Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 21.12.2017 betreffend Verkehrssituation an der Bundesstraße 254 in der Ortsdurchfahrt Felsberg-Niedervorschütz und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Mit Kleinen Anfragen (Drucksache 19/3153, Drucksache 19/4042 und Drucksache 19/4913) wurde bereits auf die Mehrbelastung durch den Schwerlastverkehr in der Ortsdurchfahrt Felsberg-Niedervorschütz hingewiesen . Von Seiten der Behörden wurde eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung von Lkw und Pkw in den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr in Aussicht gestellt, sobald Ergebnisse der Verkehrszählung des Jahres 2015 vorliegen. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Liegen die Zahlen der Straßenverkehrszählung 2015 der Hessischen Landesregierung nunmehr vor? Die Ergebnisse der Straßenverkehrszählung 2015 (einschließlich die bislang ausstehenden Daten für die Bundesstraßen in Hessen) liegen nun vollständig vor. Frage 2. Falls nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3. Welche Erkenntnisse zieht die Hessische Landesregierung aus dem vorhandenen Zahlenmaterial? Frage 4. Welche konkreten Maßnahmen will die Hessische Landesregierung hieraus ableiten, damit die Belastungen, die sich durch den zunehmenden Schwerlastverkehr in der Ortsdurchfahrt Felsberg- Niedervorschütz der B 254 ergeben, verringert werden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet. Derzeit wird von Hessen Mobil auf Grundlage der offiziellen Verkehrszahlen 2015 eine Lärmberechnung für die Ortsdurchfahrt Felsberg-Niedervorschütz (B 254) durchgeführt. Ob die Anordnung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen auf dem betreffenden Streckenabschnitt der B 254 in Betracht kommt, hängt von den Ergebnissen der Lärmberechnung und der abschließenden verkehrsbehördlichen Prüfung ab. Sobald die Ergebnisse der Lärmberechnung vorliegen , wird das Regierungspräsidium Kassel mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde mögliche Maßnahmen erörtern. Eine verlässliche Aussage, wann die verkehrsbehördliche Prüfung abgeschlossen sein wird, kann aktuell nicht getroffen werden. Wiesbaden, 15. Januar 2018 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 30. Januar 2018 · Bearbeitet am 31. Januar 2018 · Ausgegeben am 2. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5810 30. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG