Kleine Anfrage der Abg. Hofmann, Grumbach, Kummer, Özgüven, Waschke und Weiß (SPD) vom 21.12.2017 betreffend räumliche Veränderungen in hessischen Gerichten und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragesteller: Im Jahr 2012 wurden in Hessen zahlreiche Amts- und Arbeitsgerichte geschlossen. Zudem wurden 2003 zunächst 800 Stellen und 2014 bis 2016 bis zu 450 weitere Stellen in der Justiz abgebaut . Das Personal wird nun nur bedingt sukzessive wieder aufgebaut. Vorbemerkungen der Ministerin der Justiz: In den Jahren 2003 bis 2012 haben sich räumliche Veränderungen bei den hessischen Gerichten ergeben, weil in diesem Zeitraum einige Amtsgerichte zur Zweigstellen umgewandelt und einige Gerichtsstandorte zusammengelegt bzw. geschlossen wurden. Der in früheren Legislaturperioden beschlossene Personalabbau konnte gestoppt werden. Mit dem Haushalt 2017 wurden 256 neue Stellen für die Justiz geschaffen. Im Doppelhaushalt 2018/2019 sind weitere 234 neue Stellen für die Justiz vorgesehen. Die Landesregierung hat die Justiz im Bereich der Richter und Staatsanwälte, aber auch im nachgeordneten Bereich sowie im Bereich des Justizvollzugs nachhaltig um rund 500 Stellen verstärkt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. An welchen Gerichten in Hessen sind von 2003 bis heute welche räumlichen Veränderungen durch Gerichtsschließungen bzw. Personalabbau erfolgt? Bitte nach Jahr und einzelnen Gerichten aufgliedern. Frage 2. Mit welchen Kosten waren diese räumlichen Veränderungen im Einzelfall verbunden? Bitte nach Jahr und einzelnen Gerichten aufgliedern. Durch die Umwandlungen in Zweigstellen und die Zusammenlegung bzw. Schließung einzelner Gerichtsstandorte haben sich räumliche Änderungen überwiegend dergestalt ergeben, dass die bisher genutzten Gebäude verkauft oder nach Ablauf des Mietverhältnisses zurückgegeben wurden und andere Gerichtsstandorte für die übernommenen Zuständigkeiten ertüchtigt wurden. Diese räumlichen Veränderungen waren zwar zunächst auch mit Kosten verbunden. Die Veränderungen erfolgten aber, um Synergieeffekte aus der Zusammenlegung kleiner Einheiten zu nutzen und die hessische Justiz mittel- und langfristig effektiv aufzustellen. Die Einsparungen, welche mit der Reform der hessischen Gerichtsorganisation im Jahr 2012 erzielt wurden, hat die Landesregierung bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage Drucksache 19/1648 dargelegt. Die Fragen 1 und 2 werden in der nachstehenden Tabelle gemeinsam beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen wurden neben einer Auswertung der im Hessischen Ministerium der Justiz vorliegenden Akten auch die Mittelbehörden um Berichte gebeten. Die in der Tabelle enthaltenen Zahlen sind aber aus zwei Gründen mit Unschärfen verbunden. Zum einen stehen Informationen für die Jahre ab 2003 wegen bereits erfolgter Aktenaussonderungen aufgrund der geltenden Aufbewahrungsfristen nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Aus SAP konnten Kosten ermittelt werden, soweit sie dort hinterlegt und den räumlichen Veränderungen zuzuordnen waren. Dabei ist zu beachten, dass SAP in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erst im Jahr 2005 flächendeckend eingeführt wurde und die in SAP erfassten Buchungstexte häufig keine eindeutige Beantwortung der unter 1. und 2. gestellten Fragen zulassen. Eingegangen am 13. Februar 2018 · Bearbeitet am 15. Februar 2018 · Ausgegeben am 16. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5809 13. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5809 Zum anderen ist eine Zuordnung der angefallenen Kosten zu den einzelnen Standorten nicht immer trennscharf möglich. In der Tabelle sind insoweit auch Gerichte aufgeführt, die die Aufgaben und das Personal der nicht weiter geführten Dienststellen übernommen haben, sofern bei diesen "aufnehmenden" Gerichten Kosten verbucht wurden. Solche Kosten sind insbesondere für Renovierungsarbeiten der zusätzlich benötigten Räumlichkeiten angefallen. Für die Amtsgerichte Bad Wildungen und Homberg (Efze) sowie Hofgeismar und Wolfhagen sind nur gemeinsame Beträge ausgewiesen, eine Differenzierung zwischen diesen Gerichten ist anhand der vorliegenden Informationen nicht möglich. Zu den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Kosten kommen noch Kosten hinzu, die ihrer Natur nach nicht auf eine oder mehrere Dienststellen aufgeschlüsselt werden können. Dabei handelt es sich überwiegend um Kosten betreffend die Informationstechnik , beispielsweise Beratungskosten der HZD oder Kosten für die Anpassung von IT-Fachanwendungen. Insgesamt belaufen sich diese Kosten auf 46.019,40 €. Standort (AG=Amtsgericht Zw.=Zweigstelle ArbG=Arbeitsgericht) Jahr der räumlichen Veränderung Art der räumlichen Veränderung Kosten für die räumliche Veränderung AG Biedenkopf Zw. Gladenbach 2003 Aufgabe des Standortes keine Daten vorhanden AG Fürth Zw. Hirschhorn 2003 Aufgabe des Standortes 7.950,00 € AG Frankenberg Zw. Gemünden (Wohra) 2004 Aufgabe des Standortes keine Daten vorhanden AG Fulda Zw. Gersfeld 2004 Aufgabe des Standortes keine Daten vorhanden AG Fulda Zw. Hilders 2004 Aufgabe des Standortes keine Daten vorhanden AG Fulda Zw. Neuhof 2004 Aufgabe des Standortes keine Daten vorhanden AG Eschwege Zw. Sontra 2004 Aufgabe des Standortes keine Daten vorhanden AG Schlüchtern Zw. Bad Soden-Salmünster 2004 Aufgabe des Standortes keine Daten vorhanden AG Gelnhausen Zw. Wächtersbach 2004 Aufgabe des Standortes keine Daten vorhanden AG Bad Vilbel 2005 Aufgabe des Standortes, Nachnutzung durch IT- Stelle 11.010,33 € OLG Frankfurt, ADV-Referat 2005 Umzug des ADV-Referats in das ehemalige AG Bad Vilbel 9.879,50 € AG Bad Wildungen AG Homberg (Efze) 2005 Aufgabe des Standortes 165.123,42 € AG Butzbach 2005 Aufgabe des Standortes 62.499,80 € AG Eltville am Rhein 2005 2012 Umwandlung zur Zweigstelle des AG Rüdesheim unter Beibehaltung des Standortes Aufgabe des Standortes keine Daten vorhanden 22.056,10 € AG Hadamar 2005 Umwandlung zur Zweigstelle des AG Limburg unter Beibehaltung des Standortes 2.980,62 € AG Herborn 2005 Umwandlung zur Zweigstelle des AG Dillenburg unter Beibehaltung des Standortes keine Daten vorhanden AG Hochheim am Main 2005 Aufgabe des Standortes 5.093,84 € Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5809 3 AG Hofgeismar AG Wolfhagen 2005 Umwandlung zur Zweigstelle des AG Kassel unter Beibehaltung des Standortes 19.924,51 € AG Lauterbach 2005 2012 Umwandlung zur Zweigstelle des AG Alsfeld unter Beibehaltung des Standortes Aufgabe des Standortes keine Daten vorhanden 59.862,78 € AG Witzenhausen 2005 Aufgabe des Standortes 81.415,03 € AG Alsfeld 2012 Aufnahme der Zweigstelle Lauterbach 26.021,32 € AG Bad Arolsen 2012 Aufgabe des Standortes 8.399,10 € AG Korbach 2012 Aufnahme des AG Bad Arolsen 84.571,85 € AG Nidda 2012 Aufgabe des Standortes 58.846,19 € AG Büdingen 2012 Aufnahme des AG Nidda 8.776,53 € AG Gießen 2012 Übernahme von Zuständigkeiten des AG Nidda 10.937,82 € AG Rotenburg a.d. Fulda 2012 Aufgabe des Standortes 46.037,51 € AG Bad Hersfeld 2012 Aufnahme des AG Rotenburg a. d. Fulda 35.050,04 € AG Schlüchtern 2012 Aufgabe des Standortes 77.186,01 € AG Gelnhausen 2012 Aufnahme des AG Schlüchtern 86.879,31 € AG Usingen 2012 Aufgabe des Standortes 98.631,50 € AG Bad Homburg 2012 Aufnahme des AG Usingen 46.788,55 € AG Königstein 2012 Übernahme von Zuständigkeiten des AG Usingen 657,00 € AG Rüdesheim 2012 Aufnahme der Zweigstelle Eltville 42.503,58 € ArbG Bad Hersfeld 2012 Aufgabe des Standortes 5.859,62 € ArbG Fulda 2012 Aufnahme des ArbG Bad Hersfeld 4.209,29 € ArbG Hanau 2012 Aufgabe des Standortes 9.461,52 € ArbG Offenbach 2012 Aufnahme des ArbG Hanau 86.136,15 € ArbG Limburg 2012 Aufgabe des Standortes 5.889,65 € ArbG Wiesbaden 2012 Aufnahme des ArbG Limburg 31.943,54 € ArbG Marburg 2012 Aufgabe des Standortes 273,75 € ArbG Wetzlar 2012 Aufgabe des Standortes 273,75 € ArbG Gießen 2012 Standortverlegung wegen Aufnahme ArbG Marburg und Wetzlar 132.598,75 € OLG Frankfurt Außenstelle Lauterbach 2012 Aufgabe des Standortes 1.124,55 € 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5809 Frage 3. Welchen räumlichen Mehrbedarf gibt es nun an den einzelnen Gerichten durch die Personalaufstockung ? Bitte einzeln nach Gerichten aufgliedern. Der sich nach derzeitigem Stand ergebende räumliche Mehrbedarf an einzelnen Gerichten ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Gericht Räumlicher Mehrbedarf/Maßnahmen Oberlandesgericht Frankfurt am Main Umbau und Abtrennung von voraussichtlich drei Räumen zur Schaffung weiterer Dienstzimmer. Landgericht Frankfurt Schaffung mehrerer Dienstzimmer im Bestand durch Umbaumaßnahmen . Landgericht Kassel Umbau und Abtrennung mehrerer Räume zur Schaffung weiterer Dienstzimmer in zwei Schritten. Landgericht Marburg Schließung von Verbindungstüren ehemaliger Geschäftsstellenzimmer zur Umwidmung in Einzelzimmer für Richter Verwaltungsgericht Darmstadt derzeitiger Raumbedarf von ca. 50 qm für bereits erfolgte Personalzuwächse; eventuell höherer Raumbedarf, wenn weiteres Personal hinzukommt, Räume im Gerichtsgebäude können ggf. angemietet werden. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Raumbedarf soll ggf. durch die Verlagerung der Ausbildungskanzlei des Amtsgerichts Frankfurt in der Liegenschaft des Verwaltungsgerichts Frankfurt mit einer Fläche von 974 qm gedeckt werden. Verwaltungsgericht Gießen Raumbedarf, dessen genauer Umfang derzeit geprüft wird. Verwaltungsgericht Kassel Raumbedarf von ca. 500 qm. Verwaltungsgericht Wiesbaden Raumbedarf von ca. 90 qm, soweit die in der Haushaltsplanung 2018/2019 zugewiesenen Stellen freigegeben und besetzt werden. Wiesbaden, 30. Januar 2018 Eva Kühne-Hörmann