Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 29.11.2017 betreffend schlechter Straßenzustand und Lärmbelastungen für die Anwohner an der B 487 im Bereich der Gemarkung Melsungen-Adelshausen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Nach einem Zeitungsbericht der "HessischNiedersächsichenAllgemeinen" vom 23. November 2017 - Ausgabe Melsungen - führen Anwohner Beschwerden über Lärmbelästigung über das hohe Verkehrsaufkommen in der Ortsdurchfahrt der B 487 in der Gemarkung Melsungen-Adelshausen. Wegen der Sanierung der Melsunger Ortsdurchfahrt fließt besonders viel Verkehr durch Adelshausen. Dieser Zustand wird noch zwei weitere Jahre andauern. Der Straßenbelag sei ohnehin in einem schlechten Zustand. Es wird befürchtet, dass durch den Umleitungsverkehr der Straßenbelag weiter erheblich verschlechtert. Aber auch die Lärmbelästigung macht den Anwohnern zu schaffen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist der Hessischen Landesregierung die Verkehrssituation im Bereich der Ortsdurchfahrt der B 487 im Bereich der Gemarkung Melsungen-Adelshausen bekannt? Der Zustand und die Verkehrssituation der B 487 in der Ortsdurchfahrt Melsungen Adelshausen sind der Hessischen Landesregierung bekannt. Frage 2. Falls ja, welche Maßnahmen will die Hessische Landesregierung ergreifen, um den Verkehrszustand der B 487 zu verbessern? Hessen Mobil plant bereits eine grundhafte Erneuerung der B 487, die auch die Ortsdurchfahrt Melsungen-Adelshausen beinhaltet. Der Umsetzungszeitpunkt ist allerdings abhängig von weiteren Sanierungsprojekten an der L 3147 und der L 3225, da die B 487 in diesem Bereich als Umleitungsstrecke dienen wird. Bis zur grundhaften Fahrbahnerneuerung wird Hessen Mobil für einen verkehrssicheren Zustand der Ortsdurchfahrt Sorge tragen. Frage 3. Welche weiteren Maßnahmen plant die Hessische Landesregierung, damit die Anwohner von Melsungen-Adelshausen nicht über Gebühr mit Lärmbelästigung durch den Fahrzeugverkehr belastet werden? Frage 4. Ist die Hessische Landesregierung auch bereit, hierzu Geschwindigkeitsreduzierungen innerhalb der Ortsdurchfahrt auf Tempo 30 km anzuordnen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Beurteilung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen für die Anordnung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes erfüllt sind, ist die Vorlage einer Lärmberechnung durch den Straßenbaulastträger unter Zugrundelegung aktueller Verkehrszahlen erforderlich . Auf Veranlassung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat Hessen Mobil mit der Erstellung einer entsprechenden Lärmberechnung für die B 487 im Bereich Melsungen-Adelshausen bereits begonnen. Mit den Ergebnissen der betreffenden schalltechnischen Untersuchung ist im Februar 2018 zu rechnen. Eingegangen am 10. Januar 2018 · Bearbeitet am 11. Januar 2018 · Ausgegeben am 12. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5626 10. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5626 Bei Überschreiten der maßgeblichen Richtwerte der “Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“ (Lärmschutz-Richtlinien-StV) des Bundes hat der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige Straßenverkehrsbehörde eine Ermessensentscheidung zu treffen, ob verkehrsbeschränkende Maßnahmen aus Lärmschutzgründen angeordnet werden. Hierbei kann auch eine innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h als mögliche Lärm mindernde Maßnahme in den Blick genommen werden. Die Landesregierung hält die zuständigen Straßenverkehrsbehörden über den vorliegenden Einzelfall hinaus an, die bestehenden rechtlichen Spielräume auszunutzen und den gewichtigen Belang des Lärmschutzes der betroffenen Wohnbevölkerung bei ihrer Entscheidung über verkehrsbeschränkende Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen. Ob bzw. inwieweit Maßnahmen der Lärmsanierung auf haushaltsrechtlicher Grundlage für die B 487 als Bestandsstraße in Betracht kommen, hängt ebenfalls von den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung ab. Die Auslösewerte der Lärmsanierung für Straßen in der Baulast des Bundes sind für Wohngebiete um 3 dB(A) niedriger als die Richtwerte der Lärmschutz- Richtlinien-StV. Wiesbaden, 4. Januar 2018 Tarek Al-Wazir