Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 01.12.2017 betreffend politische Meinungsumfragen der hessischen Landesregierung und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung des Chefs der Staatskanzlei: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Kleine Anfrage ausschließlich auf politische Meinungsumfragen bezieht (nicht auf Mitarbeiterbefragungen, die Befragung berufsspezifischer Gruppen, statistische Erhebungen o.ä.). Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Meinungsumfragen hat die hessische Landesregierung im Zeitraum vom 1. April 2017 bis 30. November 2017 bei welchen Instituten in Auftrag gegeben (mit Datumsanzeige)? Im November wurde von der Staatskanzlei eine Umfrage beim Meinungsforschungsinstitut dimap, Institut für Markt-und Politikforschung GmbH, unter dem Titel "Zukunftsmonitor 2017" in Auftrag gegeben. Frage 2. Welche Themenbereiche haben die einzelnen Meinungsumfragen beinhaltet mit welchen konkreten Fragen und Ergebnissen (mit Wortlaut)? Die Umfrage besteht aus regelmäßig im Rahmen des "Zukunftsmonitors" der Staatskanzlei erhobenen Standardfragen zur Lebensqualität und zur wirtschaftlichen Lage in Hessen, zur persönlichen wirtschaftlichen Situation und den Zukunftserwartungen der Befragten. Den Hauptbestandteil der Umfrage bildet ein vertiefender Fragekomplex zu den Themen Heimat und ländlicher Raum. Der "Zukunftsmonitor 2017" mit allen erhobenen Daten ist vollständig öffentlich online verfügbar unter: https://www.hessen.de/regierung/umfragen/zukunftsmonitor-2017 Frage 3. Wie hoch waren die jeweiligen Kosten pro Umfrage? Die Kosten der Umfrage der Staatskanzlei zum "Zukunftsmonitor 2017" betrugen 48.195 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Frage 4. Wie viele Umfragen zu welchem Thema plant die hessische Landesregierung bis zum 30. Juni 2018? Die Landesregierung wird je nach politischen Erfordernissen und Entwicklungen entscheiden, ob und wann Umfragen erfolgen. Frage 5. Werden die Ergebnisse von der Landesregierung beauftragten Meinungsumfragen dem Hessischen Landtag und damit der Öffentlichkeit jeweils zugänglich gemacht? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Im Hinblick auf die oben genannte Umfrage wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Eingegangen am 9. Januar 2018 · Bearbeitet am 10. Januar 2018 · Ausgegeben am 12. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5707 09. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5707 Frage 6. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass sich politische Parteien nicht an Meinungsumfragen der Landesregierung anschließen, um etwa Fragen wie die sogenannte Sonntagsfrage zu stellen? Die Umfragen werden ausschließlich von Seiten der Staatskanzlei und der Ressorts geplant und beauftragt. Ansprechpartner und weisungsbefugt gegenüber dem Auftragnehmer der Umfrage ist die Staatskanzlei bzw. sind die beauftragenden Ressorts. Eine Mitwirkung von Parteien findet dabei nicht statt. Die Sonntagsfrage wurde nicht gestellt. Auch erfolgen seitens der Landesregierung keine sonstigen Abfragen im Auftrag von Parteien. Wiesbaden, 5 . Januar 2018 Axel Wintermeyer