Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 08.12.2017 betreffend Schälschäden im Hessischen Staatswald und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: Der Presseberichterstattung konnte man entnehmen, dass im Staatswaldbereich des Hessischen Forstamtes Jossgrund Verluste in Höhe von 435.000 € pro Jahr durch Schälschäden zu verzeichnen war. Dazu haben sich in der Vergangenheit vor allem der BUND aber auch die Kreisverbände von BVNH, HGON und NABU Naturschutzverbände , wie der BVNH, HGON und der NABU, kritisch im Bezug auf die Waldbewirtschaftung des Forstamtes geäußert. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : Als Verbiss bezeichnet man das Abbeißen von Knospen, Blättern oder Zweigen vor allem an forstwirtschaftlichen Verjüngungen. Verbiss erfolgt durch Wildtiere. Er kann den Wuchs von Pflanzen verzögern, Krüppelwuchs und Bonsaiformen verursachen oder eine Pflanze absterben lassen. Verbiss gehört zu den natürlichen Lebensäußerungen des Wildes. Er wird erst dann zum Schaden, wenn er die Ziele des Waldbesitzers gefährdet; sei es durch Entmischung von Verjüngungen durch selektiven Verbiss oder durch Wuchsbeschädigungen infolge des Verbisses am Leittrieb. Als tolerierbar werden Verbiss%e unter 20 % angesehen. Der Verbiss wird im Staatswald seit dem Jahr 1998 alle drei Jahre auf sogenannten Traktflächen und zukünftig im Vergleichsflächenverfahren zwischen gezäunten und ungezäunten Flächen überprüft. Unter Schälen versteht man das Abnagen von Rindenstücken oder das Abziehen ganzer Rindenstreifen von Bäumen vor allem durch Rotwild und andere Hirscharten. Es wird nur Rinde von Baumarten geschält, die wenig dickborkig sind. Die in Hessen am häufigsten vorkommende schälende Wildart ist das Rotwild. Geschält werden Bäume, die dem Äser genügend Widerstand bieten. Deshalb wurde festgelegt, dass die jährlich im Staatswald und im vom Landesbetrieb Hessen-Forst betreuten Nichtstaatswald durchgeführte Schälschadenserhebung in der Altersspanne von 20 bis 60 Jahren bei Buchen und von 20 bis 40 Jahren bei Fichten durchgeführt wird. Tolerierbar sind frische Schälschäden mit einem Schälschadens% von unter 0,5 % bei Buchen und unter 1,0 % bei Fichten. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage1. Wie hoch sind die Verbiss- und Schälschäden durch Rotwild im Staatswald der einzelnen hessischen Forstämter? (Bitte alphabetisch auflisten) Die Ergebnisse der letztjährigen Schälschadenserhebung und der letzten Verbisserhebung aus dem Jahr 2015 sind in der beigefügten Anlage 1 dargelegt. Sowohl landesweit als auch in der Verwaltungsjagd des Landesbetriebs Hessen-Forst ist ein Rückgang frischer Schälschäden in der Buche und in der Fichte zu verzeichnen. In der Fichte wird damit der niedrigste Schälschadenswert seit Einführung des neuen Schälschadensverfahrens im Jahr 2008 erreicht. Dieser deutliche Trend ist in der Buche noch nicht erkennbar. Insgesamt ist die Schälschadensbelastung aber immer noch zu hoch. In der letzten Spalte der Anlage 1 ist das Ergebnis der Verbissaufnahme dargestellt. Sofern einzelne Ergebnisse zur Verbisserhebung nicht vorliegen, begründet sich dies aus § 26a Absatz 3 Hessisches Jagdgesetz, wonach auf eine Verbisserhebung verzichtet werden kann, wenn eine einvernehmliche Einigung innerhalb der Hegegemeinschaft über den Abschussvorschlag erzielt wird. Eingegangen am 28. Februar 2018 · Bearbeitet am 26. Februar 2018 · Ausgegeben am 29. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5758 28. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5758 Frage 2. Wie hoch ist der Anteil in Prozent der Verluste an den Gewinnen des jeweiligen Forstamtes? Als "Gewinn" wurde das jeweilige vollkostenbasierte Ergebnis aller Forstämter im Geschäftsfeld 11"Rohholz des Landesbetriebs Hessen-Forst" gewählt. Die Ergebnisse schwanken zwischen den Forstämtern auf Grund zum Teil erheblich voneinander abweichender naturaler Ausgangssituation und sind in Einzelfällen auch negativ. Hier schlagen in erster Linie die unterschiedlichen Standort- und Bestockungsverhältnisse zu Buche. Eine Ausweisung des prozentualen "Anteils der Verluste an den Gewinnen" ergibt daher im Vergleich der Forstämter keine aussagekräftigen Werte. Aus diesem Grund können keine Zahlenwerte bereitgestellt werden. Aus dem gleichen Grund wurden für die Bewertung, ob ein Schaden vorliegt oder nicht, Toleranzgrenzen definiert, bis zu deren Höhe aus betriebswirtschaftlicher Sicht Belastungen hinnehmbar sind. Frage 3. Wie hoch sind die Limits für waldverträgliche Verbiss- und Schälschäden? Nach den Bestimmungen des Hessischen Waldgesetzes hat jeder Waldbesitzer die Verpflichtung, im Rahmen der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung dafür zu sorgen, dass sich der Wald von selbst natürlich verjüngen kann. Dabei muss auf Wilddichten der vorkommenden Wildarten hingewirkt werden, die den Waldbeständen und ihrer Verjüngung angepasst sind. Kenngrößen für die jeweiligen Baumartengruppen sind mit den Weisern für Schälschäden und Verbiss festgelegt. Hinsichtlich der Toleranzgrenzen wird auf die Vorbemerkung, letzter Absatz verwiesen. Frage 4. Seit wann sind die Probleme im Forstamt Jossgrund bekannt und was wurde dagegen unternommen ? Für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Staatswaldes hat das Ministerium bereits im Jahr 1988 ein Verfahren zur Verbisserhebung in den Forstämtern etabliert. Ab diesem Jahr, also ab 2018, wird ein neues Verfahren im Staatswald zur Anwendung kommen. Für die Schälschadenserhebung wurde 2008 in enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb Hessen-Forst ein Verfahren eingeführt , das es ermöglicht, nachweisbar und nachvollziehbar Schälschäden zu erfassen und zu bewerten . Im Forstamt Jossgrund fordert das Ministerium seit 2001 ökosystemverträgliche Wilddichten gegenüber dem für die Bewirtschaftung des Staatswaldes und damit auch für die Jagd im Staatswald zuständigen Landesbetrieb Hessen-Forst ein. Nach Vorliegen von konsolidierten Ergebnissen einer ergänzenden Erhebung im Jahr 2006 mit einem zu hohem Schälschadensprozent wirkt das Ministerium im Rahmen der Fachaufsicht intensiv auf das Handeln des Landesbetriebs ein, um die Situation zu verbessern. Um ggf. unterjährig steuernd in das Abschussgeschehen eingreifen zu können, sind vom Forstamt Jossgrund monatliche Berichte über den Vollzug des Abschusses beim Rotwild dem Ministerium vorzulegen. Der Rotwildbestand ist seit der Mitte der 90er Jahre offensichtlich unterschätzt worden. Seit 2006 haben zahlreiche vom Ministerium veranlasste Dienstbesprechungen, Erlasse, Genehmigungsvorbehalte und Bereisungen zum Ziel gehabt, die Neuschäden durch höhere Abschüsse zu verringern und unter die Toleranzgrenze zu bringen. Dafür wurden die Abschussfestsetzungen für das Forstamt Jossgrund in den vergangenen Jahren konsequent angehoben. Die inzwischen erzielten deutlich höheren Abschüsse des Forstamtes Jossgrund gehen einher mit zurückgehenden Neuschäden. Es muss jedoch konstatiert werden, dass das Ziel noch nicht erreicht wurde. Das jagdliche Handeln des Landesbetriebs ist darauf ausgerichtet, nachweislich waldverträgliche Wilddichten im Staatswald herzustellen und Schäden zu minimieren. Die Bediensteten des Landesbetriebs arbeiten mit hohem Engagement daran, diese Ziele zu erreichen. Frage 5. Wie haben sich die Abschusszahlen beim Rotwild in den vergangenen fünf Jahren in dem Revier entwickelt? Die Abschusszahlen beim Rotwild für die Regiejagd des Forstamts Jossgrund ergeben sich wie folgt: Jahr Abschuss - Ist Abschuss - Soll 2013/2014 215 241 2014/2015 273 210 2015/2016 337 273 2016/2017 395 420 2017/2018 (*) 417 500 (*) Angaben Stand 31.01.2018. Das Ergebnis 2017/2018 ist vorläufig, die Jagdzeit auf Rotwildkälber ist bis 28.02.2018 verlängert. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5758 3 Frage 6. Was sehen PEFC und FSC an zulässigen Waldschäden durch Rotwild vor und welche Maßnahmen wurden von Seiten der Zertifizierer bei möglichen Audits für die betroffenen Forstämter festgelegt? Der PEFC-Standard (4.11) schreibt den Forstbetrieben bezüglich Wildschäden folgendes vor: Angepasste Wildbestände sind Grundvoraussetzung für naturnahe Waldbewirtschaftung im Interesse der biologischen Vielfalt. Im Rahmen seiner Möglichkeiten wirkt der einzelne Waldbesitzer auf angepasste Wildbestände hin (siehe Leitfaden 6). Alle rechtlichen Möglichkeiten (z.B. Geltendmachung von Wildschäden) werden ausgeschöpft. Wildbestände gelten dann als angepasst, wenn die Verjüngung der Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen möglich ist und erhebliche, frische Schälschäden an den Hauptbaumarten nicht großflächig auftreten. Im aktuell gültigen FSC-Standard ist hierzu folgendes geregelt: 6.3.8 Die Wildbestände werden so reguliert, dass die Verjüngung der Baumarten natürlicher Waldgesellschaften ohne Hilfsmittel möglich wird. 6.3.8.1 Der Waldbesitzer legt dar, wie er dies umsetzen will. 6.3.8.2 Verbiss- und Schälschäden werden regelmäßig durch anerkannte Methoden erfasst (z.B. Verbissgutachten und Weiserzäune). 6.3.8.3 Die Abschussplanung bezieht sich auf diese Ergebnisse. Bei der praktischen Umsetzung besteht für den jeweiligen Zertifizierer in beiden Zertifizierungssystemen die Herausforderung zu bewerten, ob sich angesichts eines objektiven Befunds (z.B. "erhebliche, frische Schälschäden") der Forstbetrieb dennoch im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Verbesserung dieses Zustandes einsetzt. Nur wenn letzteres nicht erkennbar ist, können weitere Sanktionen bis hin zum Entzug des Zertifikats verhängt werden. Hintergrund ist, dass die Einflussmöglichkeiten eines einzelnen Forstbetriebs auf die Höhe einer lokalen Wildtierpopulation sehr von den örtlichen Gegebenheiten abhängen können. Bei Überwachungs-Audits wurden sowohl von PEFC als auch von FSC in einzelnen Staatswaldflächen überhöhte Wildbestände und Schälschäden festgestellt. In solchen Fällen wurden die Handlungskonzepte und bereits getroffenen Maßnahmen zur Erreichung richtlinienkonformer Wildbestände vom Zertifizierer geprüft, bewertet und in allen betroffenen Staatswaldbetrieben als geeignet eingestuft. Nach solchen Auffälligkeiten werden diese Betriebe verstärkt bei Folge- Audits berücksichtigt, um die Umsetzung und Wirksamkeit dieser Konzepte zu überprüfen. Die Bemühungen des Landes zur Reduktion der Schalenwildbestände sind erfolgreich, was die gesunkenen Schälschäden zeigen. Im August 2015 hatte PEFC Deutschland im Rahmen eines Sonder-Audits zur Wildschadenssituation im Spessart dies ebenfalls bestätigt und das Vorgehen bestärkt. Im Jahr 2018 wird hierzu ein Folge-Audit erfolgen. Im Zuge der FSC-Zertifizierung des Staatswaldes im Forstamt Jossgrund haben weitere externe Audits zur Überprüfung der Einhaltung der Zertifizierungsstandards stattgefunden. Die Auditoren haben nur in wenigen Bereichen Abweichungen von der FSC-Richtlinie festgestellt und entsprechende Maßnahmen formuliert. Die Verbesserungshinweise werden vom Landesbetrieb konstruktiv aufgenommen. Frage 7. Seit wann gibt es in den einzelnen Forstämtern Weiserflächen sowie eine systematische Auswertung von Verbissschäden? Die Anlage von "Weiserflächen" und eine systematische Auswertung von Verbissschäden wurden bereits im Jahr 1988 im Rahmen des Grundsatzerlasses GE 9/1988 durch das Ministerium landesweit eingeführt. Die Neuanlage und Auswertung der "Weiserflächen" fand seither in einem dreijährigen Turnus statt. Ab 2018 wird im Landesbetrieb Hessen-Forst ein sogenanntes "Vergleichsflächenverfahren" zur Bewertung der Verbisssituation angewendet. Dies beinhaltet die Anlage von Weisergattern und die Festlegung von unmittelbar daran angrenzenden ungezäunten Vergleichsflächen. Anschließend wird die Entwicklung der Verjüngung auf beiden Flächen verglichen. Die Ergebnisse dieser Erhebungen zum Verbiss werden wie bisher schon Eingang in die sogenannten Forstlichen Gutachten finden, die unter Berücksichtigung weiterer Faktoren im Lebensraum Empfehlungen für die Abschussfestsetzung haben. Die Forstlichen Gutachten werden von jedem Forstamt erstellt . 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5758 Frage 8. Gibt es Auswertungen über Verbiss- und Schälschäden in staatlichen Forstämtern durch andere Wildtierarten, wie z.B. Rehwild oder Damwild und was wurde dagegen unternommen? Rehwild hat maßgeblichen Anteil beim Verbiss junger Waldbäume. Grundsätzlich findet Verbiss aber durch alle wiederkäuenden Schalenwildarten, mitunter auch durch den Feldhasen, statt. In der Regel kann man an den verbissenen Pflanzen nicht erkennen, wer den Verbiss verursacht hat. Deshalb gibt es keine wildartenspezifische Auswertungen. Frage 9. Bis wann ist ein "waldverträglicher" Zustand im Forstamt Jossgrund und den anderen hessischen "Rotwildzentren" erreicht? Die Bejagung von Wildtieren wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, auf die der Jagende wenig bis keinen Einfluss hat. So haben günstige Witterungs- oder Ernährungsbedingungen Auswirkungen auf die Reproduktionsraten. Diese wiederum können zu einer Erhöhung von Wildschäden führen, auf die man erst, nachdem sie festgestellt wurden, mit jagdlichen Maßnahmen reagieren kann. Deshalb ist es nicht möglich, konkrete Termine zu benennen, wann die Wildtierbestände auf ein der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Naturraums angepasstes Maß zurückgeführt sind. Solange dies im Forstamt Jossgrund und anderen Bereichen der Regiejagd des Landesbetriebs Hessen-Forst nicht der Fall ist, werden die Abschusszahlen angehoben. Für das Jagdjahr 2017/2018 wurde z.B. festgelegt, den Abschuss im Forstamt Jossgrund weiter zu erhöhen . Es versteht sich von selbst, dass es im Interesse aller Bediensteten des Landesbetriebs liegt, möglichst schnell und nachhaltig für dem Lebensraum angepasste Wildbestände zu sorgen. Weniger stark beeinflussbar sind Wildschäden in Bereichen wie z.B. Rotwildgebieten mit unterdurchschnittlichem Staatswaldanteil und in ausgeprägter Gemengelage mit gemeinschaftlichen und anderen Eigenjagdbezirken. Bemühungen in der Verwaltungsjagd des Landes Hessen führen dort nicht immer zu den gewünschten Effekten (z.B. Odenwald, Dill-Bergland, Rheingaugebirge ). Frage 10. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik der Naturschutzverbände? Das vorliegende Problem wurde auf keiner Verantwortungsebene übersehen. Vielmehr entspricht es den Tatsachen, dass auf die Schälschäden im Forstamt Jossgrund seit dem Bekanntwerden mit entsprechenden Maßnahmen reagiert wurde. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass die Erfolge dieser Maßnahmen, wenngleich schon heute in der Tendenz feststellbar, erst über mehrere Jahre hinweg deutlich werden. Einmal geschälte Bäume bleiben oftmals noch Jahrzehnte im Bestand und sind als solche sichtbar. Gegenwärtig sind positive Entwicklungen zu erkennen. Diese gilt es konsequent auszubauen. Daran wird auf allen Ebenen der Verwaltung weiterhin gearbeitet. Wiesbaden, 14. Februar 2018 Priska Hinz Anlagen 5 / 5 Anlage 1: Schäl- und Verbissschäden Staatswald Verbissschäden 2015 Forstamt Schad-% Buche Schad-% Fichte Schad-% Buche Schad-% Fichte Schad-% Buche Schad-% Fichte Schad-% Buche Schad-% Fichte Schad-% Buche Schad-% Fichte Verbiss-% alle Baumarten Bad Hersfeld 0,6 7,5 0,7 3,4 0,7 4,1 0,9 4,5 0,9 3,6 § 26 (3) HJagdG Bad Schwalbach 1,4 1,7 2,9 0,0 1,2 0,6 1,5 0,6 44,1 Beerfelden 2,8 3,3 11,9 6,0 5,1 4,8 6,0 4,8 6,8 4,3 § 26 (3) HJagdG Biedenkopf 0,6 3,8 0,0 2,1 0,2 1,8 0,1 1,2 0,3 0,0 10,2 Burghaun 0,0 1,0 0,0 5,1 0,1 1,6 0,0 0,8 0,0 0,0 25,6 Burgwald 0,3 5,0 0,1 1,8 0,8 3,9 0,4 1,9 0,0 1,2 10,5 Darmstadt 11,1 Dieburg 8,9 Frankenberg 1,0 7,5 1,3 3,1 0,9 3,6 1,1 2,7 1,0 3,3 20,0 Fulda 1,2 5,0 0,7 4,2 0,2 3,8 0,4 4,1 0,2 3,5 19,2 Groß-Gerau 5,3 Hanau-Wolfgang 0,0 1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 22,6 Herborn 1,0 6,4 2,3 4,0 1,4 5,5 2,6 6,6 2,1 4,8 18,7 Hess. Lichtenau 0,9 0,9 0,3 0,2 1,0 0,6 1,4 0,9 1,7 0,6 16,4 Hofbieber 28,2 Jesberg 2,4 4,8 0,3 0,3 0,0 0,0 1,2 0,9 0,0 0,9 19,8 Jossgrund 1,6 3,7 2,2 5,7 0,2 2,7 0,6 2,3 0,8 2,5 § 26 (3) HJagdG Kirchhain 22,8 Königstein 3,2 1,9 2,0 0,1 0,4 0,3 1,7 0,4 0,4 1,0 § 26 (3) HJagdG Lampertheim § 26 (3) HJagdG Langen § 26 (3) HJagdG Melsungen 2,3 5,9 1,8 1,2 0,9 2,3 2,3 2,7 2,0 2,5 13,0 Michelstadt 0,4 0,7 2,7 0,0 27,0 14,1 10,8 3,2 21,6 6,3 7,7 Neukirchen 0,1 5,9 0,1 2,4 0,4 2,9 0,6 3,7 0,2 2,9 § 26 (3) HJagdG Nidda 0,0 6,5 § 26 (3) HJagdG Reinhardshagen 0,8 2,3 0,8 0,8 0,6 0,9 0,6 0,3 0,5 0,4 § 26 (3) HJagdG Romrod 0,4 4,1 0,3 0,8 0,1 0,5 0,1 0,5 0,0 0,0 23,8 Rotenburg 2,4 6,4 1,9 4,9 0,9 4,8 0,9 3,4 0,8 3,7 17,6 Rüdesheim 1,4 0,0 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 9,2 Schlüchtern 1,6 1,5 0,0 0,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 § 26 (3) HJagdG Schotten 0,1 3,8 0,3 1,4 0,4 3,7 0,6 3,2 0,6 3,0 41,1 Vöhl 0,0 18,1 0,0 1,4 0,0 1,4 2,4 1,5 0,0 0,0 13,4 Wehretal 0,8 6,7 0,5 5,0 0,0 5,3 0,0 2,6 0,0 1,3 § 26 (3) HJagdG Weilburg 19,5 Weilmünster 1,9 7,2 3,5 0,0 1,8 0,6 4,1 0,6 4,5 0,6 24,3 Weilrod 0,7 2,2 2,1 0,6 1,5 3,3 1,6 2,5 2,4 0,3 § 26 (3) HJagdG Wettenberg 0,2 2,3 0,1 1,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 0,5 27,4 Wetzlar 0,0 1,4 0,0 0,0 0,0 1,5 0,0 2,2 0,0 0,7 35,1 Wiesbaden-Ch. 0,5 3,9 4,6 1,5 2,6 2,9 6,2 1,3 4,7 1,0 § 26 (3) HJagdG Wolfhagen 1,1 2,2 1,4 0,3 0,4 0,2 1,0 0,0 0,3 0,0 § 26 (3) HJagdG Hessen-Forst 1,3 4,5 1,5 2,3 0,9 2,7 1,6 2,5 1,1 2,1 20,1 Schälschäden 2013 Schälschäden 2014 Schälschäden 2015 Schälschäden 2016 Schälschäden 2017 KA 19/5758 1 Petry Rechteck Anlage 2 Jährliche Ertragsverluste durch Wildschäden im Staatswald HessenForst nach Forstämtern Forstamt Stichjahr Fläche (nur WirB) Ertragsverluste durch Schälschäden Ertragsverluste durch Verbissschäden Summe der Ertragsverluste durch Wildschäden Kosten (Geschäftsfeld 11) 2016 Erlöse (Geschäftsfeld 11) 2016 Ergebnis (Geschäftsfeld 11) 2016 Ergebnis (Geschäftsfeld 11) ohne Wildschäden (+Spalte F) 2016 "Anteil der Verluste an den [theoretischen] Gewinnen" (Spalte F/Spalte J) ha €/Jahr €/Jahr €/Jahr € € € € Prozent Bad Hersfeld 2014 13.321 181.576 72.705 254.281 4.823.016 5.559.282 736.266 990.547 26% Bad Schwalbach 2016 1.532 3.783 8.361 12.144 504.366 325.870 -178.495 -166.352 -7% Beerfelden 2014 7.143 138.922 38.984 177.906 3.272.417 4.417.266 1.144.849 1.322.756 13% Biedenkopf 2017 2.413 16.544 13.170 29.713 828.253 876.557 48.304 78.017 38% Burghaun 2016 8.506 9.106 46.421 55.528 3.518.161 3.297.892 -220.269 -164.741 -34% Burgwald 2013 12.590 160.209 68.715 