, Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit. Frage 2. Wer entwickelte die Kriterien, die zur Auswahl der Projekte für die Vergabe von Fördermitteln des Weiterbildungspaktes der Jahre 2017 bis 2020 gelten? Die Kriterien wurden vom Hessischen Kultusministerium festgelegt. Frage 3. Wie wird dabei sichergestellt, dass die Projekte nach den im Weiterbildungspakt der Jahre 2017 bis 2020 festgesetzten Inhalten strukturiert sind? In der Förderrichtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Weiterbildungspakts für die Jahre 2017 bis 2020 ist verbindlich festgelegt, dass die Antragsteller ein von ihnen ausgewähltes Handlungsfeld des Weiterbildungspaktes explizit adressieren und den spezifischen Beitrag des Eingegangen am 30. Januar 2018 · Bearbeitet am 31. Januar 2018 · Ausgegeben am 2. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5625 30. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5625 jeweiligen Vorhabens zur Zielerreichung konkret darlegen müssen. Ohne diesen expliziten und konkreten Bezug zu den festgesetzten Inhalten des Weiterbildungspaktes ist eine Förderung von Projekten ausgeschlossen. Frage 4. Wer entscheidet, welche Projekte von den Fördermitteln des Weiterbildungspaktes der Jahre 2017 bis 2020 unterstützt werden? Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet das Hessische Kultusministerium. Frage 5. Nach welchen Verteilungskriterien wird entschieden, auf welche Höhe sich die Fördermittel des Weiterbildungspaktes der Jahre 2017-2020 für das jeweilige Projekt belaufen? Die Höhe der Fördermittel für das jeweilige Projekt ergibt sich aus der im jeweiligen Finanzierungsplan dargestellten Gesamtfinanzierung und aus den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Frage 6. Welche Projekte werden im Rahmen des Weiterbildungspaktes der Jahre 2017-2020 im Jahr 2018 gefördert und wie hoch sind die Fördermittel des Landes Hessen jeweils? (Bitte aufschlüsseln nach Projekt, Kreis und Förderlaufzeit.) In Anlage 1 sind die zum 31.07.2017 beantragten und nach fachlicher Prüfung zur Bewilligung vorgesehenen Projekte nach Kurztiteln alphabetisch aufgelistet; Projekte mit gleichem Kurztitel sind jeweils Teile eines entsprechenden Verbundprojekts. Der Beginn des Förderzeitraums ist noch abhängig vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Haushaltsgesetzes für die Jahre 2018 und 2019, da vor Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes Bewilligungsbescheide nicht erlassen werden können. Frage 7. Wie verteilen sich die Fördermittel des Weiterbildungspaktes der Jahre 2017 bis 2020 prozentual auf die Projekte freier, öffentlicher Träger sowie auf Verbundprojekte? Über die Verteilung der Fördermittel in Höhe von 6 Mio. € insgesamt kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Auskunft erteilt werden, da zwei weitere Antragsfristen (jeweils 31. Juli 2018 und 2019) noch ausstehen. Im Rahmen der ersten Antragswelle (Frist 31.07.2017) werden voraussichtlich 4.778.300 € bewilligt werden. Von dieser voraussichtlichen Summe entfallen 65,72 % auf Projekte öffentlicher Träger und 34,28 % auf Projekte freier Träger. Auf Verbundprojekte entfallen 50,07 % der im Rahmen der ersten Antragswelle voraussichtlich zu bewilligenden Summe. Frage 8. Benötigen die Volkshochschulen und freien Träger eine Zertifizierung oder Qualitätsstandards, um ein Projekt über die Mittel des Weiterbildungspaktes fördern zu lassen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, wie wird die Qualitätssicherung der Projekte gewährleistet? Antragsberechtigt sind die nach HWBG gesetzlich anerkannten Einrichtungen (vgl. Vorbemerkung ). Eine Zertifizierung der Einrichtungen gehört nicht zu den Voraussetzungen für die Anerkennung nach HWBG und ist folglich auch nicht Voraussetzung für die Förderung im Rahmen des Weiterbildungspakts. Jedoch verfügen nahezu alle antragsberechtigten Einrichtungen über Zertifizierungen (insbesondere Zertifizierung durch Weiterbildung Hessen e.V., aber auch Lernerorientierte Qualitätstestierung (LQW) und ISO 9000); einige Einrichtungen sind mehrfach zertifiziert. Eine verbindliche Setzung einheitlicher Qualitätsstandards für Projekte im Rahmen des Weiterbildungspakts ist vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Ziele und der ausgeprägten inhaltlichen Heterogenität der gemeinsam festgelegten Handlungsfelder sowie im Hinblick auf den äußerst unterschiedlichen Umfang der Projekte nicht möglich. Die Qualitätssicherung der Projekte wird durch eingehende Beratung der Antragsteller durch das Hessische Kultusministerium und daraus resultierende Präzisierungen der Projektplanung unterstützt. Im Verlauf der mehrjährigen Förderung sind zudem von den Zuwendungsempfängern jährliche Zwischennachweise zu erbringen. Wiesbaden, 19. Januar 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlage 1 zu KA 5625 Projekt (Kurztitel) Zuwendungsempfänger Förderlaufzeit Fördersumme Basisqualifizierung Alphabetisierung Hessischer Volkshochschulverband bis 31.12.2019 67.000 € Bewegungstrainer für Hochaltrige Bildungsakademie des Landessportbundes bis 31.12.2020 81.400 € Bürgerdialog Gutes Leben und gute Arbeit VHS Hochtaunuskreis bis 31.12.2020 47.000 € Bürgerdialog Gutes Leben und gute Arbeit Bildungswerk ver.di bis 31.12.2020 83.000 € Demokratiewerkstätten VHS Wetzlar bis 31.12.2020 37.300 € Demokratiewerkstätten VHS Marburg-Biedenkopf bis 31.12.2020 63.400 € Demokratiewerkstätten VHS Marburg bis 31.12.2020 42.200 € Demokratiewerkstätten Bildungspartner Main-Kinzig bis 31.12.2020 50.400 € Dialogwerkstätten VHS Kreis Groß-Gerau bis 31.12.2020 34.900 € Ehrenamtliche in der Landwirtschaft Verein für Landvolkbildung bis 31.12.2020 162.000 € Erwachsenen-pädagogische Qualifizierung Hessischer Volkshochschulverband bis 31.12.2020 379.900 € Gesellschaftspolitisches Empowerment Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft bis 31.12.2020 127.000 € Gesellschaftspolitisches Empowerment Burg Fürsteneck bis 31.12.2020 123.000 € Grundbildungsangebote mit flankierender Beratung VHS Darmstadt-Dieburg bis 31.12.2020 280.000 € Inklusive VHS VHS Landkreis Gießen bis 31.12.2020 154.200 € Inklusive VHS VHS Wiesbaden bis 31.12.2020 148.600 € Inklusive VHS Bildungspartner Main.Kinzig bis 31.12.2020 97.100 € Interreligiöse Bildung Evangelische Erwachsenenbildung bis 31.12.2020 117.000 € Kompetent engagiert – Ehrenamt im besten Alter Bildungsakademie des Landessportbundes bis 31.12.2020 120.000 € Mein Ort für Bildung VHS Stadt Offenbach bis 31.12.2020 309.000 € Nachwuchsförderung in der politischen Bildung Bildungswerk ver.di bis 31.12.2020 105.500 € Netz-Politiken Evangelische Erwachsenenbildung bis 31.12.2020 120.000 € Netz-Politiken Hessischer Volkshochschulverband bis 31.12.2020 99.100 € Neue Formate der politischen Bildung DGB Bildungswerk bis 31.12.2020 255.000 € Qualifizierte Weiterbildner*innen Bildungswerk der Arbeiterwohlfahrt bis 31.12.2020 180.000 € Religionssensible Sozialarbeit Katholische Erwachsenenbildung bis 31.12.2020 234.000 € Selbstständig und kompetent im Alter VHS Region Kassel bis 31.12.2020 60.000 € Trägerübergreifende Bildungsberatung Region Gießen Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft bis 31.12.2020 53.300 € Trägerübergreifende Bildungsberatung Region Gießen VHS Landkreis Gießen bis 31.12.2020 48.700 € Trägerübergreifende Bildungsberatung Region Gießen VHS Stadt Gießen bis 31.12.2020 36.700 € VHS – Ort für Bildung und Beratung VHS Frankfurt bis 31.12.2020 299.900 € VHS – Ort für Bildung und Beratung VHS Kreis Groß-Gerau bis 31.12.2020 74.100 € VHS – Ort für Bildung und Beratung VHS Wiesbaden bis 31.12.2020 89.700 € VHS in der Fläche VHS Landkreis Fulda bis 31.12.2020 87.100 € VHS in der Fläche Bildungspartner Main-Kinzig bis 31.12.2020 79.700 € VHS in der Fläche VHS Vogelsbergkreis bis 31.12.2020 137.700 € Wissensrouten Burg Fürsteneck bis 31.12.2020 73.400 € Wissensrouten Hessischer Volkshochschulverband bis 31.12.2020 220.000 € 5625_Anlagen.pdf Tabelle1