Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 20.12.2017 betreffend Schulaustausch und Schulpartnerschaften mit Ländern des Globalen Südens und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Für Schülerinnen und Schüler müssen globale Zusammenhänge verständlich unterrichtet und vermittelt werden. Da diese Themen nicht selten sehr komplex sind, ermöglichen Schulpartnerschaften mit Ländern des globalen Südens diese greifbarer zu machen und persönliche Bezüge herzustellen. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Hessische Landesregierung unterstützt durch unterschiedliche Angebote die Schulen darin, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich im globalen Studien- und Arbeitsmarkt zurechtzufinden . Diese Unterstützungsangebote bieten den jungen Menschen die Möglichkeit für Begegnungen auch mit Partnern des sogenannten globalen Südens. Dies dient insbesondere dem Erwerb interkultureller Kompetenzen, dem Spracherwerb und der Wahrnehmung von Auslandspraktika in diesen Ländern. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele internationale Schulpartnerschaften mit Ländern des Globalen Südens (Ländergruppe der Entwicklungs- und Schwellenländer) unterhalten hessische Schulen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Land und Schulformen) Für die Einstufung in Schwellen- und Entwicklungsländer wurde die aktuelle Liste des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zugrunde gelegt. Eine Auswertung der von den hessischen Schulen eingegebenen Daten berücksichtigt die letzten fünf Jahre , einschließlich des Kalenderjahres 2017. Zurzeit unterhalten 49 hessische Schulen (fünf berufliche Schulen, 15 Gesamtschulen, eine Grund-, Haupt- und Realschule, drei Grundschulen, 19 Gymnasien, eine Grund- und Realschule mit Förderstufe und fünf Schulen in freier Trägerschaft) 53 Partnerschaften mit Schulen in Entwicklungsländern (Kenia, Tansania, Argentinien, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Chile, Costa Rica, Ecuador, Georgien, Kasachstan, Kolumbien, Nicaragua, Peru, Serbien-Montenegro [mit Kosovo], Ukraine, Uruguay sowie weitere Staaten, die statistisch der Ländergruppe Afrika /Allgemein zugeordnet sind). 148 hessische Schulen (26 berufliche Schulen, 40 Gesamtschulen, zwei Grund-, Haupt- und Realschulen mit Förderstufe, sechs Grundschulen, 61 Gymnasien, eine Haupt- und Realschule mit Förderstufe, eine Realschule und elf Schulen in freier Trägerschaft) führen Partnerschaften mit 186 Schulen aus den Schwellenländern Brasilien, China, Indien, Mexiko, Russland und der Türkei. Darüber hinaus bieten hessische Schulen im Rahmen des PASCH-Programms (Schulen: Partner der Zukunft) ausländischen Deutschlehrkräften aus Entwicklungs- und Schwellenländern die Möglichkeit zur dreiwöchigen Hospitation, was erfahrungsgemäß die Anbahnung von Schulpartnerschaften begünstigt. Im Kalenderjahr 2017 beispielsweise waren zwölf Lehrkräfte aus zehn Ländern (Chile, China, Belarus, Bolivien, Indien, Iran, Kenia, Paraguay, Peru und Serbien ) an dieser Initiative beteiligt. Eingegangen am 8. Februar 2018 · Bearbeitet am 9. Februar 2018 · Ausgegeben am 16. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5799 08. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5799 Frage 2. Welche Förderprogramme gibt es zur Förderung von internationalen Schulpartnerschaften mit Ländern des Globalen Südens? a) Wo und wie sind diese Förderprogramme zu beantragen? b) Welche Posten werden gefördert und in welcher Höhe ist eine Förderung zu erhalten? Frage 3. Welche Förderprogramme gibt es zur Förderung von internationalen Schüleraustauschprogrammen ? a) Wo und wie sind diese zu beantragen? b) Welche Posten werden gefördert und in welcher Höhe ist eine Förderung zu erhalten? Frage 4. Gibt es eine transparente Ausschreibung oder zentrale Information für alle diese Förderprogramme ? Die Fragen 2 bis 4 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Schul- und Wanderfahrten, internationale Austausch- und Begegnungsfahrten und Fahrten im Rahmen des Schulentwicklungsprogramms der hessischen Europaschulen werden aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln oder Mitteln anderer Träger (z.B. Deutsch-Französisches Jugendwerk ) gefördert. Das Budget steht getrennt abrufbar für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und im Landesdienst beschäftigte Begleitkräfte zur Verfügung. Landesmittel für Schul- und Wanderfahrten, internationale Austausch- und Begegnungsfahrten der öffentlichen Schulen können bei den Staatlichen Schulämtern und für die zertifizierten hessischen Europaschulen beim Hessischen Kultusministerium abgerufen werden. Sonstige Mittel zur Förderung von internationalen Schüleraustauschprogrammen stehen auf Antrag z.B. beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD), dem Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW), dem Deutsch-Französischen Sekretariat (DFS), dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk (DPJW) und beim Auswärtigen Amt (Bundesmittel) zur Verfügung. Europäische Mittel (Erasmus+) können z.B. beim PAD und weitere Mittel auch beim Schulträger (Zuschüsse) oder den Fördervereinen beantragt werden. Da das Gesamtbudget möglichst gleichmäßig vielen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie im Landesdienst beschäftigten Begleitkräften zugutekommen und möglichst vielen Schulen die Möglichkeit zum Mittelabruf zur Verfügung stehen soll, handelt es sich in der Regel um Zuschüsse für Fahrt-, Übernachtungskosten, Sprachunterstützung und Eintrittsgelder für Museen. Die Landeszuschüsse für internationale Austausch- und Begegnungsfahrten belaufen sich in der Regel auf rund 300 € pro Fahrt und im Rahmen von Fahrten des Schulentwicklungsprogramms der hessischen Europaschulen auf bis zu 50 % der für Schülerinnen und Schüler entstehenden Aufwendungen für eine Fahrt. Die Sätze orientieren sich am unterschiedlichen Preisniveau und am Gesamtverfügungsrahmen, der möglichst gleichmäßig viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer berücksichtigen soll. Die Informationen zum Verfahrensablauf können alle Schulen zentral bei den Serviceportalen der Institutionen abrufen, die Fördermittel zur Verfügung stellen. Als zentraler Ansprechpartner für Schulen steht die Servicestelle internationale Beziehungen beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis zur Verfügung. Frage 5. Gibt es eine systematische Qualifizierung und Unterstützung von Schulpartnerschaften durch a) Handreichungen, b) Fortbildungen, c) Entlastung durch Freistellung der verantwortlichen Lehrkräfte? Lehrkräfte, die eine Schul- oder Wanderfahrt oder eine internationale Austausch- und Begegnungsfahrt begleiten, sind während der Reisezeit vom Unterricht befreit. Es gibt für Lehrkräfte die Möglichkeit, qualifizierende Fortbildungsangebote in Anspruch zu nehmen. Eine Handreichung für die vom Land geförderten internationalen Austausch- und Begegnungsfahrten befindet sich zurzeit im Geschäftsgang. Wiesbaden, 31. Januar 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz