Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 06.12.2017 betreffend Genehmigung und Begleitung von Schwertransporten und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Zur Entlastung der hessischen Polizei hat die Landesregierung die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (GST) im Rahmen des Verwaltungshelfereinsatzes an private Begleitunternehmen übertragen. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Zum 30.05.2017 sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) geändert worden. Der Schwerpunkt der Änderungen betrifft die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (§ 29 Abs. 3 StVO). Die Änderungen der VwV-StVO zu § 29 Abs. 3 StVO haben das Ziel, die Polizei von den Aufgaben der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (GST) zu entlasten. Das bislang bestehende Erfordernis, bestimmte GST ganz oder teilweise polizeilich zu begleiten, wird fortan auf die Fälle und Örtlichkeiten beschränkt, in denen unter den Gesichtspunkten Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sowie zum Schutz der Infrastruktur Ermessensentscheidungen vor Ort und polizeiliche Weisungen unersetzlich sind. Für alle im Vorhinein planbaren und regelbaren Streckenabschnitte mit Standardsituationen und -fällen, bei denen vor Ort keine Ermessensentscheidung der Polizei zur Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablauf erforderlich ist, entfällt die Polizeibegleitung und es sollen Verwaltungshelfer zum Einsatz kommen. Hierbei handelt es sich um Verwaltungshelfer der Straßenverkehrsbehörde, die die von der Straßenverkehrsbehörde im Vorhinein erlassene verkehrsrechtliche Anordnung visualisiert mittels Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichen-Anlage darstellen. Der Ersatz der polizeilichen Begleitung durch ein privates Begleitunternehmen ist gegenwärtig allerdings rechtlich noch nicht zulässig. Erst die Straßentransport-Begleitungs-Verordnung, die gegenwärtig vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur immer noch erarbeitet wird, wird die Möglichkeit eröffnen, dass private Unternehmen als Beliehene die Begleitung von Schwertransporten eigenverantwortlich übernehmen werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Wie hat sich die Zahl der Begleitungen von genehmigten GST seit dem Jahr 2014 entwickelt? Im Jahr 2014 gab es 1.171 Begleitungen. Im Jahr 2015 gab es 3.709 Begleitungen. Im Jahr 2016 gab es 6.112 Begleitungen. Im Jahr 2017 gab es 4.885 Begleitungen (Stand 15.12.2017). Frage 2. Wie lange dauerte es durchschnittlich von der Beantragung bis zur Erteilung einer Genehmigung von GST in den letzten vier Jahren? Zur Beantwortung dieser Frage ist zwischen anhörungsfreien und anhörungspflichtigen Anträgen zu differenzieren. Da in der Regel eine Einbindung anderer Dienststellen/Behörden entfällt, werden anhörungsfreie Anträge auf Durchführung eines GST innerhalb von zwei Tagen bis maximal einer Woche bearbeitet. An dieser Bearbeitungszeit hat sich in den zurückliegenden vier Jahren bis heute nichts geändert. Eingegangen am 30. Januar 2018 · Bearbeitet am 31. Januar 2018 · Ausgegeben am 2. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5743 30. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5743 Bei anhörungspflichtigen Anträgen dauert die Bearbeitung wesentlicher länger. Dies ist davon abhängig, ob es sich um einen komplexen Transport handelt, ob Überschlagsrechnungen zur Befahrbarkeit von Brücken durchgeführt werden müssen. Maßgeblich entscheidend ist auch, welche und wie viele Behörden angehört werden müssen und wie schnell diese ihre Stellungnahme abgeben. Darüber hinaus sind im Jahr 2017 in Folge der guten wirtschaftlichen Lage die Antragszahlen gegenüber 2016 insgesamt um 12 % (von 64.985 im Jahr 2016 auf 72.587 Anhörungen im Jahr 2017) angestiegen und die Bearbeitungszeiten haben sich dadurch deutlich verlängert . Hessen Mobil hat mit einer deutlichen Steigerung des eingesetzten Personals reagiert, kurzfristig auch durch Einsatz externer Kräfte. Die im Laufe des Jahres 2017 6 bis 8-wöchige Bearbeitungszeit konnte inzwischen wieder auf die vor Änderung der VWV-StVO üblichen zwei bis drei Wochen reduziert werden. Auf die aufwendige nachträgliche Erhebung von durchschnittlichen Bearbeitungszeiten seit 2014 hat die Landesregierung verzichtet, weil dies dazu führen würde, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Hessen Mobil sehr viel Aufwand hätten, der dazu führen würde, dass eingehende neue Anträge nicht bearbeitet werden könnten. Dies wäre sicherlich auch nicht im Interesse des Fragestellers. Frage 3. Ist es richtig, dass es im Rahmen der Umstellung des Begleitverfahrens von der polizeilichen Begleitung hin zum Einsatz von privaten Verwaltungshelfern zu erheblichen Verzögerungen bei der Erteilung von Genehmigungen gekommen ist? Die meisten unteren Straßenverkehrsbehörden haben bis heute noch keine oder nur geringe Erfahrungen mit dem Einsatz von Verwaltungshelfern zur Begleitung von GST. Durch eine Übergangsregelung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIuS) wurden bis 31.12.2017 die meisten Transporte noch polizeilich begleitet. Ende Dezember 2017 hat das HMdIuS nochmals die Frist solcher GST, die noch nicht von Verwaltungshelfern begleitet werden können, bis zum 30. Juni 2018 verlängert. Allerdings sind die Straßenverkehrsbehörden angewiesen, verstärkt Verwaltungshelfer einzusetzen. Es ist daher zu erwarten, dass infolge des erhöhten Prüfungsaufwandes sich die Bearbeitungszeit bei den Straßenverkehrsbehörden verlängern wird. Eine Aussage in Tagen oder Wochen, um die sich die Bearbeitungszeit verlängern wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen. Frage 4. Sind Verbände und Institutionen auf die Landesregierung zugekommen, um eine schnellere Bearbeitung von Anträgen anzumahnen und welche Verbände resp. Institutionen haben welche Kritikpunkte vorgetragen? Neben Einzelbeschwerden von Unternehmen liegen der Landesregierung Schreiben von der Industrie - und Handelskammer Gießen-Friedberg sowie Siegen, des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. sowie des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen e.V. vor. In allen Schreiben wird die lange Bearbeitungszeit bei anhörungspflichtigen Genehmigungsanträgen thematisiert. Des Weiteren wird kritisiert, dass die Polizei ab Mitte August 2017 zunächst eine weitere Begleitung von GST ablehnte, stattdessen auf die Möglichkeit des Einsatzes von Verwaltungshelfern verwies. Hierauf seien weder die Behörden noch das Gewerbe vorbereitet gewesen . Darüber hinaus wurde kritisiert, dass eine Erteilung von flächendeckenden Dauererlaubnissen innerhalb des Landes Hessen für GST der Bauindustrie nicht mehr möglich sei. Die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten e.V. hat stellvertretend für insgesamt 22 Wirtschaftsverbände alle Landesverkehrsministerien angeschrieben und insbesondere die lange Genehmigungsdauer kritisiert sowie Vorschläge zur mittelfristigen bzw. langfristigen Verbesserung des Genehmigungsverfahrens bei GST wie Fahrzeugclusterung, Ausweisung von Schwerlastkorridoren, Einführung von interaktiven Karten unterbreitet. Frage 5. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen möglicher Verzögerungen von Antragsgenehmigungen im Rahmen der Verfahrensumstellung der Begleitung von GST auf die Leistungsund Wettbewerbsfähigkeit hessischer Unternehmen? Seitens der Verwaltung wird alles getan, um eine zentrale und effiziente Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten. Durch eine kurzfristige Personalaufstockung bei Hessen Mobil sowie durch Erlasse bzw. Dienstbesprechungen wurde den Straßenverkehrsbehörden die entsprechende Hilfestellung gegeben, um so Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu vermeiden. Frage 6. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen aufgrund der langen Genehmigungszeiten ein wirtschaftlicher Schaden für hessische Unternehmen entstanden ist? Hierzu liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5743 3 Frage 7. Wie will die Landesregierung die Genehmigung von Anträgen bis wann konkret beschleunigen? Bei Hessen Mobil, als zentraler hessischer Anhörungsbehörde, ist im Laufe des Jahres 2017 das Personal erheblich verstärkt worden. Mit Stand 31.12.2017 sind bei Hessen Mobil 12 Mitarbeiter zur Bearbeitung von Anträgen eingesetzt. Zum 01.01.2018 bzw. 01.02.2018 werden drei weitere Mitarbeiter zur Antragsbearbeitung eingestellt . Zusätzlich sind noch vier externe Mitarbeiter im Einsatz. Insoweit liegen zeitlich befristete Verträge mit Ingenieurbüros vor. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt gegenwärtig zwei bis drei Wochen. Anträge in Einzelfällen werden bereits unmittelbar nach Antragseingang bearbeitet, wenn keine Unteranhörung notwendig ist. Insoweit konnte durch erhebliche Anstrengungen wieder der Altzustand, die Zeit vor Inkrafttreten der geänderten VwV-StVO, erreicht werden. Keinen Einfluss hat die Landesregierung auf den Abbau der Bearbeitungsdauer bei den Straßenverkehrsbehörden . Von den Landkreisen und Kommunen kann nicht verpflichtend eingefordert werden, die personelle und sächliche Ausstattung zu verbessern. Frage 8. Wie lange dauert nach Erkenntnissen der Landesregierung die Erteilung entsprechender Genehmigungen in anderen Bundesländern? Bedingt durch den hohen Anstieg an Anträgen auf die Genehmigungserteilung zur Durchführung von Schwertransporten hat sich auch in den anderen Bundesländern die Bearbeitungszeit verlängert. Konkrete Erkenntnisse liegen jedoch nicht vor. Wiesbaden, 17. Januar 2018 Tarek Al-Wazir