Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 23.06.2014 betreffend Zustand der Landesstraßen L 3258 und L 3458 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesstraßen L 3258 und L 3458 in der Gemeinde Ebersburg sind in einem ausgesprochen schlechten Zustand. Massive Schlaglöcher und Risse gefährden zunehmend die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Aus Sicherheitsgründen wurde die Höchstgeschwindigkeit auf freier, gerader Strecke bereits auf 50 km/h bzw. 60 km/h reduziert. Ein Ausbau der Straßen ist dringend geboten. Eigens aus diesem Grund haben die Ortsbeiräte der besonders betroffenen Ortschaften Ried und Lütter (Eichenzell) zu einer Bürgerversammlung am 12. Juni eingeladen. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Aufgrund des zu geringen Fahrbahnaufbaus, der Minderbreite der Fahrbahnen und der streckenweise unzureichenden Trassierung kommt eine Sanierung der Fahrbahnen der L 3258 und der L 3458 nicht in Betracht. Der Zustand der L 3458 zwischen Ebersburg/Schmalnau über Ebersburg/Ried und Eichenzell/Lütter war Anlass für die Landesregierung, Hessen Mobil mit der Planung eines Ausbaus zu beauftragen. Auch für die L 3258 Ebersburg/Ried – Ebersburg/Weyhers ist ein Ausbau vorgesehen. Maßgebend für die Erteilung eines Planungsauftrags ist das Ergebnis der laufenden Überprüfung der Dringlichkeit aller hessenweit wünschenswerten Landesstraßenbaumaßnahmen. Erste Ergebnisse werden bis Ende dieses Jahres erwartet. Ausschlaggebend ist außerdem die Mittelausstattung des Landesstraßenbauprogramms 2015 und Folgejahre. Diese beiden Kriterien bilden die Grundlage zur Erstellung des Entwurfs der Landesstraßenplanungs - und -bauprogramme ab 2015, über die der Haushaltsgesetzgeber beschließen wird. Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Verkehrssicherheitsgründen ist Sache der Straßenverkehrsbehörden. Dies gilt auch dann, wenn die Verkehrssicherheit aufgrund baulicher Mängel beeinträchtigt ist. Zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Gemarkung der Gemeinde Eichenzell ist der Bürgermeister. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Gemarkung der Gemeinde Ebersburg ist der Landrat des Landkreises Fulda, da die Gemeinde Ebersburg weniger als 7.500 Einwohner hat. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung den aktuellen Zustand der L 3258 und L 3458 in den Gemar- kungen Ebersburg/Eichenzell? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 2. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um den Straßenzustand nachhal- tig zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen? Frage 3. Bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Wie in der Vorbemerkung dargestellt, ist an Stelle einer Sanierung ein Ausbau geplant. Für den Streckenzug der L 3458 von Schmalnau über Ried nach Lütter liegt bereits eine Vorplanung vor, die am 12. Juni 2014 im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt wurde. Zurzeit wird die Genehmigungsplanung erstellt. Am 16. Juli 2014 beginnen die Grunderwerbs- Eingegangen am 17. Juli 2014 · Ausgegeben am 24. Juli 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/570 17. 07. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/570 verhandlungen. Vor Ort wird von Hessen Mobil und der Hessischen Landgesellschaft anhand der Grunderwerbspläne und -verzeichnisse die Betroffenheit der Anlieger erläutert. Bei einem Verfahrensablauf ohne gravierende Verzögerungen und mit vorliegender Zustimmung aller Beteiligten, u.a. der Grundstückseigentümer, kann im ersten Halbjahr 2015 das Baurecht durch eine Entscheidung über das Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung geschaffen werden. Nach Erstellen der Ausführungsplanung und Abschluss des Vergabeverfahrens kann somit frühestens mit einem Baubeginn in 2016 gerechnet werden, sofern die Finanzierung der 1,5 Mio. € Baukosten sichergestellt ist. Die Mittelausstattung des Landesstraßenbauprogramms 2016 wird durch Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2016 vom Hessischen Landtag beschlossen. Frage 4. Nehmen Vertreter der zuständigen Landesbehörde an der Bürgerversammlung teil? Hessen Mobil hat bei der Bürgerversammlung am 12. Juni 2014 teilgenommen und wird auch bei der in der Antwort zur Frage 3 erwähnten Veranstaltung am 16. Juli 2014 präsent sein. Wiesbaden, 9. Juli 2014 Tarek Al-Wazir