Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 02.01.2018 betreffend Burka-Verbot im öffentlichen Dienst in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Zum Gegenstand der Kleinen Anfrage wurden sowohl die hessischen Ministerien und die Hessische Staatskanzlei als auch die Kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Es besteht keine Berichtspflicht seitens der Kommunen, da es sich bei Personalfragen um Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung handelt. Eine Befragung der Bundesbehörden war aufgrund der engen zeitlichen Vorgabe nicht möglich. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Fälle hat es im Jahr 2017 im öffentlichen Dienst in Hessen gegeben, bei denen weibliche Beschäftigte a) Während der Dienstzeit Burka getragen haben oder b) angegeben haben, demnächst während der Dienstzeit Burka tragen zu wollen [bitte nach a) und b) getrennt angeben]? Frage 2. Wie viele der Fälle nach Frage 1. betrafen den Landesdienst, wie viele Bundesbehörden, wie viele kommunale Behörden [bitte ebenfalls nach a) und b) der Frage 1 aufschlüsseln]? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Weder in den Geschäftsbereichen der hessischen Ministerien und der Hessischen Staatskanzlei noch bei den Kommunalen Spitzenverbänden sind entsprechende Fälle im Jahr 2017 bekannt geworden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Wiesbaden, 17. Februar 2018 Peter Beuth Eingegangen am 1. März 2018 · Bearbeitet am 2. März 2018 · Ausgegeben am 5. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5818 01. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG