Kleine Anfrage der Abg. Franz und Quanz (SPD) vom 25.06.2014 betreffend Verzögerungen beim Bau der Verkehrskosteneinheiten 40.1 und 40.2 der A 44 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Der Bau der A 44 ist für die Region Nordhessen von großer Bedeutung. Es gibt allerdings Anzeichen dafür, dass der zügige Weiterbau der Autobahn in den Bereichen 40.1 und 40.2 gefährdet ist. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Landesregierung misst dem Weiterbau der A 44 ebenfalls eine große Bedeutung bei. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. ln welcher Höhe stehen Finanzmittel für den Weiterbau der A 44 im Bereich VKE 40.1 und VKE 40.2 zur Verfügung? Für den Weiterbau der A 44 im Bereich der VKE 40.1 stehen derzeit Finanzmittel in Höhe von 11,7 Mio € zur Verfügung. Frage 2. Welche Baumaßnahmen sind im Bereich VKE 40.1 und VKE 40.2 ausgeschrieben und wann ist die Auftragsvergabe vorgesehen? Im Bereich der VKE 40.1 ist der Bau der Anschlussstelle Waldkappel einschließlich eines Regenrückhaltebeckens und zweier Brückenbauwerke ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe ist für September 2014 vorgesehen. Frage 3. Welche Aufträge sind im Bereich VKE 40.1 und 40.2 bereits vergeben? Derzeit sind Aufträge für bauvorbereitende Arbeiten vergeben. Hierzu gehören u.a. artenschutzrechtlich notwendige und gemäß Planfeststellungsbeschluss vor Baubeginn zu realisierende Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen. Weiter sind Aufträge für Abriss- und Fällarbeiten vergeben. Frage 4. Wie viele Grundstückseinweisungen bzw. Enteignungsverfahren sind beim Regierungspräsidium Kassel im Bereich VKE 40.1 und VKE 40.2 anhängig? Derzeit ist kein Besitzeinweisungsverfahren anhängig. In der VKE 40.1 werden gegenwärtig sechs Besitzeinweisungsverfahren vorbereitet, um einen ungehinderten Bau nach Auftragsvergabe zu ermöglichen. Frage 5. Ergeben sich durch fehlenden Grundbesitz zeitliche Verzögerungen beim Bau der A 44 im Be- reich der VKE 40.1 und 40.2? Aus fehlender Flächenverfügbarkeit sind derzeit im Bereich der VKE 40.1 keine zeitlichen Verzögerungen zu erwarten. Für den Bereich der VKE 40.2 sind Verzögerungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszuschließen, da für die vorzuziehenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen noch nicht genügend Flächen gesichert werden konnten. Anhaltspunkte dafür, dass eine Flurbereinigung an dieser Situation etwas Grundlegendes geändert hätte, bestehen nicht. Die Landesregierung wird alles Erforderliche unternehmen, um etwaige zeitliche Verzögerungen so gering wie möglich zu halten. Wiesbaden, 24. Juli 2014 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 5. August 2014 · Ausgegeben am 8. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/564 05. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG