Kleine Anfrage der Abg. Knell (FDP) vom 18.12.2017 betreffend Hessen Mobil und Wildwarnreflektore und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragestellerin: Laut mehrerer Presseberichte lehnt es Hessen Mobil ab, weiterhin Wildwarnreflektoren an die Leitpfosten anzubringen, obwohl sich Jäger und Verkehrsexperten über die positive Wirkung weitgehend einig sind. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Hessen Mobil ist seit vielen Jahren bestrebt, die Gefahr durch Wildunfälle auf hessischen Straßen zu minimieren. Zu den Maßnahmen gehörte in der Vergangenheit auch die Anbringung von Warnreflektoren , die von den örtlichen Jägerschaften angeschafft und von Hessen Mobil in der Regel unentgeltlich installiert wurden. Die Entscheidung von Hessen Mobil im Oktober 2017, keine Wildwarnreflektoren mehr an Straßenleitpfosten anzubringen, basierte auf wissenschaftlichen Untersuchungen der Universität Dresden und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg sowie auf über 50 Vorher-/Nachher-Analysen von Hessen Mobil, die auf Grundlage polizeilich gemeldeter Unfälle erfolgten. Diese Analysen zeigen, dass insgesamt eine unfallreduzierende Wirkung an Straßenabschnitten mit Wildwarnreflektoren nicht gegeben ist. Die Ergebnisse einer gemeinsamen Veranstaltung des Deutschen Jagdverbands e.V. und des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs e.V. in Hannover am 07.12.2017 zeigen jedoch, dass es offenbar weiterer differenzierterer Untersuchungen bedarf, um sämtliche bewertungsrelevanten Parameter zur Wirksamkeit von Wildwarnreflektoren berücksichtigen zu können. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des genannten Workshops wird Hessen Mobil bis zur Vorlage weiterer wissenschaftlicher Evaluationsergebnisse an der bisher praktizierten Vorgehensweise festhalten und weiterhin die seitens der örtlichen Jägerschaft angeschafften Wildwarnreflektoren entgeltfrei an Straßenleitpfosten entlang von Straßen in der Baulast des Landes Hessen anbringen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Was ist der Grund für die plötzliche Veränderung der Position von Hessen Mobil? Frage 2. Wer hat diese Änderung der bisherigen Praxis angeordnet? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Studie des Instituts für Wildbiologie Göttingen? Aus Sicht der Landesregierung ist die besagte Studie nur bedingt aussagekräftig, da diese beispielsweise für die Vorher-Nachher-Betrachtung nur kurze Zeiträume in die Evaluation einbezieht . Überdies berücksichtigt die Studie keine externen Faktoren wie z.B. die Entwicklung der Wildpopulation. Eingegangen am 23. Januar 2018 · Bearbeitet am 24. Januar 2018 · Ausgegeben am 26. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5802 23. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5802 Frage 4. Welche Landesregierungen bzw. Straßenverkehrsbehörden anderer Länder haben ähnliche Entscheidungen getroffen, wie Hessen Mobil? Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 5. Wie gedenkt die Landesregierung mit den Hegegemeinschaften umzugehen, die bereits Wildwarnreflektoren im Glauben gekauft haben, dass diese an die Leitpfosten angebracht werden. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 6. Gibt es neben dem Gutachten der Bundesanstalt für Straßenwesen auch noch mögliche finanzielle oder personelle Gründe, die Hessen Mobil zu diesem Schritt bewogen haben? Die Anbringung von Wildwarnreflektoren an Straßenleitpfosten erfordert hohe finanzielle wie personelle Aufwendungen. Der Aufwand ist insoweit nur zu rechtfertigen, als durch die Anbringung von Wildwarnreflektoren Wildunfälle nachweislich verhindert werden können. Wiesbaden, 15. Januar 2018 Tarek Al-Wazir