228.924 4.565.531 5.799.188 1.233.657 1.462.581 16% Darmstadt 2016 5.946 838 32.453 33.291 1.795.921 1.408.932 -386.989 -353.699 -9% Dieburg 2011 4.338 0 23.674 23.674 1.122.442 1.193.042 70.601 94.274 25% Diemelstadt 2001 0 0 0 0 0 0 0 0 Frankenberg 2011 12.499 164.928 68.215 233.143 4.350.504 4.916.354 565.850 798.993 29% Fulda 2009 13.648 72.390 74.490 146.880 3.897.502 4.591.446 693.944 840.824 17% Groß-Gerau 2007 3.503 0 19.120 19.120 237.868 751.461 513.593 532.714 4% Hanau-Wolfgang 2006 2.987 2.844 16.301 19.144 1.463.025 1.034.554 -428.471 -409.326 -5% Herborn 2009 6.876 90.801 37.530 128.331 2.431.878 2.664.516 232.638 360.969 36% Hess. Lichtenau 2008 12.523 282.983 68.350 351.333 4.200.010 4.656.756 456.746 808.079 43% Hofbieber 2012 4.866 1.286 26.557 27.843 1.997.136 2.311.317 314.181 342.024 8% Jesberg 2015 5.307 8.029 28.962 36.991 2.037.577 2.025.690 -11.887 25.104 147% Jossgrund 2015 15.653 385.970 85.431 471.401 5.120.320 7.147.008 2.026.688 2.498.089 19% Kirchhain 2008 7.723 0 42.152 42.152 2.849.545 3.173.211 323.666 365.818 12% Königstein 2017 5.958 95.828 32.518 128.346 2.253.950 2.963.504 709.554 837.900 15% Lampertheim 2012 7.114 0 38.825 38.825 1.386.895 1.604.770 217.875 256.700 15% Langen 2008 4.707 0 25.688 25.688 1.170.427 1.323.127 152.700 178.388 14% Melsungen 2011 13.566 235.221 74.042 309.263 4.666.035 5.046.953 380.918 690.181 45% Michelstadt 2010 1.847 928 10.078 11.007 649.720 730.053 80.333 91.340 12% Neukirchen 2009 11.660 55.430 63.637 119.066 3.762.587 4.271.381 508.794 627.860 19% Nidda 2006 5.363 2.718 29.270 31.988 2.532.274 2.418.501 -113.773 -81.785 -39% Reinhardshagen 2012 18.546 415.004 101.219 516.223 6.498.565 7.955.816 1.457.251 1.973.474 26% Romrod 2011 13.831 23.005 75.487 98.492 5.061.070 4.357.362 -703.708 -605.216 -16% Rotenburg 2012 13.152 193.063 71.779 264.842 5.077.664 5.512.959 435.295 700.137 38% Rüdesheim 2013 1.649 2.094 8.999 11.092 773.271 661.186 -112.084 -100.992 -11% Schlüchtern 2016 7.549 41.773 41.198 82.972 2.595.978 2.972.730 376.752 459.724 18% Schotten 2008 10.467 76.260 57.126 133.386 3.852.764 3.402.566 -450.198 -316.811 -42% Vöhl 2016 2.313 8.195 12.622 20.817 888.029 641.924 -246.105 -225.287 -9% Wehretal 2017 6.156 45.536 33.595 79.131 2.070.437 2.238.516 168.078 247.210 32% Weilburg 2009 3.155 139 17.217 17.355 955.201 979.577 24.376 41.731 42% Weilmünster 2015 1.889 19.735 10.309 30.044 775.214 908.662 133.448 163.492 18% Weilrod 2016 2.977 33.374 16.246 49.620 1.116.958 1.188.903 71.945 121.565 41% Wettenberg 2012 5.078 9.069 27.717 36.786 2.033.029 1.784.428 -248.601 -211.815 -17% Wetzlar 2011 2.374 3.043 12.956 15.999 692.527 690.724 -1.803 14.196 113% Wiesbaden-Ch. 2008 3.203 47.741 17.483 65.224 1.233.134 1.362.492 129.358 194.582 34% Wolfhagen 2008 5.221 17.612 28.497 46.109 2.035.121 1.766.370 -268.751 -222.642 -21% Alle Forstämter 289.146 2.845.976 1.578.100 4.424.076 101.096.320 110.932.848 9.836.528 14.260.604 31% KA 19/5758 2 5758_Anlagen.pdf drs5758 Anlage_1_Schälschäden_Ergebnisse_20180122 drs5758 Anlage_2_Verluste_durch_Wildschäden_20180119