Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 04.01.2018 betreffend der Entwicklung der Salafisten-Szene und der Präventionsarbeit in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Aufgrund der größtenteils erfolgreichen Zerschlagung des sog. "Islamischen Staates" (IS) kommt es nunmehr zu einer deutlich erhöhten Rückreise von radikalen Islamisten bzw. Salafisten nach Deutschland und auch Hessen. In der aktuellen Entwicklung ist insbesondere zu beobachten, dass auch verstärkt radikalisierte Frauen in die Bundesrepublik zurückkehren und vermehrt die organisierte Neuanwerbung übernehmen. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Den hessischen Sicherheitsbehörden liegen derzeit Erkenntnisse zu ca. 150 Islamisten aus Hessen vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind, um dort auf Seiten des Islamischen Staates und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterstützen. Die für Hessen jüngst zu konstatierende Erhöhung ist überwiegend nicht auf aktuelle, sondern auf nachträglich bekannt gewordene Ausreisen zurückzuführen. Etwa ein Fünftel der gereisten Personen ist weiblich. Der überwiegende Teil der insgesamt gereisten Personen ist jünger als 30 Jahre. Nicht in allen Fällen liegen Erkenntnisse vor, dass sich diese Personen tatsächlich in Syrien/Irak aufhalten oder aufgehalten haben. Insgesamt zeichnet sich eine verringerte Ausreisedynamik ab. Etwa ein Viertel dieser gereisten Personen befindet sich momentan wieder in Hessen. Zur Hälfte dieser Rückkehrer liegen keine belastbaren Informationen vor, dass sie sich aktiv an Kampfhandlungen in Syrien/Irak beteiligt haben. Als Ergebnis der kontinuierlichen Aus- und Bewertung der Erkenntnislage zu zurückgekehrten Personen liegen den Sicherheitsbehörden aktuell zu ca. 20 Personen Informationen vor, wonach sie sich aktiv an Kämpfen in Syrien oder im Irak beteiligt oder hierfür eine Ausbildung absolviert haben sollen. Ferner liegen zu ca. 40 Personen Hinweise vor, dass diese mit hoher Wahrscheinlichkeit in Syrien oder im Irak ums Leben gekommen sind. Die Erhöhung dieses Wertes ist maßgeblich auf das massive Zurückdrängen des "Islamischen Staates" aus besagter Region und der damit verbundenen Veränderung der dortigen Sicherheitslage zurückzuführen. Eine verstärkte Rückreisetendenz zeichnet sich bislang nicht ab. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin der Justiz, dem Kultusminister, dem Minister für Wissenschaft und Kunst und dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Wie viele als Salafisten eingestufte Personen lebten 2017 nach Kenntnis der Landesregierung in Hessen und wie hat sich die Zahl im Vergleich zu 2016 entwickelt? Bitte aufschlüsseln unter Angabe des Alters, des Geschlechts, der Nationalität und Verteilung der betreffenden Personen auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen ist für den Phänomenbereich "Salafismus" von 2016 bis heute ein Personenpotenzial von 1.650 Salafisten bekannt. Die Aufschlüsselung des Personenpotenzials nach Alter, Geschlecht, Nationalität sowie Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe nicht dezidiert. Altersstruktur Die dominante Altersgruppe im Salafismus ist die Gruppe der 26- bis 35- Jährigen. Eingegangen am 26. März 2018 · Bearbeitet am 26. März 2018 · Ausgegeben am 29. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5819 26. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5819 Geschlechterverteilung Mehr als drei Viertel der bekannten Salafisten sind männlichen Geschlechts. Staatsangehörigkeit Rund ein Drittel der Salafisten besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Die übrigen Personen besitzen die deutsche und ggf. eine weitere Staatsangehörigkeit. Von den Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit entfallen die größten Anteile auf Personen mit türkischer (15 %), somalischer (13 %), afghanischer (10 %), marokkanischer (9 %) und syrischer (9 %) Staatsangehörigkeit . Regionale Verteilung Das hessische Personenpotenzial im Salafismus konzentriert sich überwiegend auf den Ballungsraum im Rhein-Main-Gebiet und den Raum Kassel/Nordhessen. Aus operativen Gründen der Sicherheitsbehörden kann eine dezidierte regionale Aufschlüsselung nicht erfolgen. Frage 2. Gibt es in Hessen spezifische schulische und/oder außerschulische Präventionsmaßnahmen (neben dem VPN) zur Vorbeugung und Aufklärung zum Thema Salafismus? Falls ja, bitte die beratenden Stellen, den Aufbau und die bereitgestellten finanziellen Mittel der Programme und die stattgefundenen Beratungskontakte in 2017, aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht, Nationalität und Verteilung der beratenen Personen auf die Landkreise und kreisfreien Städte, auflisten und erläutern . Frage 3. Falls die Frage 2 mit 'ja' beantwortet wird: Wie viele Mitarbeiter wurden in 2017 im Rahmen der aufgeführten Maßnahmen beschäftigt? Nach Möglichkeit bitte auch ausweisen, wie viele Stellen jeweils in Vollzeit/Teilzeit besetzt waren/sind. Die Fragen 2. und 3. werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Violence Prevention Network e.V. (VPN) ist in den Bereichen Prävention, Intervention und Deradikalisierung bzw. Ausstiegsarbeit tätig. Daneben gibt es in Hessen eine Vielzahl an spezifischen schulischen und außerschulischen Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung und Aufklärung zum Thema Salafismus, die von verschiedenen Stellen angeboten werden. Die nachstehende Übersicht an Präventionsprojekten ist nicht abschließend; sie bezieht sich auf Maßnahmen, die von der Landesregierung vorwiegend im Jahr 2017 gefördert wurden. Lediglich bei dem letztgenannten Projekt "Extremismusprävention durch Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe" fallen Beratungsleistungen mit Einzelpersonen an, so dass auch nur dort die Beratungskontakte aufgeschlüsselt angegeben werden können. Das LfV hat seine Präventionstätigkeiten kontinuierlich ausgebaut und verstetigt. Das Spektrum an Öffentlichkeits- und Präventionsmaßnahmen umfasst die Bereitstellung von Informationsmaterialien , die aktive Teilnahme am öffentlichen Diskurs durch Vorträge und Redebeiträge bei Podiumsdiskussionen sowie Presseauskünfte, zielgruppenorientierte Sensibilisierungsveranstaltungen (aufklärende Prävention) und Beratungsleistungen in konkreten Fällen (beratende Prävention ). Der Kreis der Bedarfsträger für Beratungs- und Sensibilisierungsveranstaltungen hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert. Hauptzielgruppe der Beratungs- und Sensibilisierungsveranstaltungen des LfV sind Justizmitarbeiterinnen und Justizmitarbeiter, Polizistinnen und Polizisten, Multiplikatoren der Jugend- und Erwachsenenbildung (Kultus) sowie Landkreise, Kommunen, Schulen, soziale Einrichtungen und andere Behörden und öffentliche Stellen, jedoch auch sonstige Stellen wie Vereine und Verbände, z.B. Sport- und Jugendvereine. Das LfV hat 2017 insgesamt 106 Präventionsveranstaltungen zum Thema Islamismus durchgeführt . Im Jahr 2017 waren neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfV im Rahmen ihrer Tätigkeit auch an den Präventionsmaßnahmen im Bereich Salafismus beteiligt. Das Projekt "Hessische Muslime für Demokratie und Vielfalt (HMDV)" der Goethe-Universität Frankfurt ist ein muslimisches Projekt der Radikalisierungsprävention durch zivilgesellschaftliches Empowerment. Dabei bietet die innovative Kooperation von universitären Islamischen Studien und Moscheegemeinden in den konfliktbelasteten urbanen Sozialräumen die Möglichkeit, Jugendlichen mit muslimischer Identität authentische, selbstbestimmte Angebote zur Auseinandersetzung mit Fragen im Spannungsfeld von Religion, Identität und Politik zu machen. Hauptinhalt des Projekts ist es, die theoretische und praktische Vereinbarkeit von Islam, Menschenrechten , Vielfalt und Demokratie erfahrbar zu machen und peerbasierte Alternativen zu menschenfeindlichen und gewaltbereiten Narrativen und Netzwerken zu bieten. Eine Didaktik der zielgruppenspezifisch ressourcenorientierten politischen Bildung unterstützt die Diskursfähigkeit und Selbstorganisation der Jugendlichen und ermöglicht so die notwendigen Selbstwirksamkeits- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5819 3 erfahrungen, um sich als Gestalter der eigenen Zukunft zu erleben. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Programms "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" mit einer Summe von 812.500 € (162.500 € pro Jahr) über fünf Jahre (2015 bis 2019) gefördert und durch das Landesprogramm "Hessen aktiv für Demokratie und gegen Extremismus" mit einer Summe von 162.500 € (32.500 € pro Jahr) kofinanziert. Das Projekt HMDV der Goethe-Universität Frankfurt beschäftigte im Jahr 2017 insgesamt drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zwei Vollzeitstellen und eine Teilzeitstelle) sowie fünf studentische Hilfskräfte. Die studentischen Hilfskräfte wurden durchschnittlich 120 Stunden pro Monat beschäftigt. Ferner sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Goethe-Universität in der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluierung von sowie in der Forschung über diverse Präventionsmaßnahmen tätig. Insbesondere besteht eine enge Kooperation mit dem "Hessischen Informations - und Kompetenzzentrum gegen Extremismus" (HKE). An der Philipps-Universität Marburg ist am Institut für Erziehungswissenschaft das "Demokratiezentrum Hessen" angesiedelt, welches in dem aus rund 30 Trägern zusammengeschlossenen "Beratungsnetzwerk Hessen - Gemeinsam für Demokratie und gegen Rechtsextremismus" organisiert ist. Das Demokratiezentrum fungiert als zentrale Fach- und Geschäftsstelle des Beratungsnetzwerks , in welcher die Netzwerkarbeit koordiniert, gelenkt, dokumentiert und ausgewertet wird. Darüber hinaus gehören die Öffentlichkeitsarbeit und die Qualitätssicherung zu dessen Aufgaben. Einer der Schwerpunkte des Demokratiezentrums liegt auf der wissenschaftlichen Arbeit. Insgesamt standen im Jahr 2017 dem Demokratiezentrum und dem Beratungsnetzwerk 2,6 Mio. € aus dem Landesprogramm "Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Rechtsextremismus" (1,6 Mio. €) und dem Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" (1 Mio. €) zur Verfügung. Am Demokratiezentrum an der Philipps-Universität Marburg sind sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (eine Vollzeitstelle und sechs Teilzeitstellen) beschäftigt. Das Projekt "Extremismusprävention durch präventive Jugendarbeit mit muslimischen Jugendlichen " des Trägers KUBI e. V. hat zum Ziel, eine gewaltpräventive Jugendarbeit zu entwickeln und die kulturelle Identität von deutsch-muslimischen Jugendlichen und jungen muslimischen Geflüchteten mit der Möglichkeit der Teilhabe in ihrer (neuen) Heimat Deutschland zu stärken. Durch soziale und gesellschaftlich relevante und aktuelle Themen soll bei den Jugendlichen über Erfahrungen und neue Erkenntnisse eine differenzierte und individuell reflektierte Denkstruktur gestärkt werden. Das Projekt "Extremismusprävention durch präventive Jugendarbeit mit muslimischen Jugendlichen" wurde im Jahr 2017 mit 26.000 € aus dem Landesprogramm "Hessen aktiv für Demokratie und gegen Extremismus" gefördert (Ko-Finanzierung von Bundesmitteln aus dem Programm "Demokratie leben!"). Das Projekt "Extremismusprävention durch präventive Jugendarbeit mit muslimischen Jugendlichen " des Trägers KUBI e.V. beschäftigte im Jahr 2017 insgesamt vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie fünf Honorarkräfte. Eine Mitarbeiterstelle war in Vollzeit besetzt, die anderen drei Stellen in Teilzeit (20 Stunden, 15 Stunden und 5 Stunden wöchentlich). Die Honorarkräfte arbeiteten projektbezogen bis zu 30 Stunden Gesamtvolumen. In Hessen existieren 29 Partnerschaften für Demokratie (PfD), die einen wertvollen Beitrag für eine Kultur des respektvollen Miteinanders und zur Prävention extremistischer und menschenfeindlicher Einstellungen leisten. Dies wird am Beispiel der "Partnerschaft für Demokratie der Stadt Offenbach" konkretisiert: Die PfD der Stadt Offenbach wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" sowie durch das hessische Landesprogramm "Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus". Unterstützt wird dort bürgerschaftliches Engagement "für eine freie, friedliche, demokratische und von Respekt getragene Gesellschaft - für gemeinsame Werte auf der Grundlage unserer Verfassung, bei allen kulturellen, religiösen und sozialen Unterschieden ". Eine zentrale Intention stellt dabei die Prävention des religiös motivierten Extremismus dar. Die Fördermittel werden unter anderem für die Präventionsarbeit an Schulen sowie für Informations- und Beratungsangebote für Lehrkräfte und Sozialarbeiter eingesetzt. Das Projekt wurde im Jahr 2017 mit 5.000 € aus dem Landesprogramm "Hessen aktiv für Demokratie und