Kleine Anfrage der Abg. Knell (FDP) vom 21.12.2017 betreffend anerkannte Naturschutzverbände in Hessen und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Verband der Hessischen Fischer und der Landesjagdverband haben sich in einem offenen Brief an die Landesregierung gewandt und sich darüber beschwert, dass sie von Seiten der Landesregierung "nicht erwünscht seien". Diese Einschätzung gewannen die beiden Verbände durch einen Schriftwechsel mit der Landesregierung , in der sie als "Nutzerverbände" diskreditiert wurden und ihnen das Motiv des Erhalts der Natur abgesprochen wurde. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : Diese Vorbemerkungen der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Aus welchem Grund hat die Landesregierung im Rahmen der Biodiversitätsstrategie die Mitgliederzahlen der anerkannten Naturschutzverbände erhoben? Im Rahmen der Hessischen Biodiversitätsstrategie (HBS) ist ein einfaches Kennzahlensystem auf der Basis verfügbarer oder leicht generierbarer Daten entwickelt worden, um den Fortschritt der Umsetzung und den Grad der Zielerreichung messen zu können. Die ersten Ergebnisse dieses Kennzahlensystems werden im Jahresbericht 2017 veröffentlicht werden. Das Ziel X der HBS bezieht sich auf die "Wertschätzung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger für die Biologische Vielfalt und deren Erhalt". Da es zu diesem Thema keine regelmäßigen repräsentativen Umfragen für Hessen gibt, sind verschiedene andere Kennzahlen verwendet worden, um die Wertschätzung messen zu können; so insbesondere auch die Besucherzahlen in wichtigen Naturschutzzentren und die Mitgliederzahlen der acht in Hessen gemäß § 3 Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz i.V.m. § 63 (2) BNatSchG anerkannten Naturschutzvereinigungen. In der Liste der Verbände befinden sich damit auch der Landesjagdverband und der Verband Hessischer Fischer. Frage 2. Warum wurden die beiden in der Vorbemerkung genannten anerkannten Naturschutzverbände nicht berücksichtigt? Entgegen der Darstellung in der Frage sind die angesprochenen Verbände wie oben erwähnt im genannten Kennzahlensystem von Anfang an berücksichtigt. Damit wird auch die zentrale Rolle dieser Verbände für den Erhalt der biologischen Vielfalt und für deren Wertschätzung gewürdigt . Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung den freiwilligen ehrenamtlichen Einsatz von hessischen Jägern und Fischern in Bezug auf den Erhalt der Biodiversität? Über die Anerkennung als Naturschutzvereinigungen hinaus und die Berufung von Mitgliedern der Verbände in die Beiräte bei den Naturschutzbehörden dokumentiert sich die Bedeutung des ehrenamtlichen Einsatzes in vielfältigen praktischen Aktivitäten beim Schutz gefährdeter Arten und der Gestaltung natürlicher Lebensräume. Besonders hervorzuheben sind darüber hinaus die Eingegangen am 9. Februar 2018 · Bearbeitet am 9. Februar 2018 · Ausgegeben am 15. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5806 09. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5806 erheblichen finanziellen und materiellen Beiträge der Verbände zur Biotop- und Landschaftspflege . In Zukunft wird den Verbänden bei der Umsetzung der EU-Verordnung zu invasiven Arten eine besondere Verantwortung zufallen. Frage 4. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz der Fischereiverbände für den Gewässerschutz? Die Mitglieder der Fischereiverbände engagieren sich u.a. in der Gestaltung der Gewässersysteme , indem sie neben der Schaffung von Strukturelementen in den Gewässern auch eine naturnahe Pflege der Ufervegetation vornehmen. Die Vereine übernehmen die Aus- und Fortbildung der Fischerinnen und Fischer und bieten wertvolle Bildungsmaßnahmen für Jugendliche an. Ohne das ehrenamtliche Engagement der Fischerinnen und Fischer ist zudem eine flächendeckende Fischereiaufsicht nicht möglich. Darüber hinaus entsenden die Fischereivereine und -verbände Vertreterinnen und Vertreter in die Beiräte bei den Naturschutzbehörden, einschließlich der obersten Naturschutzbehörde sowie in den Beirat bei der Agentur nach § 5 der Kompensationsverordnung. Mitglieder der Fischereiverbände und ornithologischer Naturschutzverbände betreiben gemeinsam erfolgreich das sog. Kormoranmonitoring in Hessen. Im Rahmen des Managements invasiver Arten ist eine Verstärkung der Kooperation von Gesetzes wegen vorgesehen. So werden z.B. invasive Arten wie die nordamerikanischen Krebsarten in Kooperation mit den Fischereiverbänden aus unseren Gewässern entnommen werden. Frage 5. Wie bewertet die Landesregierung die Lebensraumverbessernden Maßnahmen, die die Jäger über ihren gesetzlichen Auftrag hinaus leisten? Vielfach sind es örtliche Jägerinnen und Jäger, die gerade im Offenland die erforderliche Sensibilisierung für die Verbesserung der Lebensraumbedingungen für gefährdete sog. "Offenlandarten " vorantreiben. Das große Engagement der Jägerinnen und Jäger ist Ehrenamt im besten Sinne der Bedeutung und wird von der Landesregierung in hohem Maße anerkannt und wertgeschätzt . So wird in jedem Jahr anlässlich des durch den Landesjagdverband veranstalteten Landesjägertages der Staatsehrenpreis für Lebensraumgestaltung verliehen, der Jägerinnen und Jäger , die sich in besonderem Maße im Sinne des Biotop- und Artenschutzes einbringen, ehrt. Preisträger waren beispielsweise in der Vergangenheit im Bereich des Schutzes von Bodenbrütern aber auch der Wildkatze zu finden. Auch die derzeitige Diskussion zur Afrikanischen Schweinepest zeigt, welchen wichtigen Stellenwert die Jägerinnen und Jäger haben. Frage 6. Würde die Landesregierung die oben genannten Verbände als "Nutzerverbände" bezeichnen? Nein. Frage 7. Ist es die allgemeine Auffassung der Landesregierung, dass die Mitglieder der beiden oben genannten Verbände primär dort Mitglied werden, "weil Sie ihrer Passion (Jagd oder Fischerei) nachgehen wollen und nicht, um die Natur zu schützen/erhalten? Nein. Frage 8. Wenn nein, warum ist dies nicht die Haltung der Landesregierung? Hierzu wird auf die Antworten zu 1 bis 5 verwiesen. Wiesbaden, 26. Januar 2018 Priska Hinz