Kleine Anfrage der Abg. Dr. Neuschäfer (SPD) vom 30.06.2014 betreffend Evaluierungs- und Erörterungsverfahren zum Hessischen Hochschulgesetz (HHG) und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Inhalte und Ziele verfolgt das von der Landesregierung im Koalitionsvertrag fixierte Evaluations- und Erörterungsverfahren, das im Rahmen der Neufassung des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) initiiert wurde? Das Evaluations- und Erörterungsverfahren verfolgt das Ziel, die Erfahrungen und Einschätzungen des Kreises der wesentlichen Normanwender (13 staatliche Hochschulen sowie deren verfasste Studierendenschaften, 14 nicht-staatliche Hochschulen) in Hinblick auf die gegenwärtigen sowie auf intendierte Regelungen frühzeitig in das Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen. Frage 2. Wer führt das Evaluations- und Erörterungsverfahren durch? Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst führt das Verfahren durch. Frage 3. Wie sieht der aktuelle Stand des Evaluations- und Erörterungsverfahrens aus? Frage 4. Wie ist das Evaluations- und Erörterungsverfahren aufgebaut? a) Wie gestaltet sich das methodische Vorgehen? b) Wie setzt sich das Untersuchungssample zusammen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Hochschulen und die Studierendenschaften wurden mit beiliegendem Anschreiben (Anlage) um Stellungnahme gebeten. Aus den Stellungnahmen sowie den Zielsetzungen der Landesregierung wird der sich gegebenenfalls ergebende Erörterungsbedarf generiert. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Frage 5. Wie werden die empirischen Daten aufbereitet und ausgewertet? Die eingegangenen Stellungnahmen wurden seitens des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst tabellarisch aufbereitet und ausgewertet. Frage 6. Wann sind die ersten empirischen Ergebnisse zugänglich? Es handelt sich um ein internes Verfahren der Landesregierung im Rahmen der Vorbereitung eines Referentenentwurfs zur Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes. Die empirischen Ergebnisse werden zu gegebener Zeit in die Novellierung und die Begründung des Gesetzentwurfs einfließen. Eingegangen am 11. August 2014 · Ausgegeben am 14. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/574 11. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/574 Frage 7. Inwiefern erfahren die empirischen Ergebnisse in der Neufassung des Hessischen Hochschulge- setzes Berücksichtigung? Siehe Antwort zu Frage 6. Wiesbaden, 31. Juli 2014 In Vertretung: Ingmar Jung Anlage