Kleine Anfrage der Abg. Frankenberger und Lotz (SPD) vom 14.12.2017 betreffend Wildwarnreflektoren in Hessen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Wildwarnreflektoren, die bisher von den Revierinhabern gekauft und montiert wurden, können die Unfallwahrscheinlichkeit mit Wild reduzieren. Dennoch unterstützt Hessen Mobil die Anbringung der blauen Warnreflektoren seit Oktober 2017 nicht mehr, da die Wirksamkeit der Reflektoren in Frage gestellt wird. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Hessen Mobil ist seit vielen Jahren bestrebt, die Gefahr durch Wildunfälle auf hessischen Straßen zu minimieren. Zu den Maßnahmen gehörte in der Vergangenheit auch die Anbringung von Warnreflektoren, die von den örtlichen Jägerschaften angeschafft und von Hessen Mobil in der Regel unentgeltlich installiert wurden. Die Entscheidung von Hessen Mobil im Oktober 2017, keine Wildwarnreflektoren mehr an Straßenleitpfosten anzubringen, basierte auf wissenschaftlichen Untersuchungen der Universität Dresden und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg sowie auf über 50 Vorher-Nachher-Analysen von Hessen Mobil, die auf Grundlage polizeilich gemeldeter Unfälle erfolgten. Diese Analysen zeigen, dass insgesamt eine unfallreduzierende Wirkung an Straßenabschnitten mit Wildwarnreflektoren nicht gegeben ist. Die Ergebnisse einer gemeinsamen Veranstaltung des Deutschen Jagdverbands e.V. und des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs e.V. in Hannover am 07.12.2017 zeigen jedoch, dass es offenbar weiterer differenzierterer Untersuchungen bedarf, um sämtliche bewertungsrelevanten Parameter zur Wirksamkeit von Wildwarnreflektoren berücksichtigen zu können. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des genannten Workshops wird Hessen Mobil bis zur Vorlage weiterer wissenschaftlicher Evaluationsergebnisse an der bisher praktizierten Vorgehensweise festhalten und weiterhin die seitens der örtlichen Jägerschaft angeschafften Wildwarnreflektoren entgeltfrei an Straßenleitpfosten entlang von Straßen in der Baulast des Landes Hessen anbringen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Warum hat Hessen Mobil die Anbringung von Wildwarnreflektoren bisher unterstützt und auf welchen wissenschaftlichen Untersuchungen oder sonstigen Erhebungen basiert diese Entscheidung ? Mit den Rundverfügungen vom 3. April 1979 und vom 15. April 1988 wurde von der Hessischen Straßenverwaltung verfügt, dass auf Antrag der Jägerschaft/Jagdbehörden Wildwarnreflektoren von der Straßenbauverwaltung an Straßenleitpfosten angebracht werden. Die Kosten für die Beschaffung der Wildwarnreflektoren obliegen den Antragstellern. Ob die Entscheidung, den seinerzeitigen Anträgen seitens der Jägerschaft grundsätzlich zuzustimmen, auf wissenschaftlichen Untersuchungen oder sonstigen Erhebungen basierte, ist heute nicht mehr nachvollziehbar . Frage 2. Wie beurteilt Hessen Mobil die Forschungsergebnisse a) von Dr. Falko B. aus Freiburg, wonach die Farbe Blau keine Warn- oder Schreckfarbe für Tiere sei und sie sich nicht nachhaltig in ihren Habitatgewohnheiten stören lassen, b) von Dr. Christoph Sch. aus Dresden, dass der Abstrahlwert von Wildreflektoren gering sei, Eingegangen am 30. Januar 2018 · Bearbeitet am 31. Januar 2018 · Ausgegeben am 2. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5780 30. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5780 c) von Christian T. vom Wildinstitut Göttingen, wonach Wildwarnreflektoren helfen, Unfälle zu vermeiden, d) von Jörg O. (GVD), der derzeit Daten sammelt? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 a bis 2 d zusammen beantwortet. Die Wirksamkeit des Einsatzes der Wildwarnreflektoren aus Verkehrssicherheitsgründen befindet sich in einem wissenschaftlichen Diskurs. Die vorhandenen Forschungsergebnisse sind derzeit nicht abschließend. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist es jedoch erforderlich, die Wirksamkeit der Wildwarnreflektoren und eine damit verbundene Steigerung der Verkehrssicherheit nachzuweisen, um den dauerhaften Einsatz von öffentlichen Geldern in der Angelegenheit zu rechtfertigen. Dementsprechend sind weitere Evaluierungen wissenschaftlicher Untersuchungen abzuwarten. Hessen Mobil wird daher auch im Jahr 2018 hierzu belastbare Forschungsergebnisse mit der Zielsetzung analysieren, eine abschließende Bewertung zur Wirksamkeit der Wildwarnreflektoren hinsichtlich der Verbesserung der Verkehrssicherheit vorzunehmen. Frage 3. Warum hat Hessen Mobil im Oktober 2017 entschieden, dass keine Wildwarnreflektoren mehr angebracht werden dürfen und auf welchen wissenschaftlichen Untersuchungen oder sonstigen Erhebungen basiert diese Entscheidung? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 4. Wie bewertet Hessen Mobil die Argumente der hessischen Jägerschaft und von Tierschützern für die Anbringung der Wildwarnreflektoren? Auf die Antworten zu den Fragen 2a bis 2d wird verwiesen. Frage 5. Wie beurteilt die hessische Polizei den Einsatz von Wildwarnreflektoren zur Prävention von Wildunfällen? Frage 6. Wie beurteilt der Arbeitskreis „Wildunfälle“ der Polizei den Einsatz von Wildwarnreflektoren? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 zusammen beantwortet. Bei der Anbringung der Wildwarnreflektoren handelt es sich um die bauliche Ausgestaltung von Einrichtungen für den Straßenbetrieb. Eine fachliche Zuständigkeit der Polizei Hessen ist hier nicht gegeben. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Nordhessen werden auf Referenzstrecken Untersuchungen des Wildtierinstituts Göttingen, die Wirksamkeit von Wildwarnreflektoren betreffend, durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine laufende Studie. Ein fachliches Votum hinsichtlich der Wirksamkeit von Wildwarnreflektoren ist derzeit nicht möglich. Die Polizeipräsidien stehen jedoch in engem Kontakt mit den örtlich zuständigen Straßenbaulastträgern und Jagdverbänden. Frage 7. Welche Kosten entstehen für Hessen Mobil hessenweit für die Reinigung der Wildwarnreflektoren ? Da die Reinigung der Wildwarnreflektoren im Rahmen der maschinellen Reinigung der Straßenleitpfosten miterledigt wird, entsteht dadurch kein gesonderter Mehraufwand. Frage 8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass wenn der Einsatz von Wildwarnreflektoren nur einen Unfall verhütet hat oder verhüten wird und Mensch und Tier nicht zu Schaden kommen, sich die Anbringung von Wildwarnreflektoren schon gelohnt hat? Wenn Wildwarnreflektoren nachgewiesenermaßen geeignet sind, Unfälle mit Wildtieren zu vermeiden, ist deren Montage an Straßenleitpfosten sinnvoll. In der Vergangenheit wurden in Hessen schon nahezu flächendeckend die Strecken mit erhöhter Wildunfallhäufigkeit mit Wildwarnreflektoren ausgestattet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Wiesbaden, 17. Januar 2018 Tarek Al-Wazir