Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 14.12.2017 betreffend Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Verwaltungsfachangestellte, Fachangestellte für Bürokommunikation und Verwaltungswirte können als zusätzliche Qualifikation eine Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt absolvieren. Es handelt sich damit praktisch um die "Meisterprüfung" für diese Verwaltungsberufe. Erfolgreiche Absolventen können ein Studium an einer Hochschule aufnehmen. An der Hochschule Darmstadt können Verwaltungsfachwirte den Studiengang Public Management berufsbegleitend absolvieren. Statt 180 ECTS-Credits müssen Verwaltungsfachwirte nur 120 ECTS-Credits erzielen. Auch die Semesterwochenstunden sind reduziert. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Der beim Hessischen Verwaltungsschulverband (HVSV) erworbene Abschluss "Verwaltungsfachwirt /Verwaltungsfachwirtin" ist ein allgemein anerkannter Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz. Er umfasst die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 54 Abs. 2 Nr. 4 Hessisches Hochschulgesetz in Verbindung mit der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen. Im Tarifbereich können Verwaltungsfachwirte in der Funktionsebene vergleichbar des gehobenen Dienstes eingesetzt werden, die Eingruppierung richtet sich nach der übertragenen Tätigkeit. Der Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Darmstadt bietet einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Science an, der sich u.a. an Menschen mit vorhandener Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung richtet und für eine Tätigkeit insbesondere im finanzwirtschaftlichen Bereich qualifizieren soll. Die berufsbegleitende Variante dieses Studienganges weist die Besonderheit auf, dass die Vorleistungen mit dem Abschluss der Fortbildungsprüfung anerkannt und in den Studiengang bereits integriert werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Kann ein Verwaltungsfachwirt an der Hochschule für Polizei und Verwaltung berufsbegleitend den Studiengang Bachelor of Arts - Allgemeine Verwaltung absolvieren? Wenn nein, warum nicht. Berufsbegleitend kann der Studiengang Bachelor of Arts - Public Administration nicht absolviert werden. Vielmehr wird er grundsätzlich nur als praktikumsintegriertes grundständiges Vollzeitstudium angeboten. Dies entspricht den Vorstellungen der Ausbildungsbehörden und den Wünschen und Möglichkeiten der Studierenden. Mit dem Studium wird die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung vermittelt. Das Studium richtet sich in erster Linie an Anwärterinnen und Anwärter . Darüber hinaus können Aufstiegsbeamtinnen und –beamte des mittleren Dienstes in der allgemeinen Verwaltung zugelassen werden. Schließlich können auch Tarifbeschäftigte mit einem hochschulrechtlich anerkannten Bildungsstand den Studiengang absolvieren, also auch Verwaltungsfachwirte . Der Bedarf, dieses Studienangebot auch berufsbegleitend anzubieten, wurde von den Ausbildungsbehörden bislang nicht formuliert, zumal Verwaltungsfachwirtinnen und Verwaltungsfachwirte mit ihren Kenntnissen in der Funktionsebene vergleichbar des gehobenen Dienstes eingesetzt werden können (vgl. Vorbemerkung). Eingegangen am 22. Januar 2018 · Bearbeitet am 22. Januar 2018 · Ausgegeben am 25. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5785 22. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5785 Frage 2. Erfolgt eine Anerkennung der Fortbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in auf einzelne Module des Studiengangs Bachelor of Arts - Allgemeine Verwaltung? Wenn ja, auf welche Module? Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem anderen Studiengang an einer in- oder ausländischen Hochschule oder im Rahmen eines akkreditierten Studiengangs an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien erbracht worden sind, werden gem. § 27 der Ausbildungsund Prüfungsordnung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung für den grundständigen Studiengang Bachelor of Arts - Public Administration angerechnet, sofern sich die dabei erlangten Lernergebnisse in Inhalt, Qualifikationsniveau und Profil von denjenigen des Studienganges Bachelor of Arts - Public Administration nicht wesentlich unterscheiden. Dabei ist eine Gesamtbetrachtung im Hinblick auf die Bedeutung der Leistungen für das Erreichen der Ziele des Studiums und den Zweck der Laufbahnprüfung vorzunehmen. Über entsprechende Anträge der Studierenden entscheidet der Prüfungsausschuss. Anträge von Verwaltungsfachwirtinnen oder Verwaltungsfachwirten wurden bislang nicht gestellt. Frage 3. Wenn Frage 2 mit Nein beantwortet wird: a) Wie beurteilt die Landesregierung, dass keine Anerkennung erfolgt? Die Anerkennung von Vorleistungen wird im Einzelfall geprüft. b) Sieht die Landesregierung in diesem Zusammenhang einen Änderungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die in der Vorbemerkung erwähnte Anerkennung der Hochschule Darmstadt? Sofern von Kommunal- und/oder Landesbehörden ein Bedarf an einem berufsbegleitenden Studiengang Bachelor of Arts - Public Administration für Verwaltungsfachwirte artikuliert wird, bei dem dann auch eine Anrechnung vergleichbar der Anerkennung der Hochschule Darmstadt erfolgt, wird dies im Rahmen der nächsten Evaluation geprüft werden. Frage 4. Welcher Stufe des deutschen Qualifikationsrahmens entspricht der "Verwaltungsfachwirt"? Ist diesbezüglich eine Änderung geplant? Eine Einstufung des Abschlusses der Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin ist bislang nicht erfolgt. Bei der Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR (Bundesministerium für Bildung und Forschung) wurde zunächst die Einstufung der (bundeseinheitlichen ) Fortbildungen nach § 53 BBiG bearbeitet, bevor die Einstufungsverfahren und Beratungen für (länderspezifische) Fortbildungen nach § 54 BBiG geöffnet wurden. Sofern von einzelnen für die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt zuständigen Stellen bereits Anträge für eine Einstufung gestellt sein sollten, ist auch dort noch keine konkrete Einstufung erfolgt. In Hessen soll ein Antrag auf Einstufung durch die zuständige Stelle beim Regierungspräsidium Gießen, die als Ordnungsmittelgeberin hierfür verantwortlich ist, vorbereitet werden. Die abschließende Entscheidung obliegt dann dem zuständigen Gremium bei der Bund-Länder- Koordinierungsstelle. Wiesbaden, 11. Januar 2018 In Vertretung: Werner Koch