Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 20.12.2017 betreffend Stiftungen in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Seit einem Jahr hat die Landesregierung die Große Anfrage Drs. 19/4338 nicht beantwortet. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Mit Schreiben vom 16. Januar 2018 hat die Landesregierung die Große Anfrage Drucks. 19/4338 beantwortet. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich im Einvernehmen mit der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Was ist der Grund für die Nichtbeantwortung der Großen Anfrage? Die lange Bearbeitungsdauer hat ihren Grund in der Komplexität der Sachmaterie und der Vielzahl der zu beteiligenden Ressorts und Stiftungen. Darauf wurde in der Vorbemerkung der Beantwortung der Großen Anfrage 19/4338 hingewiesen. Zum Teil waren fachliche Begrifflichkeiten wie der stiftungsrechtliche Ertragsbegriff zu klären bzw. bei der Beantwortung vorzugeben . Dazu wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung bei der Beantwortung der Frage 13 der Großen Anfrage 19/4338 verwiesen. Frage 2. Wann erwartet die Landesregierung die Beantwortung der Großen Anfrage? Die Landesregierung hat die Große Anfrage Drucks. 19/4338 mit Schreiben vom 16. Januar 2018 beantwortet. Frage 3. Hat es von Seiten der Stiftungen Anfragen an die Landesregierung gegeben, die die rechtliche Prüfung der Beantwortung der Fragen erbeten haben? Seitens der Stiftungen wurde keine rechtliche Prüfung der Beantwortung der Fragen erbeten. Allerdings wurden die Stiftungen mit dem Ziel einer vollumfänglichen Beantwortung der Fragestellungen von den jeweils verantwortlichen Ressorts beteiligt. Frage 4. Wenn ja, was haben die rechtlichen Prüfungen im Hinblick auf die Beantwortungspflicht und die Beantwortungstiefe ergeben? Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 5. Hat die Landesregierung oder eine der Landesstiftungen sich zusätzliche externe rechtliche Expertise zur Beantwortung der Großen Anfrage eingekauft? Weder der Landesregierung noch die Landesstiftungen haben sich zusätzliche externe rechtliche Expertise zur Beantwortung der Großen Anfrage eingekauft. Eingegangen am 7. Februar 2018 · Bearbeitet am 8. Februar 2018 · Ausgegeben am 14. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5803 07. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5803 Frage 6. Wenn ja, welche Kosten sind der Landesregierung oder der betreffenden Stiftung dadurch entstanden ? Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 7. Gibt es Pläne für einen Umzug der Landesstiftung Miteinander in Hessen? Frage 8. Wenn ja, welche Gründe gibt es für einen Umzug? Und wohin zieht die Landesstiftung? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Kontexts zusammen beantwortet. Die Landesstiftung "Miteinander in Hessen" ist zum 12. Dezember 2017 in die Weidenbornstraße 8 a in 65189 Wiesbaden umgezogen. Grund hierfür waren allgemeine wirtschaftliche Erwägungen der Geschäftsführung (zweckmäßigere Räumlichkeiten zu besseren Konditionen). Ein weiterer Umzug ist bis auf weiteres nicht geplant. Wiesbaden, 28. Januar 2018 Peter Beuth