Kleine Anfrage der Abg. Degen und Hartmann (SPD) vom 30.11.2017 betreffend Beteiligung am Praxisbeirat Grundschule und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Die Landesregierung hat zur Verbesserung der Arbeit an Grundschulen einen Praxisbeirat gegründet. Über die Zusammensetzung und Auswahl der Mitglieder des Grundschulpraxisbeirates ist ebenso wenig bekannt wie über die vorgesehene Agenda. Vorbemerkung des Kultusministers: Der Praxisbeirat Grundschule wurde eingerichtet, um ein Forum dafür zu schaffen, Maßnahmen für den Grundschulbereich bereits im Entstehungsprozess mit Praktikerinnen und Praktikern zu erörtern und ihre Expertise einzubeziehen. Er ist Teil des Maßnahmenpakets, das das Kultusministerium zur Stärkung und Unterstützung der hessischen Grundschulen und ihrer Lehrkräfte und Schulleitungen auf den Weg gebracht hat. Mit seiner Einsetzung bringt die Landesregierung ihre besondere Wertschätzung für die wertvolle Arbeit dieser Berufsgruppen zum Ausdruck und gewinnt gemeinsam mit Schulpraktikerinnen und Schulpraktikern hilfreiche Impulse zur Unterstützung der hessischen Grundschulen . Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Aus welchen Mitgliedern setzt sich der Grundschulbeirat zusammen und ist eine Erweiterung des Teilnehmerkreises geplant? Der Praxisbeirat Grundschule setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Grundschulleitungen , Ausbilderinnen und Ausbildern und der Schulaufsicht in den Staatlichen Schulämtern zusammen. Er besteht aus 19 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Den überwiegenden Teil stellen die Schulleiterinnen und Schulleiter, ergänzt durch vier Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Staatlichen Schulämtern. Eine Teilnehmerin bringt zudem die Expertise der Grundschullehrkräfteausbildung ein. Der Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer ist mit einer Person in dem Gremium vertreten. Frage 2. Nach welchen Kriterien wurden die Personen ausgewählt? Es wurde darauf geachtet, dass alle hessischen Regionen vertreten sind, damit auch die regionalen Spezifika, die die Arbeit an den Grundschulen beeinflussen können, von den Grundschulexpertinnen und -experten eingebracht werden können. Bedacht wurde zudem, über die Grundschulvertreterinnen und -vertreter möglichst alle Ausprägungen der Grundschularbeit zu repräsentieren . Dementsprechend sind im Grundschulbeirat große und besonders kleine Grundschulen ebenso vertreten wie Schulen mit flexiblem Schulanfang, Gesamtschulen mit Grundstufe, selbstständige Grundschulen, Grundschulen mit Intensivklassen und durchschnittlich große eigenständige Grundschulen. Frage 3. Welche Möglichkeiten bestehen für Akteure aus dem Bildungsbereich, die nicht zum Grundschulbeirat eingeladen wurden, sich an der Arbeit zu beteiligen? Der Praxisbeirat Grundschule versteht sich als Expertengremium zur Erörterung konkreter Maßnahmen. Er ersetzt und verschließt nicht die verschiedenen Wege und Formen des Aus- Eingegangen am 16. Januar 2018 · Bearbeitet am 17. Januar 2018 · Ausgegeben am 19. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5702 16. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5702 tauschs, die Verbänden, Interessengruppen und anderen Akteuren aus dem Bildungsbereich, Eltern , Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften unverändert mit dem Hessischen Kultusministerium offenstehen. Frage 4. Wie wird die Landesregierung die Öffentlichkeit in die Arbeit des Grundschulbeirats einbeziehen und sie über den Beirat informieren? Der Praxisbeirat Grundschule arbeitet als fachliches Expertengremium. Er berät und erarbeitet Vorhaben des Hessischen Kultusministeriums. Diese werden nach der Erörterung durch das Ministerium ausgearbeitet und dann in der üblichen Weise unter Wahrung aller Beteiligungsrechte umgesetzt. Frage 5. Für welchen Zeitraum ist der Grundschulbeirat geplant und liegen erste Ergebnisse vor und wenn ja, welche? Der Praxisbeirat Grundschule ist als beratendes Gremium tätig. Er wird zusammengerufen, wenn konkrete Vorhaben anstehen, die den Einbezug der fachlichen Expertise der Mitglieder bedingen. Bisher haben zwei Sitzungen stattgefunden. Dabei wurden u.a. folgende Maßnahmen und Vorhaben erörtert: Notwendigkeit der Unterstützung von Grundschulen durch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen , Kriterien für die Verteilung der künftig für Grundschulen zur Verfügung stehenden Stellen für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Informationsmaterialien für die Elterninformationsveranstaltungen am Ende der Jahrgangsstufe 4 zum Übergang in die weiterführenden Schulen. Frage 6. Wie sehen die Aufgaben und Arbeitsstrukturen des Grundschulbeirates aus? Im Praxisbeirat Grundschule werden Entwürfe für Maßnahmen und Vorhaben des Hessischen Kultusministeriums in gemeinsamen Sitzungen beraten. Die Arbeitsweise erfolgt in der für Beratungen üblichen Sitzungsstruktur. Frage 7. Für welche Schulformen gibt es sonst noch Praxisbeiräte? Schulformübergreifend ist der Praxisbeirat zur Flüchtlingsbeschulung eingerichtet, außerdem besteht für die entsprechenden Schulen der Praxisbeirat selbstständige Schulen. Frage 8. Wie beurteilt der Praxisbeirat das Ziel, die Grundschullehrkräfte nach A 13 zu bezahlen? Diese Frage ist im Praxisbeirat nicht erörtert worden. Wiesbaden, 4. Januar 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz