Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 20.11.2017 betreffend Umsetzung des Orientierungsrahmens für den Lernbereich Globale Entwicklung und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Kultusministers: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Ländern angeboten, zur Umsetzung des Orientierungsrahmens Globales Lernen Mittel für eine Landeskoordination bereitzustellen. Dieses grundsätzlich positiv zu bewertende Angebot bedarf einer fundierten Prüfung, da einerseits Folgekosten zu berücksichtigen sind, andererseits eine Einigung mit dem Bund über den Stelleninhalt erzielt werden muss. Aus Landessicht ist es zwingend erforderlich, den möglichen Stelleninhalt mit den bisherigen Maßnahmen und Strukturen zu verknüpfen. Zur Umsetzung des Orientierungsrahmens hatte das Hessische Kultusministerium bereits für das Jahr 2017 einen Kooperationsvertrag mit der gemeinnützigen Gesellschaft Engagement Global gGmbH - Service für Entwicklungsinitiativen - geschlossen. In diesem Rahmen wurden unter anderem folgende Leistungen vereinbart: Die Ausstattung der Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung (ANU) Hessen, der Koordinationsstelle des Schuljahres der Nachhaltigkeit, mit Material und Methoden zur Multiplikation des Orientierungsrahmens, die Qualifizierung der Koordinationsstelle des Schuljahres der Nachhaltigkeit (Fach- und Geschäftsstelle) zum Orientierungsrahmen, die partizipative Erarbeitung eines Leitfadens als Beratungsgrundlage für hessische Grundschulen , die partizipative Erarbeitung einer kollegiumsübergreifenden Fortbildung mit Fokus auf Inhalten des Orientierungsrahmens, die partizipative Erarbeitung von sechs Schuljahr-der-Nachhaltigkeit-Workshops, die Auswahl und Aufbereitung der Themen des Schuljahres der Nachhaltigkeit, die eine deutliche Behandlung von Themen des Orientierungsrahmens zulassen sowie die partizipative Erarbeitung eines Leitfadens für die Curriculum-Beratung. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Bis wann ist die Besetzung der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mitfinanzierten Stelle einer Landeskoordinatorin bzw. eines Landeskoordinators im Rahmen des Mitmachzentrale-Schulprogramms zur Umsetzung des Orientierungsrahmens für den Lernbereich globale Entwicklung im Kultusministerium geplant? Derzeit findet eine finale Prüfung statt, ob das Angebot des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Schuljahr 2018/2019 angenommen wird. Frage 2. Welche Aufgaben sollen durch diese Stelle übernommen werden Über das konkrete Aufgabenprofil werden gegenwärtig Gespräche mit dem Bund geführt, die noch nicht abgeschlossen sind. Eingegangen am 19. Januar 2018 · Bearbeitet am 19. Januar 2018 · Ausgegeben am 22. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5797 19. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5797 Frage 3. Mit welchen Ressourcen über die Personalkosten hinaus wird sie für diese Aufgabe ausgestattet werden? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Ressourcen für die Personalkosten werden von dem konkreten Aufgabenprofil der Stelle abhängig sein. Frage 4. Welche Bundesländer haben bereits eine Landeskoordinatoren-Stelle im Bereich Bildung für Nachhaltige Entwicklung geschaffen? Nach Kenntnis des Hessischen Kultusministeriums wurde bisher in Hamburg und in Nordrhein- Westfalen eine Landeskoordinatoren-Stelle eingerichtet. Wiesbaden, 10. Januar 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz