Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg Degen, Frankenberger, Geis, Hartmann, Hofmeyer, Quanz, Yüksel (SPD) und Fraktion betreffend Einsatz von pädagogischen Laien als Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen Drucksache 19/5784 Vorbemerkung der Fragesteller: 2008 wurde die so genannte "Unterrichtsgarantie Plus" der damaligen Landesregierung abgeschafft. Ein wesentlicher Kritikpunkt daran war, dass Laien zu Lehrkräften gemacht würden. Indem keine pädagogischen Grundqualifikationen für diese Vertretungstätigkeit vorausgesetzt wurden, würde der Beruf der Lehrkraft entwertet und der Eindruck erweckt, unterrichten könne jede und jeder, so Kritikerinnen und Kritiker damals. Berichten von Betroffenen nach greift die Landesregierung aufgrund des aktuellen Lehrkräftemangels derzeit wieder verstärkt auf Laien als Lehrkräfte zurück. Insbesondere an Grund- und Förderschulen erscheint dies besonders bedenklich, da dort der Anspruch an die pädagogische Qualifikation der Lehrkräfte im Verhältnis zur fachlichen Qualifikation in besonderem Maße vorausgesetzt ist. Die Antwort der Landesregierung auf den Berichtsantrag betreffend Verschleierung des Lehrermangels (Drucksache 19/5197) lieferte bisher nur unzureichende Antworten. Die Fragesteller sind der Auffassung , dass die Landesregierung darüber Auskunft geben muss, über welche Qualifikationen die von ihr beauftragten Lehrkräfte verfügen und fordern dies mit der vorliegenden Großen Anfrage ein. Dies wird auch damit begründet, dass die Landesregierung mit ihrer Antwort auf den oben genannten Berichtsantrag mitteilte, dass diese Vertretungskräfte grundsätzlich Noten geben, Klassen leiten und zum Teil mit Schulleitungsaufgaben betraut werden. Als Stichtag für die zur Beantwortung notwendigen Daten wird der 1. Oktober 2017 vorgeschlagen. Vorbemerkung der Landesregierung: Personen ohne Lehramt unterrichten seit jeher im hessischen Schuldienst. Die Gründe dafür sind vielfältig und lassen keinen Rückschluss auf die tatsächliche Eignung für den Unterrichtseinsatz zu. So befinden sich darunter beispielsweise Pfarrerinnen und Pfarrer, die Religion unterrichten, oder Diplomsportlehrkräfte für den Sportunterricht. Der wesentliche Unterschied gegenüber den 1980er und 1990er Jahren liegt darin, dass ihre Zahl heute aufgrund der Einführung von SAP im Jahr 2005 durch statistische Auswertungen genauer festgestellt werden kann. Die Zahl steigt oder fällt mit dem Angebot an Stellen und der Zahl verfügbarer Bewerber. Zu einem großen Teil werden auch Vertretungsunterrichte durch Lehrkräfte mit Lehramt erteilt. Um alle Vertretungsunterrichte durch Lehrkräfte mit Lehramt zu besetzen, müssten jedoch für jeden Ort Hessens Lehrkräfte für sämtliche Lehrämter und Fächerkombinationen frei zur Verfügung stehen. Dies wäre allenfalls denkbar, wenn eine deutlich größere Zahl ausgebildeter Lehrkräfte ständig auf dem Arbeitsmarkt verfügbar wäre, was mit einer erheblichen, nicht wünschenswerten Lehrerarbeitslosigkeit korrelieren würde. In den folgenden Auswertungen sind unterrichtende Pfarrerinnen und Pfarrer als Lehrkräfte mit Gestellungsverträgen nicht enthalten. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Alle Schulformen Frage 1. Wie viele Lehrkräfte sind derzeit an hessischen Schulen mit befristeten Verträgen im Einsatz? Zum 01.10.2017 waren an öffentlichen Schulen in Hessen 5.299 befristet beschäftigte Lehrkräfte tätig. Eingegangen am 7. Mai 2018 · Ausgegeben am 9. Mai 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6370 07. 05. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6370 Frage 2. Wie viele Lehrkräfte sind derzeit an hessischen Schulen nur mit Unterrichtserlaubnis im Einsatz? Zum Stichtag 01.10.2017 waren in Hessen 4.587 Lehrkräfte mit Unterrichtserlaubnis an öffentlichen Schulen tätig. Frage 3. Wie viele Lehrkräfte sind derzeit an hessischen Schulen mit fehlendem Qualifikationseintrag im Einsatz? Zum Stichtag 01.10.2017 war bei 569 hessischen Lehrkräften an öffentlichen Schulen die Qualifikation statistisch nicht erfasst. Die Qualifikationen sind aber über die Personalakten dokumentiert und bekannt und werden bei der Einstellung entsprechend genau geprüft. Frage 4. Welche Anforderungen werden für die Erteilung einer Unterrichtserlaubnis vorausgesetzt? Die Anforderungen an die Erteilung einer Unterrichtserlaubnis sind in § 83 der Durchführungsverordnung zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz geregelt. Danach kann die Erlaubnis Bewerberinnen und Bewerbern erteilt werden, die erstens gegen Stundenvergütung oder im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden sollen und eine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder beide Staatsprüfungen für ein Lehramt in anderen Bundesländern abgelegt haben, sofern diese Prüfungen den in Hessen vorgeschriebenen gleichwertig sind und die Beschäftigung in der Schulform erfolgt, für die die Prüfung abgelegt wurde, zweitens die Eignung für einen Unterrichtseinsatz in einzelnen Fächern durch den Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation, insbesondere durch die Teilnahme an besonderen Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen oder durch Überprüfung ihrer unterrichtlichen Fähigkeiten in Hessen erbracht haben oder drittens gegen Stundenvergütung oder im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden sollen und die zuvor unter erstens und zweitens genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, wenn ein unabweisbares Unterrichtsbedürfnis vorliegt und nachhaltige Bemühungen zur Gewinnung einer ausgebildeten Lehrkraft ohne Ergebnis geblieben sind. Grundschulen Vorbemerkung des Fragestellers: Gemäß des Berichts der Landesregierung auf den Berichtsantrag 19/5197 waren im Schuljahr 2016/2017 2.360 Personen mit Unterrichtserlaubnis bzw. mit fehlendem Qualifikationseintrag an Grund-, Haupt- und Realschulen im Einsatz. Frage 5. Wie viele Lehrkräfte sind im aktuellen Schuljahr an hessischen Grundschulen und an Grundschulzweigen im Einsatz? Da es an verbundenen Grund-, Haupt- und Realschulen aufgrund des häufigen Einsatzes der Lehrkräfte in mehreren Bildungsgängen nicht eindeutig möglich ist, Lehrkräfte als Lehrkräfte im Grundschulzweig zu definieren, wurden im Folgenden nur Lehrkräfte an den 1.022 reinen öffentlichen Grundschulen ausgewertet. Zum Stichtag 01.10.2017 waren an diesen Grundschulen 14.292 Lehrkräfte eingesetzt. Frage 6. Wie viele dieser Lehrkräfte sind befristet angestellt? Zum Stichtag 01.10.2017 waren 1.525 Lehrkräfte an öffentlichen Grundschulen befristet beschäftigt . Frage 7. Wie viele der insgesamt eingesetzten Lehrkräfte verfügen über a) das Lehramt an Grundschulen, b) ein anderes Lehramt, c) eine Lehrbefähigung für die Grundschule, d) eine Unterrichtserlaubnis gemäß HLbGDV, e) keinen Qualifikationseintrag? (Angaben für a bis e bitte in absoluten Zahlen sowie prozentual zur Gesamtzahl der Lehrkräfte dieser Schulform und nach Schulamtsbezirk getrennt auslisten) Die Auswertung für die Lehrkräfte an öffentlichen Grundschulen zum Stichtag 01.10.2017 kann Anlage 1 entnommen werden. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6370 3 Frage 8. In wie vielen Fällen wurde gemäß § 83 der Durchführungsverordnung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) die Unterrichtserlaubnis erteilt, weil a) Personen gegen Stundenvergütung oder im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden sollten und eine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder beide Staatsprüfungen für ein Lehramt in anderen Bundesländern abgelegt hatten, sofern diese Prüfungen den in Hessen vorgeschriebenen gleichwertig waren und die Beschäftigung in der Schulform erfolgte, für die die Prüfung abgelegt wurde? b) Personen die Eignung für einen Unterrichtseinsatz in einzelnen Fächern durch den Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation, insbesondere durch die Teilnahme an besonderen Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen oder durch Überprüfung ihrer unterrichtlichen Fähigkeiten in Hessen erbracht hatten? c) Personen gegen Stundenvergütung oder im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden sollten und die Voraussetzungen der Fragen 8 a und 8 b nicht erfüllten, wenn ein unabweisbares Unterrichtsbedürfnis vorlag und nachhaltige Bemühungen zur Gewinnung einer ausgebildeten Lehrkraft ohne Ergebnis geblieben waren? Diese Daten werden weder auf Ebene des Ministeriums noch der Schulämter zentral erfasst. Eine Auswertung würde Einzelprüfungen von Personalvorgängen erfordern, die nicht geleistet werden können. Frage 9. Verfügen alle Personen, die zum Stichtag 1. Oktober 2017 lediglich mit Unterrichtserlaubnis oder "ohne Angabe" im hessischen Schuldienst tätig waren, über die Allgemeine Hochschulreife? Falls nein, auf wie viele trifft dies nicht zu? Ausbildungsinformation Eintragungen Anteil in Prozent 1. Staatsprüfung/Staatsexamen 175 24,5 % 2. Staatsprüfung/Staatsexamen 29 4,1 % Abschluss Studium 245 34,4 % Abgeschlossene Ausbildung 11 1,5 % Meister/Techniker 2 0,3 % Sonstige 251 35,2 % Lehrbefähigung 0 0,0 % Summe 713 100,0 % Frage 10. Verfügen alle Personen, die zum Stichtag 1. Oktober 2017 lediglich mit Unterrichtserlaubnis oder "ohne Angabe" im hessischen Schuldienst tätig waren, über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium? Falls, nein, auf wie viele Personen trifft dies jeweils nicht zu? Frage 11. Über welche Berufs- oder Studienabschlüsse verfügen diese Personen jeweils? (Bitte einzeln aufführen unter Nennung des Berufs- und Studiengangs) Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Von den 1.479 Grundschullehrkräften mit Unterrichtserlaubnis oder ohne Qualifikationseintrag sind bei 629 Personen statistisch auswertbare Einträge zur Ausbildung vorhanden. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Aufgrund von Doppelnennungen gibt es insgesamt 713 Einträge . Die Berufs- und Studiengänge werden dabei statistisch nicht erfasst. Beispielsweise befinden sich unter den Personen mit abgeschlossener Ausbildung Religionspädagogen. Frage 12. Konnten zum Schuljahr 2017/2018 alle Lehrerstellen an Grundschulen mit Personen, die über das entsprechende Lehramt verfügen, besetzt werden und wenn nein, an welchen Grundschulen fehlen derzeit noch ausgebildete Lehrkräfte? (Bitte nach Schulamtsbezirk getrennt angeben.) An den Grundschulen sind seit jeher Personen eingesetzt, die nicht über das entsprechende Lehramt verfügen. Die Gründe für diesen Einsatz zeigen, dass nicht pauschal von einem Fehlen gesprochen werden kann. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 13. Haben alle Personen, die zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 bereits über das Lehramt an Grundschulen verfügen (2. Staatsexamen) und sich zum Schuljahr 2017/2018 für die Tätigkeit an einer Grundschule beworben haben, über die Rangliste ein Einstellungsangebot erhalten? a) Wenn ja, wie viele Personen erhielten ein Einstellungsangebot? b) Wie viele Personen erhielten kein Einstellungsangebot oder haben es nicht angenommen? Die Ranglistensituation für das Lehramt an Grundschulen stellte sich zum Stichtag 31.08.2017 wie folgt dar: 391 Zusagen/Einstellungen zum Schuljahresbeginn 2017/18; 50 noch auf der Rangliste verbliebene Bewerberinnen bzw. Bewerber, davon hatten 28 Bewerberinnen bzw. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6370 Bewerber ein oder mehrere Angebote abgelehnt und 22 Bewerberinnen bzw. Bewerber bis dahin kein Angebot erhalten. In der Folgezeit vom 01.09.2017 bis 31.12.2017 haben von den 28 Bewerberinnen bzw. Bewerbern neun ein erneutes Angebot erhalten, wobei sechs zugesagt und drei abgelehnt haben, und von den genannten 22 Bewerberinnen bzw. Bewerbern haben zehn ein Angebot erhalten, wobei neun zugesagt haben und eine Person abgelehnt hat. Von insgesamt 441 Personen auf der Rangliste (Stichtag 31.08.2017) ist damit bis zum 02.01.2018 nur zwölf Bewerberinnen und Bewerbern kein Angebot unterbreitet worden, weil beispielsweise negative Beurteilungen der Unterrichtstätigkeit durch Schulleitungen vorlagen. Förderschulen sowie Beratungs- und Förderzentren Gemäß des Berichts der Landesregierung auf den Berichtsantrag 19/5197 waren im Schuljahr 2016/2017 434 Personen mit Unterrichtserlaubnis bzw. mit fehlendem Qualifikationseintrag an Förderschulen im Einsatz. Frage 14. Wie viele Lehrkräfte sind im aktuellen Schuljahr an hessischen Förderschulen bzw. an Beratungsund Förderzentren im Einsatz? An öffentlichen Förderschulen waren zum Stichtag 01.10.2017 5.505 Lehrkräfte beschäftigt. Frage 15. Wie viele dieser Lehrkräfte sind befristet angestellt? Zum Stichtag 01.10.2017 waren 468 Lehrkräfte an öffentlichen Förderschulen befristet angestellt . Frage 16. Wie viele der insgesamt eingesetzten Lehrkräfte verfügen über a) das Lehramt an Förderschulen, b) ein anderes Lehramt, c) eine Lehrbefähigung für die Förderschule, d) eine Unterrichtserlaubnis gemäß HLbGDV, e) keinen Qualifikationseintrag? (Angaben für a bis e bitte in absoluten Zahlen sowie prozentual zur Gesamtzahl der Lehrkräfte dieser Schulform und nach Schulamtsbezirk getrennt auflisten) Die Auswertung für die Lehrkräfte an öffentlichen Förderschulen zum Stichtag 01.10.2017 kann Anlage 2 entnommen werden. Frage 17. In wie vielen Fällen wurde gemäß § 83 der Durchführungsverordnung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) die Unterrichtserlaubnis erteilt, weil: a) Personen gegen Stundenvergütung oder im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden sollten und eine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder beide Staatsprüfungen für ein Lehramt in anderen Bundesländern abgelegt hatten, sofern diese Prüfungen den in Hessen vorgeschriebenen gleichwertig waren und die Beschäftigung in der Schulform erfolgte, für die die Prüfung abgelegt wurde? b) Personen die Eignung für einen Unterrichtseinsatz in einzelnen Fächern durch den Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation, insbesondere durch die Teilnahme an besonderen Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen oder durch Überprüfung ihrer unterrichtlichen Fähigkeiten in Hessen erbracht hatten? c) Personen gegen Stundenvergütung oder im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden sollten und die Voraussetzungen der Fragen 17 a und 17 b nicht erfüllten, wenn ein unabweisbares Unterrichtsbedürfnis vorlag und nachhaltige Bemühungen zur Gewinnung einer ausgebildeten Lehrkraft ohne Ergebnis geblieben waren? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Frage 18. Verfügen alle Personen, die zum Stichtag 1. Oktober 2017 lediglich mit Unterrichtserlaubnis oder "ohne Angabe" im hessischen Schuldienst tätig waren, über die Allgemeine Hochschulreife? Falls nein, auf wie viele trifft dies nicht zu? Frage 19. Verfügen alle Personen, die zum Stichtag 1. Oktober 2017 lediglich mit Unterrichtserlaubnis oder "ohne Angabe" im hessischen Schuldienst tätig waren, über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium? Falls, nein, auf wie viele Personen trifft dies jeweils nicht zu? Frage 20. Über welche Berufs- oder Studienabschlüsse verfügen diese Personen jeweils? (Bitte einzeln aufführen unter Nennung des Berufs- und Studiengangs) Die Fragen 18 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Von den 449 Förderschullehrkräften mit Unterrichtserlaubnis oder fehlendem Qualifikationseintrag sind bei 218 Personen statistisch auswertbare Einträge zur Ausbildung vorhanden. Auf die Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6370 5 Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Aufgrund von Doppelnennungen gibt es insgesamt 248 Einträge. Die Berufs- und Studiengänge werden dabei statistisch nicht erfasst. Beispielsweise befinden sich unter den Personen mit abgeschlossener Ausbildung Gymnastiklehrerinnen und Gymnastiklehrer. Ausbildungsinformation Eintragungen Anteil in Prozent 1. Staatsprüfung/Staatsexamen 75 30,2 % 2. Staatsprüfung/Staatsexamen 12 4,8 % Abschluss Studium 74 29,8 % Abgeschlossene Ausbildung 8 3,2 % Meister/Techniker 3 1,2 % Sonstige 76 30,6 % Lehrbefähigung 0 0,0 % Summe 248 100,0 % Frage 21. Werden Lehrkräfte ohne Lehramt an Förderschulen in der inklusiven Beschulung und präventiven Maßnahmen eingesetzt? Falls ja, in welchem Umfang lag dies zum Stichtag vor? Diese Daten werden nicht zentral gespeichert. Auf eine Abfrage bei den Schulen wurde verzichtet. Frage 22. Konnten zum Schuljahr 2017/2018 alle Lehrerstellen an Förderschulen sowie in der inklusiven Beschulung mit Personen, die über das entsprechende Lehramt verfügen, besetzt werden und wenn nein, an welchen Schulen fehlen derzeit ausgebildete Förderlehrkräfte? (Bitte nach Schulamtsbezirk getrennt angeben.) Die Antwort zu Frage 12 gilt entsprechend. Wiesbaden, 20. April 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlage 1 ‐ Frage 7: Lehrkräfte an öffentlichen Grundschulen gegliedert nach Schulamt und Qualifikation (Stichtag 01.10.2017) Schulamt Qualifikation Anzahl Lehrkräfte Prozentualer Anteil SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Erzieher / Sozialpädagogen 18 1,4% SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Fehlend 18 1,4% SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Lehrämter 1.176 89,4% SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Lehrbefähigungen 30 2,3% SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Unterrichtserlaubnisse 73 5,6% SSA für den Lahn‐Dill‐Kreis und den Landkreis Limburg‐Weilburg Erzieher / Sozialpädagogen 8 0,9% SSA für den Lahn‐Dill‐Kreis und den Landkreis Limburg‐Weilburg Fehlend 20 2,2% SSA für den Lahn‐Dill‐Kreis und den Landkreis Limburg‐Weilburg Lehrämter 839 91,1% SSA für den Lahn‐Dill‐Kreis und den Landkreis Limburg‐Weilburg Lehrbefähigungen 18 2,0% SSA für den Lahn‐Dill‐Kreis und den Landkreis Limburg‐Weilburg Unterrichtserlaubnisse 36 3,9% SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis Erzieher / Sozialpädagogen 10 1,1% SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis Fehlend 20 2,2% SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis Lehrämter 750 84,1% SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis Lehrbefähigungen 25 2,8% SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis Unterrichtserlaubnisse 87 9,8% SSA für den Landkreis Darmstadt‐Dieburg und die Stadt Darmstadt Erzieher / Sozialpädagogen 12 1,1% SSA für den Landkreis Darmstadt‐Dieburg und die Stadt Darmstadt Fehlend 28 2,7% SSA für den Landkreis Darmstadt‐Dieburg