gegen Extremismus" gefördert (Ko-Finanzierung von Bundesmitteln aus dem Programm "Demokratie leben!"). Im Rahmen des Projektes "PfD der Stadt Offenbach" wurden im Jahr 2017 drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5819 Das Projekt "PRO Prävention - Projekt gegen (religiös begründeten) Extremismus" ist im Integrationsbüro des Kreises Offenbach zur Prävention von (religiös-extremistischer) Radikalisierung angesiedelt. Es berät in Fällen von Konflikten mit religiösen Bezügen und Radikalisierung, klärt über religiös begründeten Extremismus auf und stärkt pädagogische Kompetenzen. Auch wird der reflektierte Umgang von jungen Menschen mit Fragen von Identität, Religion und Gesellschaft moderiert. Darüber hinaus steht Pro Prävention im Austausch mit Behörden. Ein Beraterteam unter Beteiligung des Polizeipräsidiums Südosthessen berät Einrichtungen und Institutionen bei interkulturellen Fragen, führt Gespräche und greift im Konfliktfall zeitnah ein. Das Landesprogramm "Hessen aktiv für Demokratie und gegen Extremismus" hat die Arbeit von PRO Prävention 2017 mit 32.529,36 € kofinanziert. Im Projekt "PRO Prävention" wurden im Jahr 2017 eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter in Vollzeit sowie eine Honorarkraft beschäftigt. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat in Kooperation mit dem Hessischen Kultusministerium und der Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien den Schulungs - und Lehrfilm "RADIKAL" herausgegeben. Der 17-minütige Film ist für die Präventionsarbeit mit jungen Menschen (etwa ab 14 Jahren) geeignet. Es werden Radikalisierungsprozesse in den Phänomenbereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus und Islamismus /Salafismus nachgezeichnet und zahlreiche Anknüpfungspunkte angeboten, die zu einem besseren Verständnis von Radikalisierungsprozessen beitragen sowie die eigenständige Meinungsbildung und Argumentationsfähigkeit fördern. Zur Unterstützung der Präventionsarbeit mit Schülerinnen und Schülern befindet sich umfangreiches Begleitmaterial auf der DVD, das sich sowohl an junge Menschen als auch an Lehrkräfte richtet und Arbeitsblätter, Informationen zu den Themen Extremismus und (virtuelle) Radikalisierung sowie Hinweise auf einschlägige Beratungsstellen bereithält. Der Film wurde an alle weiterführenden Schulen in Hessen verteilt. Er wird kostenlos zur Verfügung gestellt und kann jederzeit von Schulen oder Lehrkräften angefordert werden. Im August 2017 wurde "RADIKAL" als bester Kurzfilm Rhein-Main auf dem Filmfestival "Shorts at Moonlight" ausgezeichnet. Der Film "RADIKAL" wurde bereits vor dem Jahr 2017 produziert und im vergangenen Jahr in der pädagogischen Arbeit in Schulen und Bildungseinrichtungen eingesetzt. Insofern können für den in Frage stehenden Zeitraum weder finanzielle Mittel noch beschäftigtes Personal angegeben werden. An hessischen Schulen ist Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlichen religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugungen und Wertvorstellungen gewahrt. Gleichzeitig werden die auf politischen, sozialen oder religiösen Kontexten beruhenden Herausforderungen äußerst ernst genommen. Zusammen mit dem auf dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag basierenden Unterricht gibt es daher in Hessen eine Reihe von unterstützenden Maßnahmen , die demokratische Werte und Haltungen bei den Schülerinnen und Schülern stärken, damit es erst gar nicht zu Radikalisierungsprozessen kommt. Dazu gehören unter anderem interkulturelle und interreligiöse Projekte, Fortbildungen zum Klassenrat, Demokratietage, Kinderrechte- Programme, das Europaschul-Netzwerk, UNESCO-Projektschulen, "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" und die Einbeziehung außerschulischer Lernorte wie NS-Opfer- Gedenkstätten oder Gedenkstätten zur Erinnerung an die deutsche Teilung und die SED- Diktatur. In diesem Zusammenhang sind auch Beratungs- und Lehrerfortbildungs-Angebote des Projekts "Gewaltprävention und Demokratielernen (GuD)" des Hessischen Kultusministeriums (HKM) einzuordnen, in denen es unter anderem um demokratischen Umgang miteinander, um Wertschätzung, Verantwortungsübernahme und Selbstwirksamkeit geht. Das Projekt GuD hat zum Ziel, Schulen bei der nachhaltigen Implementierung von gewaltpräventiven und demokratieförderlichen Programmen durch Fortbildung und Beratung zu unterstützen . Die Fortbildungsangebote von GuD basieren auf Prinzipien und Standards der Partizipation , des Demokratielernens und der Gewaltprävention, sind inhaltlich aufeinander abgestimmt und werden sowohl schulformspezifisch als auch schulform-übergreifend angeboten. Praxisnähe und Umsetzbarkeit der Fortbildungsinhalte in den Schulalltag sind dabei von zentraler Bedeutung . Lehrkräfte werden qualifiziert, ihre Schülerinnen und Schüler in partizipativen und Sozialkompetenz fördernden Prozessen zu begleiten, in denen diese Konfliktfähigkeit, eine demokratische Grundhaltung, Team- und Sozialkompetenz sowie Verantwortungsfähigkeit und Selbstwirksamkeit entwickeln. In den Fortbildungen wird die Kompetenz vermittelt, diese Übungen im Schulalltag anwenden zu können. In Kooperation mit Staatlichen Schulämtern und VPN hat das Projekt GuD 2017 zwei Veranstaltungsreihen zum Thema "Radikalisierung von Kindern und Jugendlichen Umgang mit extremistischem Salafismus" in Frankfurt am Main und Darmstadt für Lehrkräfte durchgeführt. Die Tagungskosten wurden aus dem Budget des Projekts GuD getragen; zusätzliche Kosten sind nicht entstanden. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5819 5 Für die Fortbildungsreihe in Frankfurt am Main standen fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Referentinnen und Referenten aus dem Projekt GuD, VPN, dem Pädagogischen Zentrum Fritz Bauer Institut und Jüdisches Museum sowie dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung. Für die Fortbildungsreihe in Darmstadt standen drei Referentinnen bzw. Referenten ebenfalls aus dem Projekt GuD und VPN zur Verfügung. Die in der Justizvollzugsabteilung des Hessischen Ministeriums der Justiz eingerichtete Stabsstelle NeDiS (Netzwerk zur Deradikalisierung im Strafvollzug) trägt mit ihrer gebündelten Zuständigkeit für alle Angelegenheiten im Umgang mit Gefangenen sämtlicher Extremismusbereiche zur Prävention auch in Bezug auf salafistische Bestrebungen bei. Die Bediensteten in den hessischen Justizvollzugsanstalten und in der Jugendarresteinrichtung Gelnhausen werden von den NeDiS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen von Dienstbesprechungen über die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Extremismus sowie über Präventions - und Deradikalisierungsmaßnahmen im Vollzug umfassend informiert. Seit 2017 erhalten auch alle in der Laufbahnausbildung des Allgemeinen Vollzugsdienstes befindlichen Bediensteten entsprechende Information zum Umgang mit extremistischen/terroristischen Gefangenen und den laufenden Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen durch NeDiS- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zusätzlich wurde im Jahr 2017 damit begonnen, weitere zielgruppenorientierte Fortbildungsmaßnahmen, z.B. für Psychologinnen und Psychologen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im Justizvollzug, unter Federführung von NeDiS zusammen mit Experten aus dem wissenschaftlichen Bereich durchzuführen. Insgesamt wurden im Jahr 2017 vier Fortbildungsveranstaltungen für Psychologinnen und Psychologen bzw. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter angeboten. Weiterhin wurde das Angebot der religiösen Betreuung der muslimischen Gefangenen in den hessischen Justizvollzugsanstalten und der Jugendarresteinrichtung ausgeweitet. Die bedarfsorientiert eingesetzten Imame sind sämtlich deutschsprachig und auf ihre Zuverlässigkeit überprüft . Eine über die religiöse Grundversorgung (zum Beispiel durch das Freitagsgebet oder die Betreuung an muslimischen Festtagen) hinausgehende religiöse Betreuung von muslimischen Gefangenen durch Imame dient nicht nur einer angemessenen Gewährleistung der Religionsfreiheit , sie kann auch einen wichtigen Beitrag zur Extremismusprävention leisten. Außerdem ist die Identifizierung von extremistischen Gefangenen durch eine sorgfältige Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse aufgrund der Vollstreckungsunterlagen, der Behandlungsuntersuchung , gegebenenfalls der Erfassung von Tätowierungen, der genauen Beobachtung im Vollzug und einem ständigen Erfahrungsaustausch mit Polizei und Verfassungsschutz eine der