Kleine Anfrage der Abg. Siebel, Warnecke und Löber (SPD) vom 11.12.2017 betreffend Städtebauförderprogramm "Kleine Städte und Gemeinden" und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Seit 2010 gibt es beim Bundesbauministerium ein Städtebauförderprogramm "Kleine Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke". Die Städtebauförderung gewährt den Ländern Finanzhilfen nach Art. 104 b GG. Mit den Programmen sollen unter anderem die Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion gestärkt werden und Funktionsverluste verhindert werden. Umso erstaunlicher ist es, dass das Land Hessen sich als einziges Flächenland nicht an diesem Programm beteiligt. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Warum nimmt die Hessische Landesregierung an dem Städtebauprogramm "Kleine Städte und Gemeinden" nicht teil? Die Mittel für die Städtebauförderung konnten in dieser Legislaturperiode erheblich gesteigert werden. Während in 2013 lediglich rund 32 Mio. € in den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung verfügbar waren, sind es 2017 bereits rund 93 Mio. €. Dieses hohe Niveau wird im Entwurf des Doppelhaushalts 2018/2019 mit rund 102 Mio. € pro Jahr erneut übertroffen. Vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltsentwurfs durch den Landtag können damit ab 2018 sämtliche Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung mit Ausnahme des Programms "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" (KSUG) voll gegenfinanziert werden. Diese sehr gute Finanzausstattung ermöglicht die intensive Förderung kleiner Städte und Gemeinden im Rahmen der übrigen Programme der Städtebauförderung (hierzu wird auch auf die Beantwortung zur Frage 2 verwiesen). Eine Benachteiligung kleiner Städte und Gemeinden ist somit nicht gegeben. Die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage angesprochene Stärkung von Ortskernen und die damit verbundene Verhinderung von Funktionsverlusten ist Ziel der Förderung in einer Vielzahl von hessischen Programmstandorten. Frage 2. Welche anderen Förderprogramme verfolgt die Landesregierung um die städtebaulichen Funktionen von kleinen Städten und Gemeinden in Hessen zu fördern? (Bitte die Förderprogramme differenziert nach Bundes- bzw. Landesprogrammen darstellen.) Kleine Städte und Gemeinden werden in allen Programmen der Städtebauförderung gefördert. Bei den Städtebauförderungsprogrammen handelt es sich um gemeinsam von Bund und Ländern finanzierte Programme. Im Einzelnen sind dies: Aktive Kernbereiche in Hessen (Drittelfinanzierung Bund, Land, Kommune), Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (Bund 75 %, Land 15 %, Kommune 10 %), Soziale Stadt (Drittelfinanzierung Bund, Land, Kommune), Städtebaulicher Denkmalschutz (Drittelfinanzierung Bund, Land, Kommune), Stadtumbau in Hessen (Drittelfinanzierung Bund, Land, Kommune), Zukunft Stadtgrün (Drittelfinanzierung Bund, Land, Kommune). Ergänzend können kleinere Städte und Gemeinden in naher Zukunft Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) einsetzen. Mit den Maßnahmenlinien "Kommunale Eingegangen am 15. Januar 2018 · Bearbeitet am 16. Januar 2018 · Ausgegeben am 19. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5762 15. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5762 Investitionen zur Revitalisierung von Siedlungsbereichen" und "Förderung der lokalen Ökonomie " werden auch kleinen Kommunen insbesondere in den EFRE-Vorranggebieten Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Förderquote beträgt 50 %. Frage 3. Welche Netzwerkstrukturen werden in Hessen über das Dorferneuerungsprogramm aufgebaut? Im Laufe des Jahres 2018 sollen die Förderstandorte der Dorfentwicklung in Hessen intensiver vernetzt und damit der gegenseitige Erfahrungsaustausch unterstützt werden. Dazu wurde auf der Website "Vitale Orte 2030" (https://vitale-orte.hessen-nachhaltig.de) die Seite "Dorfentwicklung in Hessen" eingerichtet. Die Seite befindet sich derzeit im Aufbau. Nach Fertigstellung dieser Datenbank sollen für alle gesamtkommunalen Förderschwerpunkte, die seit 2012 in das Programm aufgenommen wurden, Strukturdaten zum Förderschwerpunkt, Informationen zur Infrastrukturausstattung sowie zum integrierten kommunalen Entwicklungskonzept und Informationen über beispielgebende Vorhaben der Dorfentwicklung abrufbar sein. Die Suche nach Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten oder aber nach bestimmten Themenbereichen wird mit Hilfe von Suchkriterien sowie über eine Hessenkarte möglich sein. Frage 4. Wie viele Gemeinden sind aktuell am Dorferneuerungsprogramm beteiligt? Mit Stand 1. Januar 2018 sind insgesamt 119 Dorfentwicklungsschwerpunkte mit insgesamt 692 Orts-/Stadtteilen im Förderprogramm. Da im Jahre 2012 der Umstieg von der Ortsteilebene auf die gesamtkommunale Ebene stattgefunden hat, muss man die Förderschwerpunkte folgendermaßen aufschlüsseln: 24 Förderschwerpunkte auf Orts-/Stadtteilebene, 27 Förderschwerpunkte orts-/stadtteilübergreifend, 68 gesamtkommunale Förderschwerpunkte. Wiesbaden, 3. Januar 2018 In Vertretung: Dr. Beatrix Tappeser