und die Stadt Darmstadt Lehrämter 878 84,0% SSA für den Landkreis Darmstadt‐Dieburg und die Stadt Darmstadt Lehrbefähigungen 28 2,7% SSA für den Landkreis Darmstadt‐Dieburg und die Stadt Darmstadt Unterrichtserlaubnisse 99 9,5% SSA für den Landkreis Fulda Erzieher / Sozialpädagogen 6 1,2% SSA für den Landkreis Fulda Fehlend 3 0,6% SSA für den Landkreis Fulda Lehrämter 441 89,1% SSA für den Landkreis Fulda Lehrbefähigungen 24 4,8% SSA für den Landkreis Fulda Unterrichtserlaubnisse 21 4,2% Seite 1 von 3 Anlagen Große Anfrage 19/6370 Schulamt Qualifikation Anzahl Lehrkräfte Prozentualer Anteil SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis Erzieher / Sozialpädagogen 8 1,0% SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis Fehlend 20 2,4% SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis Lehrämter 749 89,0% SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis Lehrbefähigungen 16 1,9% SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis Unterrichtserlaubnisse 49 5,8% SSA für den Landkreis Groß‐Gerau und den Main‐Taunus‐Kreis Erzieher / Sozialpädagogen 22 1,6% SSA für den Landkreis Groß‐Gerau und den Main‐Taunus‐Kreis Fehlend 56 4,1% SSA für den Landkreis Groß‐Gerau und den Main‐Taunus‐Kreis Lehrämter 1.062 77,6% SSA für den Landkreis Groß‐Gerau und den Main‐Taunus‐Kreis Lehrbefähigungen 25 1,8% SSA für den Landkreis Groß‐Gerau und den Main‐Taunus‐Kreis Unterrichtserlaubnisse 204 14,9% SSA für den Landkreis Hersfeld‐Rotenburg und den Werra‐Meißner‐Kreis Erzieher / Sozialpädagogen 7 1,4% SSA für den Landkreis Hersfeld‐Rotenburg und den Werra‐Meißner‐Kreis Fehlend 5 1,0% SSA für den Landkreis Hersfeld‐Rotenburg und den Werra‐Meißner‐Kreis Lehrämter 465 90,3% SSA für den Landkreis Hersfeld‐Rotenburg und den Werra‐Meißner‐Kreis Lehrbefähigungen 14 2,7% SSA für den Landkreis Hersfeld‐Rotenburg und den Werra‐Meißner‐Kreis Unterrichtserlaubnisse 24 4,7% SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel Erzieher / Sozialpädagogen 10 1,0% SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel Fehlend 18 1,9% SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel Lehrämter 839 86,7% SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel Lehrbefähigungen 22 2,3% SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel Unterrichtserlaubnisse 79 8,2% SSA für den Landkreis Marburg‐Biedenkopf Erzieher / Sozialpädagogen 9 1,8% SSA für den Landkreis Marburg‐Biedenkopf Fehlend 8 1,6% SSA für den Landkreis Marburg‐Biedenkopf Lehrämter 457 91,6% SSA für den Landkreis Marburg‐Biedenkopf Lehrbefähigungen 6 1,2% SSA für den Landkreis Marburg‐Biedenkopf Unterrichtserlaubnisse 19 3,8% SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main Erzieher / Sozialpädagogen 6 0,5% Seite 2 von 3 Anlagen Große Anfrage 19/6370 Schulamt Qualifikation Anzahl Lehrkräfte Prozentualer Anteil SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main Fehlend 100 8,0% SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main Lehrämter 938 75,0% SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main Lehrbefähigungen 50 4,0% SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main Unterrichtserlaubnisse 156 12,5% SSA für den Main‐Kinzig‐Kreis Erzieher / Sozialpädagogen 4 0,5% SSA für den Main‐Kinzig‐Kreis Fehlend 18 2,1% SSA für den Main‐Kinzig‐Kreis Lehrämter 747 85,8% SSA für den Main‐Kinzig‐Kreis Lehrbefähigungen 21 2,4% SSA für den Main‐Kinzig‐Kreis Unterrichtserlaubnisse 81 9,3% SSA für den Rheingau‐Taunus‐Kreis und die Stadt Wiesbaden Erzieher / Sozialpädagogen 13 1,2% SSA für den Rheingau‐Taunus‐Kreis und die Stadt Wiesbaden Fehlend 42 3,9% SSA für den Rheingau‐Taunus‐Kreis und die Stadt Wiesbaden Lehrämter 880 81,3% SSA für den Rheingau‐Taunus‐Kreis und die Stadt Wiesbaden Lehrbefähigungen 32 3,0% SSA für den Rheingau‐Taunus‐Kreis und die Stadt Wiesbaden Unterrichtserlaubnisse 115 10,6% SSA für den Schwalm‐Eder‐Kreis und den Landkreis Waldeck‐Frankenberg Erzieher / Sozialpädagogen 5 0,7% SSA für den Schwalm‐Eder‐Kreis und den Landkreis Waldeck‐Frankenberg Fehlend 12 1,7% SSA für den Schwalm‐Eder‐Kreis und den Landkreis Waldeck‐Frankenberg Lehrämter 617 88,3% SSA für den Schwalm‐Eder‐Kreis und den Landkreis Waldeck‐Frankenberg Lehrbefähigungen 23 3,3% SSA für den Schwalm‐Eder‐Kreis und den Landkreis Waldeck‐Frankenberg Unterrichtserlaubnisse 42 6,0% SSA für die Stadt Frankfurt am Main Erzieher / Sozialpädagogen 14 0,9% SSA für die Stadt Frankfurt am Main Fehlend 43 2,8% SSA für die Stadt Frankfurt am Main Lehrämter 1.227 80,2% SSA für die Stadt Frankfurt am Main Lehrbefähigungen 36 2,4% SSA für die Stadt Frankfurt am Main Unterrichtserlaubnisse 209 13,7% Quelle: Hessisches Kultusministerium Seite 3 von 3 Anlagen Große Anfrage 19/6370 Anlage 2 ‐ Frage 16: Lehrkräfte an öffentlichen Förderschulen gegliedert nach Schulamt und Qualifikation (Stichtag 01.10.2017) Schulamt Qualifikation Anzahl Lehrkräfte Prozentualer Anteil SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Erzieher / Sozialpädagogen 6 1,2% SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Fehlend 8 1,6% SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Lehrämter 466 92,5% SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Lehrbefähigungen 4 0,8% SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Unterrichtserlaubnisse 20 4,0% SSA für den Lahn‐Dill‐Kreis und den Landkreis Limburg‐Weilburg Erzieher / Sozialpädagogen 1 0,2% SSA für den Lahn‐Dill‐Kreis und den Landkreis Limburg‐Weilburg Fehlend 6 1,3% SSA für den Lahn‐Dill‐Kreis und den Landkreis Limburg‐Weilburg Lehrämter 432 94,7% SSA für den Lahn‐Dill‐Kreis und den Landkreis Limburg‐Weilburg Lehrbefähigungen 2 0,4% SSA für den Lahn‐Dill‐Kreis und den Landkreis Limburg‐Weilburg Unterrichtserlaubnisse 15 3,3% SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis Erzieher / Sozialpädagogen 8 3,7% SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis Fehlend 4 1,9% SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis Lehrämter 176 82,2% SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis Lehrbefähigungen 8 3,7% SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis Unterrichtserlaubnisse 18 8,4% SSA für den Landkreis Darmstadt‐Dieburg und die Stadt Darmstadt Erzieher / Sozialpädagogen 6 1,5% SSA für den Landkreis Darmstadt‐Dieburg und die Stadt Darmstadt Fehlend 11 2,8% SSA für den Landkreis Darmstadt‐Dieburg und die Stadt Darmstadt Lehrämter 324 81,2% SSA für den Landkreis Darmstadt‐Dieburg und die Stadt Darmstadt Lehrbefähigungen 5 1,3% SSA für den Landkreis Darmstadt‐Dieburg und die Stadt Darmstadt Unterrichtserlaubnisse 53 13,3% SSA für den Landkreis Fulda Erzieher / Sozialpädagogen 8 4,5% SSA für den Landkreis Fulda Fehlend 5 2,8% SSA für den Landkreis Fulda Lehrämter 143 80,8% SSA für den Landkreis Fulda Lehrbefähigungen 14 7,9% SSA für den Landkreis Fulda Unterrichtserlaubnisse 7 4,0% Seite 1 von 3 Anlagen Große Anfrage 19/6370 Schulamt Qualifikation Anzahl Lehrkräfte Prozentualer Anteil SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis Erzieher / Sozialpädagogen 5 1,5% SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis Fehlend 10 3,1% SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis Lehrämter 289 89,5% SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis Lehrbefähigungen 7 2,2% SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis Unterrichtserlaubnisse 12 3,7% SSA für den Landkreis Groß‐Gerau und den Main‐Taunus‐Kreis Erzieher / Sozialpädagogen 3 0,8% SSA für den Landkreis Groß‐Gerau und den Main‐Taunus‐Kreis Fehlend 7 1,9% SSA für den Landkreis Groß‐Gerau und den Main‐Taunus‐Kreis Lehrämter 315 83,6% SSA für den Landkreis Groß‐Gerau und den Main‐Taunus‐Kreis Lehrbefähigungen 8 2,1% SSA für den Landkreis Groß‐Gerau und den Main‐Taunus‐Kreis Unterrichtserlaubnisse 44 11,7% SSA für den Landkreis Hersfeld‐Rotenburg und den Werra‐Meißner‐Kreis Erzieher / Sozialpädagogen 3 1,6% SSA für den Landkreis Hersfeld‐Rotenburg und den Werra‐Meißner‐Kreis Fehlend 3 1,6% SSA für den Landkreis Hersfeld‐Rotenburg und den Werra‐Meißner‐Kreis Lehrämter 169 90,4% SSA für den Landkreis Hersfeld‐Rotenburg und den Werra‐Meißner‐Kreis Lehrbefähigungen 3 1,6% SSA für den Landkreis Hersfeld‐Rotenburg und den Werra‐Meißner‐Kreis Unterrichtserlaubnisse 9 4,8% SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel Erzieher / Sozialpädagogen 13 3,0% SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel Fehlend 7 1,6% SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel Lehrämter 365 84,5% SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel Lehrbefähigungen 15 3,5% SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel Unterrichtserlaubnisse 32 7,4% SSA für den Landkreis Marburg‐Biedenkopf Erzieher / Sozialpädagogen 1 0,6% SSA für den Landkreis Marburg‐Biedenkopf Lehrämter 173 96,6% SSA für den Landkreis Marburg‐Biedenkopf Lehrbefähigungen 2 1,1% SSA für den Landkreis Marburg‐Biedenkopf Unterrichtserlaubnisse 3 1,7% SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main Erzieher / Sozialpädagogen 8 1,6% SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main Fehlend 33 6,7% Seite 2 von 3 Anlagen Große Anfrage 19/6370 Schulamt Qualifikation Anzahl Lehrkräfte Prozentualer Anteil SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main Lehrämter 360 72,6% SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main Lehrbefähigungen 45 9,1% SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main Unterrichtserlaubnisse 50 10,1% SSA für den Main‐Kinzig‐Kreis Erzieher / Sozialpädagogen 8 2,0% SSA für den Main‐Kinzig‐Kreis Fehlend 6 1,5% SSA für den Main‐Kinzig‐Kreis Lehrämter 325 82,9% SSA für den Main‐Kinzig‐Kreis Lehrbefähigungen 16 4,1% SSA für den Main‐Kinzig‐Kreis Unterrichtserlaubnisse 37 9,4% SSA für den Rheingau‐Taunus‐Kreis und die Stadt Wiesbaden Erzieher / Sozialpädagogen 6 1,5% SSA für den Rheingau‐Taunus‐Kreis und die Stadt Wiesbaden Fehlend 7 1,8% SSA für den Rheingau‐Taunus‐Kreis und die Stadt Wiesbaden Lehrämter 348 87,4% SSA für den Rheingau‐Taunus‐Kreis und die Stadt Wiesbaden Lehrbefähigungen 6 1,5% SSA für den Rheingau‐Taunus‐Kreis und die Stadt Wiesbaden Unterrichtserlaubnisse 31 7,8% SSA für den Schwalm‐Eder‐Kreis und den Landkreis Waldeck‐Frankenberg Erzieher / Sozialpädagogen 12 3,6% SSA für den Schwalm‐Eder‐Kreis und den Landkreis Waldeck‐Frankenberg Fehlend 2 0,6% SSA für den Schwalm‐Eder‐Kreis und den Landkreis Waldeck‐Frankenberg Lehrämter 297 89,7% SSA für den Schwalm‐Eder‐Kreis und den Landkreis Waldeck‐Frankenberg Lehrbefähigungen 5 1,5% SSA für den Schwalm‐Eder‐Kreis und den Landkreis Waldeck‐Frankenberg Unterrichtserlaubnisse 15 4,5% SSA für die Stadt Frankfurt am Main Erzieher / Sozialpädagogen 2 0,3% SSA für die Stadt Frankfurt am Main Fehlend 71 11,1% SSA für die Stadt Frankfurt am Main Lehrämter 516 80,4% SSA für die Stadt Frankfurt am Main Lehrbefähigungen 9 1,4% SSA für die Stadt Frankfurt am Main Unterrichtserlaubnisse 44 6,9% Quelle: Hessisches Kultusministerium Seite 3 von 3 Anlagen Große Anfrage 19/6370 6370_Anlagen.pdf Anlage1_5784(17)(8) Anlage2_5784(18)(9)