wesentlichen Säulen des Präventions- und Deradikalisierungskonzeptes für den Justizvollzug . Dabei hat sich die Einsetzung von sogenannten Strukturbeobachterinnen und Strukturbeobachtern gut bewährt. Bei den Strukturbeobachtern laufen alle relevanten Informationen zu extremistischen und terroristischen Gefangenen sowie Gefangenen der Organisierten Kriminalität zusammen. An bislang acht Standorten arbeiten diese - sämtlich sehr erfahrenen - Bediensteten engagiert und eng mit allen anderen Fachdiensten im Vollzug, den Mitarbeitern von VPN, den Imamen, den Strukturbeobachtern anderer Anstalten, der Stabsstelle NeDiS und den Sicherheitsbehörden zusammen. Dadurch ist ein guter - auf Gegenseitigkeit beruhender - Informationsfluss gewährleistet. Im Haushaltsjahr 2017 standen insgesamt 400.000 € für die Durchführung von Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen im Vollzug und 260.000 € für die religiöse Betreuung muslimischer Gefangener zur Verfügung. Für die Koordinierung sämtlicher Angelegenheiten im Umgang mit extremistischen /terroristischen Gefangenen aller Extremismusbereiche und der Organisierten Kriminalität sowie der Koordinierung der religiösen Betreuung der muslimischen Gefangenen in den hessischen Justizvollzugsanstalten und der Jugendarrestanstalt sind in der Stabsstelle NeDiS vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, es bestehen drei Vollzeitstellen und eine Teilzeitstelle. Neben der Stabsstelle NeDiS ist auch ein Islamwissenschaftler mit den genannten Themen beschäftigt . Außerdem waren im Jahr 2017 in den hessischen Justizvollzugsanstalten acht Strukturbeobachterinnen und Strukturbeobachter, jeweils in Vollzeit, in denjenigen Justizvollzugsanstalten eingesetzt , in denen Gefangene mit extremistischer Ausrichtung überwiegend untergebracht sind. Die 15 derzeit in den hessischen Justizvollzugsanstalten und der Jugendarrestanstalt tätigen Imame stehen in keinem Arbeitsverhältnis, sondern sind bedarfsorientiert aufgrund von Dienstverträgen mit unterschiedlicher Wochenstundenzahl nebenamtlich in den Vollzugseinrichtungen beschäftigt. Das Land Hessen hat das Programm "Extremismusprävention Flüchtlinge" eingerichtet, durch das drei zentrale Ziele verfolgt werden: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahmeein- 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5819 richtungen sollen sensibilisiert und der Informationsstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. der Ehrenamtlichen und des Wachdienstes im Themenbereich Extremismus ("Flüchtlinge im Visier von Extremisten") verbessert werden. Die Widerstandskraft der Flüchtlinge soll gegen salafistische Anwerbeversuche gestärkt, ihr Vertrauen zu den Sicherheitsbehörden aufgebaut , und ihre Integration durch Aufklärung über Werte und Normen in Deutschland gefördert werden. Darüber hinaus sollen Kommunen und ggf. andere lokale Akteure beraten und unterstützt werden, um Handlungskompetenz zu stärken. In diesem Kontext finden einerseits Präventionsveranstaltungen für Asylsuchende zum Thema Salafismus statt, andererseits werden Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtungen (HEAE) vom HKE in Zusammenarbeit mit dem LfV durchgeführt. Eine Vielzahl von Schulungen für Bedienstete als auch Asylsuchende fand in allen Standorten bzw. Außenstellen der HEAE statt. Bereits vor dem Jahr 2017 wurden insgesamt 27 Informationsveranstaltungen für Flüchtlinge in 14 HEAE durchgeführt. Daran beteiligt waren - in unterschiedlicher personeller Zusammensetzung - das HKE, die Migrationsbeauftragte der Polizei, die Bildungsstätte Burg Ludwigstein sowie die Beratungsstelle Hessen "Religiöse Toleranz statt Extremismus". Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtungen wurden zudem Informationsveranstaltungen zum Thema Salafismus vom LfV zusammen mit dem regional zuständigen Staatsschutz des jeweiligen Polizeipräsidiums - ebenfalls in unterschiedlicher personeller Zusammensetzung - durchgeführt. Die Informationsveranstaltungen für Flüchtlinge in den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen wurden längere Zeit durch ein Filmteam der hessischen Polizei begleitet. Aus dem Material ist ein ca. 20-minütiger Informationsfilm entstanden, der in deutscher, englischer, arabischer und persischer Sprache vorliegt und 2017 allen hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen zur Verfügung gestellt wurde. Der Film wird durch ein ebenfalls mehrsprachiges Begleitheft ergänzt, welches im Anschluss an den Filmeinsatz an die Flüchtlinge ausgehändigt werden kann. Nachdem zwischenzeitlich der Großteil der Flüchtlinge an die Kommunen weitervermittelt wurde, stellt das Innenressort den Film auch allen kommunal Verantwortlichen zur Verfügung, um sie in Ihrer lokalen Arbeit im Kontext der Flüchtlingsaufnahme zu unterstützen und die flächendeckende Vermittlung der Kernbotschaften an möglichst viele Flüchtlinge zu gewährleisten. Aufgrund dessen können für das Jahr 2017 keine der Frage entsprechenden finanziellen Mittel und beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziffert werden. Der Verein Rumi imPuls e.V. - Projekt "Extremismusprävention durch Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe" begleitet Flüchtlinge "mit innovativen Arbeitsmethoden auf deren Weg, Teil der deutschen Gesellschaft zu werden". Besonders adressiert werden Jugendliche mit Gewalt - und Kriegserfahrung (so bspw. aus Afghanistan, Somalia und Pakistan), um deren spezielle mentale Situation bei der Identitätsbildung innerhalb des religiösen und sozialen Lebens zu berücksichtigen. Einer der vier Themenkomplexe beinhaltet deswegen auch zentrale Fragen von Religion und Ethik in einer pluralistischen Gesellschaft, indem die Verankerung der Religionsfreiheit im Grundgesetz, der Umgang mit Menschen anderen Glaubens und die Religionsfreiheit als Grundlage für Gemeinsamkeiten und sozialer Verantwortung erläutert werden. Der Verein arbeitet hauptsächlich mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Jugendeinrichtungen, betreutem Wohnen und auch jungen Erwachsenen aus Gemeinschaftsunterkünften zusammen. Neben den Einzelberatungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern werden Teaberatungen in Jugendeinrichtungen und Jugendämtern durchgeführt. Das Landesprogramm "Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus" hat die Arbeit des Vereins 2017 mit 70.000 € unterstützt. Die Gruppenberatungen sind keine einmalige Beratungsleistung. Die Jugendlichen werden bei Bedarf mehrfach begleitet und betreut. Dies resultiert aus Konzept und Methode der Beratungen und ist in der nachstehenden Übersicht berücksichtigt - so wird ein Beratungsteilnehmer bei fünfmaliger Anwesenheit bei der Beratung auch fünf Mal erfasst. Teils betreffen die Beratungsprozesse im Beraterteam keine Personen, sondern kollektive Akteure (wie bspw. Vereine); sie fließen nicht in die Beratungskontakte ein (siehe Anlage 1). Im Jahr 2017 wurden bei Rumi imPuls e.V. drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - zwei in Vollzeit, eine bzw. einer in Teilzeit - beschäftigt. Frage 4. Bestehen in Hessen spezifische Programme (neben dem VPN), um sog. Aussteiger aus der salafistischen Szene zu deradikalisieren? Falls ja, bitte die beratenden Stellen, den Aufbau und die bereitgestellten finanziellen Mittel der Programme und die stattgefundenen Beratungskontakte in 2017 und die aktuelle Zahl laufender Beratungen, aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht, Nationalität und Verteilung der beratenen Personen auf die Landkreise und kreisfreien Städte, auflisten und erläutern. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5819 7 Frage 6. Falls die Frage 4 mit 'ja' beantwortet wird: Gibt es speziell auf Frauen zugeschnittene Maßnahmen oder Institutionen, um Frauen aus der salafistischen Szene zu deradikalisieren? Falls ja, bitte die beratenden Stellen, den Aufbau und die finanziellen Mittel der Programme und die stattgefundenen Beratungskontakte in 2017, aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht, Nationalität und Verteilung der beratenen Personen auf die Landkreise und kreisfreien Städte, auflisten und erläutern. Die Fragen 4 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. VPN ist im Rahmen des hessischen Präventionsnetzwerks gegen Salafismus der zentrale Ansprechpartner für die Deradikalisierungsarbeit. Daneben bestehen keine weiteren spezifischen Programme zur Deradikalisierung von Aussteigern aus der salafistischen Szene. Frage 5. Bestehen Erkenntnisse, ob es in der hessischen Salafisten-Szene Frauennetzwerke gibt? Wenn ja, bitte die Frauennetzwerke auflisten und erläutern. Dem LfV sind weibliche Personen bekannt, die einem salafistisch geprägten Islamverständnis anhängen und über Kontakte zu anderen weiblichen Personen verfügen, die eine gleiche oder ähnliche ideologische Einstellung aufweisen. Diese Kontakte bestehen virtuell sowie in der Echtwelt und beschränken sich in Einzelfällen nicht auf das Bundesland Hessen. Erkenntnisse über Gruppen von Extremistinnen, die ein virtuelles und/oder veritables Beziehungs - und Kommunikationsgeflecht explizit für die Umsetzung extremistischer Bestrebungen planen, aufbauen oder bereits nutzen, liegen nicht vor. Frage 7. Wie viele Frauen sind als weibliche Führungspersonen der salafistischen Szene in Hessen anzusehen und welche Erkenntnisse hat der Verfassungsschutz über die betreffenden Frauen? Bitte aufschlüsseln nach Alter, Nationalität und Verteilung der betreffenden Frauen auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Weibliche Extremisten, die eindeutig dem Phänomenbereich "Salafismus" zuzuordnen wären und gleichzeitig einen überdurchschnittlichen Einfluss auf andere, gleichgesinnte Frauen oder Männer ausübten sowie über eine entsprechende hierarchische Position mit den damit verbundenen Machtmitteln und Manipulationsmöglichkeiten verfügten, sind nicht bekannt. Frage 8. Wie viele Frauen mussten sich 2017 wegen Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten mit salafistischem Hintergrund vor hessischen Gerichten verantworten und wie viele Verfahren sind noch anhängig? Bitte aufgeschlüsselt nach den betroffenen Gerichten, Straftatbeständen, Alter und Nationalität der Frauen. Eine der Frage entsprechende Statistik wird nicht geführt. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat insoweit berichtet, dass sich im Jahr 2017 eine zum Zeitpunkt der Tatbegehung 27-jährige Angeklagte deutscher Staatsangehörigkeit, die nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main der salafistischen Szene zugerechnet werden kann, wegen eines Verstoßes gegen § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG vor dem Landgericht Frankfurt am Main verantworten musste. Die Angeklagte wurde freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. Weitere Anklagen wegen des Verdachts eines Delikts mit Staatsschutzhintergrund gegen weibliche Personen, die der salafistischen Szene zuzurechnen sind, sind dem Bericht zufolge im Jahr 2017 nicht bekannt geworden. Wiesbaden, 9. März 2018 In Vertretung: Werner Koch Anlage KA 19/5819 Anlage 1 Beratungskontakte im Jahr 2017 Anzahl der Beratungskontakte 344 davon waren Einzelberatungen 84 davon waren Gruppenberatungen (Personen) 260 Alter der Beratungsnehmer davon waren Kinder <= 14 Jahre 3 davon waren Jugendliche = 16 Jahre 63 davon waren Jugendliche = 17 Jahre 71 davon waren Erwachsene = 18 Jahre 182 davon waren Erwachsene = 19 Jahre 7 davon waren Erwachsene = 20 Jahre 14 davon waren Erwachsene = 21 Jahre 1 davon waren Erwachsene = 22 Jahre 2 davon waren Erwachsene = 24 Jahre 1 Geschlecht der Beratungsnehmer Anteil der männlichen Beratungsnehmer 341 Anteil der weiblichen Beratungsnehmer 3 Staatsangehörigkeit(en) der Beratungsnehmer Anteil der Beratungsnehmer mit ausschließlich nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, nämlich 344 Nationalität: afghanisch 332 Nationalität: syrisch 3 Nationalität: eritreisch 4 Nationalität: somalisch 5 Verteilung der Beratungsnehmer auf Landkreise und kreisfreie Städte in Hessen Anteil der Beratungsnehmer im Lahn-Dill-Kreis 10 Anteil der Beratungsnehmer im Kreis Bergstraße 4 Anteil der Beratungsnehmer im Landkreis Gießen 44 Anteil der Beratungsnehmer im Landkreis Kassel 61 Anteil der Beratungsnehmer im Landkreis Offenbach 12 Anteil der Beratungsnehmer im Main-Kinzig-Kreis 54 Anteil der Beratungsnehmer im Main-Taunus-Kreis 73 Anteil der Beratungsnehmer im Odenwaldkreis 1 Anteil der Beratungsnehmer im Werra-Meissner-Kreis 10 Anteil der Beratungsnehmer im Wetteraukreis 20 Anteil der Beratungsnehmer in der Kreisfreien Stadt Darmstadt 36 Anteil der Beratungsnehmer in der Kreisfreien Stadt Frankfurt am Main 16 Anteil der Beratungsnehmer in der Kreisfreien Stadt Offenbach am Main 2 Anteil der Beratungsnehmer in der Landeshauptstadt Wiesbaden 1