Kleine Anfrage der Abg. Degen und Frankenberger (SPD) vom 30.11.17 betreffend Abschlüsse im Rahmen des InteA-Programms und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: In seiner Antwort zu Frage 79 der Großen Anfrage betreffend Umsetzung des Sprachförderprogramms "Integration durch Abschluss und Anschluss" (InteA) (Drucksache 19/5100) teilte der Kultusminister mit: "Im Sommer 2017 werden voraussichtlich rund 2.200 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger die bis zu zwei Jahre dauernde Sprachfördermaßnahme InteA verlassen". Es ist davon auszugehen, dass diese auf den 10. Juli 2017 datierte Antwort mit der Angabe von 2.200 Schülerinnen und Schülern, die InteA voraussichtlich zeitnah verlassen würden, eine Grundlage hatte. Im Hinblick auf die Nachfrage des Abgeordneten Frankenberger zur Mündlichen Frage Nr. 867 teilte der Kultusminister im Schreiben vom 24. November 2017 mit: "Legt man die Zahl derjenigen Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2017/2018 aus InteA in die duale Ausbildung oder andere Maßnahmen des Regelschulsystems übergangen sind (das sind 1.328), als Größenordnung der Grundgesamtheit zugrunde, dann beträgt der Anteil der 422 in der Beantwortung genannten Schülerinnen und Schüler, die im Sommersemester 2017, also zum Ende des vergangenen Schuljahres, die Nichtschülerprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses bestanden haben, daran rund 32 %." Vorbemerkung des Kultusministers: Der Beantwortung der Frage 79 der Großen Anfrage lag eine Prognose der zu erwartenden Übergänge zugrunde und kein absoluter Zahlenwert. Zahlen zu Ab- oder Übergängen, die von Seiten der Landesschulstatistik erhoben werden (können), wurden dabei entsprechend berücksichtigt . Ferner wurden in Bezug auf die Nachfrage zur Mündlichen Frage Nr. 867 nur diejenigen Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, die ins Regelschulsystem übergegangen sind. Darüber hinaus gibt es aber ebenso Übergänge in Einstiegsqualifikationen oder Maßnahmen anderer Institutionen /Ressorts. Die Bezugsgröße für den angefragten Prozentsatz lässt sich daher in diesem Zusammenhang aufgrund der vielfältigen schulischen und außerschulischen Übergangs- und Anschlussmöglichkeiten nicht exakt ermitteln. Demzufolge wurden folgende Hinweise gegeben: "der angefragte Prozentsatz lässt sich exakt nicht angeben" und "folgende ungefähre Annäherung an Ihre Fragestellung ist dennoch möglich". Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger verließen im Sommer 2017 die Maßnahme InteA? Von den 7.826 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, die sich am 01.07.2017 in der Maßnahme InteA befanden, haben 2.336 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger die Maßnahme InteA bis zum 01.11.2017 verlassen, um sowohl in schulische wie auch in außerschulische Anschlussmöglichkeiten zu wechseln (vgl. Vorbemerkung). Die Zahlen belegen folglich, dass der prognostische Wert von 2.200 Übergängen aus InteA realistisch angesetzt war. Eingegangen am 16. Januar 2018 · Bearbeitet am 17. Januar 2018 · Ausgegeben am 19. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5703 16. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5703 Frage 2. Wie erklärt die Landesregierung die Differenz zwischen den 2.200 Schülerinnen und Schülern, welche im Jahr 2017 angegeben wurden, und den 1.328 Schülerinnen und Schülern, welche im November 2017 mitgeteilt wurden? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen, aus der hervorgeht, dass es verschiedene Gründe dafür gibt, die Sprachförderung im Rahmen von Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA) zu beenden, und dass ein Ausscheiden aus der Maßnahme auch unterjährig erfolgen kann. Bei den 1.328 Schülerinnen und Schülern handelt es sich ausschließlich um jene, die im Zeitraum vom 01.02.2017 bis 01.07.2017 mindestens einmal in einer Intensivklasse an beruflichen Schulen (InteA) erfasst waren und bis zum 01.11.2017 in das Regelschulsystem übergegangen sind. Die Differenz erklärt sich dadurch, dass erfreulicherweise zahlreiche außerschulische Anschlüsse - beispielsweise durch "Wirtschaft integriert", regionale Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und weitere Angebote - erfolgt sind. Über die bestehende Altersgrenze in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung von 18 Jahren hinaus ist zudem zum Schuljahr 2017/18 eine begrenzte Aufnahmemöglichkeit geschaffen worden, um nach dem Erwerb von Sprachkenntnissen in Intensivklassen an den beruflichen Schulen (InteA) bei vorheriger geringer Schulbildung einen Schulabschluss zu erwerben. Frage 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler, welche sich in InteA befanden, hatten zum Sommer 2017 an einer schulischen Abschlussprüfung teilgenommen? Über die Möglichkeit der Anerkennung von bereits erworbenen Abschlüssen hinaus nahmen zum Sommer 2017 abzüglich der Rücktritte insgesamt 637 InteA-Schülerinnen und InteA- Schüler an der optionalen Möglichkeit der Nichtschülerprüfung zum Erwerb eines Hauptschuloder Realschulabschlusses teil. Bei der Prüfung zum Erwerb eines Hauptschulabschlusses waren es 603 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei der zum Erwerb eines Realschulabschlusses waren es 34 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Frage 4. Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler haben die von ihnen abgelegte Prüfung nicht bestanden ? Im Bereich der Nichtschülerprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses waren es 181, bei der zum Erwerb des Realschulabschlusses 12. Frage 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die sich bis zum Sommer 2017 in einer InteA-Maßnahme befanden, sind in die duale Ausbildung gegangen? Von den in der Antwort zu Frage 1 genannten 2.336 InteA-Schülerinnen und InteA-Schülern sind bis zum 01.11.2017 308 Schülerinnen und Schüler in die duale Ausbildung übergegangen. Betrachtet man darüber hinaus Schülerinnen und Schüler, die im Zeitraum vom 01.02.2017 bis 01.07.2017 mindestens einmal in einer Intensivklasse an beruflichen Schulen (InteA) erfasst waren , sind von diesen bis zum 01.11.2017 350 Schülerinnen und Schüler in die duale Ausbildung übergegangen. Frage 6. Ist es nicht mehr das Ziel der Landesregierung, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler die Schule mit einem Schulabschluss verlassen? Das Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Herkunft gemäß ihren jeweiligen Begabungen den bestmöglichen Abschluss erreichen. Aufgrund der besonderen individuellen Ausgangsvoraussetzungen der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnissen sind jedoch gerade für die älteren unter ihnen auch flexible An- und Abschlussmöglichkeiten, wie beispielsweise die Gleichstellung mit einem Schulabschluss durch den erfolgreichen Abschluss einer dualen Ausbildung, anzustreben. Zudem wurden, wie bereits in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, nach der Intensivsprachförderung in InteA zum Schuljahr 2017/18 schulische Anschlussmöglichkeiten über die Altersgrenze hinaus in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung geschaffen, zum Beispiel für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit geringer schulischer Vorerfahrung, um für diese Gruppe den Erwerb eines Schulabschlusses zu ermöglichen. Wiesbaden, 5. Januar 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz