Kleine Anfrage der Abg. Löber, Strube und Warnecke (SPD) vom 05.01.2018 betreffend Einsatz von Drohnen durch Privatpersonen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Unbemannte Luftfahrzeuge, sogenannte Drohnen, werden immer häufiger zur Freizeitgestaltung von Privatpersonen genutzt. Dadurch kommt es mittlerweile auch zu Eingriffen in den Flugverkehr, was ein schwer kalkulierbares Sicherheitsrisiko darstellt. Auch können Drohnen gefährliche Gegenstände oder Substanzen problemlos in gesicherte Bereiche transportieren. Besonders betroffen können davon öffentliche Großveranstaltungen sein. Mit der Montage von Handys oder Kameras an Drohnen können bei Luftaufnahmen auch die Persönlichkeitsrechte von Personen erheblich verletzt werden. Diese Probleme wurden aus der Perspektive des Verbraucherschutzes bislang nur unzureichend thematisiert. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, wird die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt beantwortet: Frage 1. Welche Probleme können laut Landesregierung entstehen, wenn Drohnen im öffentlichen Raum durch Privatpersonen genutzt werden? Unbemannte Luftfahrtsysteme, wie u.a. Drohnen, teilen sich den Luftraum mit bemannten Luftfahrzeugen . Sie sind allerdings für das Radar der Flugsicherung nicht erkennbar und auch nicht steuerbar. Werden die bestehenden gesetzlichen Regelungen für den Betrieb von Drohnen (Verbote , Erlaubnispflichten, Auflagen) nicht eingehalten, kann dies Behinderungen von Flugzeugund Hubschrauberpiloten sowie gefährliche Annäherungen im Luftraum zur Folge haben. Frage 2. Wie viele sicherheitsrelevante Vorfälle durch unbemannte Drohnen gab es in den vergangenen Jahren in Hessen? (Bitte einzeln für die Jahre 2013 bis 2017 angeben.) Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) erfasst verpflichtend seit November 2015 die Behinderungen durch Drohnen im Luftverkehr. Nach Angaben der DFS wurden für Hessen 2015 = 2 (ab November 2015) 2016 = 16 2017 = 19 Behinderungen im Luftverkehr durch Drohnen erfasst. Frage 3. Welche Ereignisse oder Veranstaltungen können besonders von Drohnenangriffen betroffen sein? Generell können alle Ereignisse oder Veranstaltungen - insbesondere die unter freiem Himmel - Ziel von Drohnenangriffen sein. Eine Eingrenzung auf bestimmte Ereignisse oder Veranstaltungen ist nicht möglich. Frage 4. Welche Maßnahmen möchte die Landesregierung ergreifen, um Bürgerinnen und Bürger vor sicherheitsrelevanten Vorfällen mit Drohnen zu schützen? Die Landesregierung hat sich intensiv an der Erarbeitung der am 07.04.2017 in Kraft getretenen Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Regelung des Eingegangen am 26. Februar 2018 · Bearbeitet am 26. Februar 2018 · Ausgegeben am 29. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5820 26. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5820 Betriebs von unbemannten Fluggeräten, der sog. "Drohnen-Verordnung" beteiligt, und wirkt aktiv in einer Bund-Länder Arbeitsgruppe mit, welche Einzelfragen zur "Drohnen-Verordnung" klärt sowie die Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) fortlaufend überarbeitet. Bekannt gewordene Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht und entsprechend geahndet. Frage 5. Welche Kontrollmechanismen und Sicherheitsmaßnahmen werden im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen angewendet, um die Gefahr durch Drohnen zu minimieren? Um die Gefahr durch Drohnen bei öffentlichen Veranstaltungen zu minimieren, werden die eingesetzten Kräfte entsprechend sensibilisiert und die Bevölkerung bereits im Vorfeld auf bestehende Beschränkungen/Verbotsverfügungen und die Folgen bei Zuwiderhandlung über die lokalen Medien hingewiesen. Darüber hinaus werden bei sensiblen Großveranstaltungen (z.B. Staatsbesuche) weitere polizeiliche Maßnahmen (u.a. Beantragung/Erlass von luftfahrtrechtlichen Beschränkungen, Überwachung des Luftraums, usw.) zur Detektion, Verifizierung und Abwehr von Drohnen veranlasst. Frage 6. Welche Probleme können laut Landesregierung entstehen, wenn ohne Einwilligung der betreffenden Personen mit an Drohnen angebrachten Handys und Kameras Aufnahmen gemacht werden? Unerlaubte Aufnahmen stellen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Denn jede Person besitzt das Recht, selbst über das eigene Bild zu entscheiden. Dazu zählt natürlich auch die grundsätzliche Frage, ob überhaupt und ggf. in welchem Umfang Bilder von ihr gemacht werden dürfen . Ohne Einwilligung dürfen deshalb auch keine Aufnahmen mit an Drohnen angebrachten Kameras gemacht werden. Frage 7. Wie viele Anzeigen aufgrund von Filmaufnahmen mit Drohnen gab es in Hessen? Wie viele mündeten in strafrechtlichen Verfahren? (Bitte jeweils einzeln für die Jahre 2013 bis 2017 angeben .) Der Parameter „Drohne“ wurde erst im Oktober 2016 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) eingeführt, sodass eine Auswertemöglichkeit erst ab dem Jahr 2017 besteht. Nach Angaben des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) wurden im Jahr 2017 insgesamt fünf Straftaten aufgrund von Filmaufnahmen mittels Drohnen bei der hessischen Polizei zur Anzeige gebracht und an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Über die Verfahrensausgänge liegen bislang keine Erkenntnisse vor. Frage 8. Welche Empfehlungen gibt die Landesregierung Verbraucherinnen und Verbrauchern, um sich vor Aufnahmen durch Drohnen zu schützen? Die Rechtslage ist eindeutig. Der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm über Wohngrundstücken ist laut der neuen Drohnen- Verordnung des Bundes von 2017 verboten. Wenn das Flugobjekt in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, gilt das Verbot sogar unabhängig vom Gewicht. Wer sich von einer Drohne belästigt fühlt oder die Befürchtung hat, dass Film- oder Tonaufnahmen erstellt werden, kann sich an die Polizei wenden. Frage 9. Wie werden Verbraucherinnen und Verbraucher über die Gefahren durch Drohnen informiert? Die Medien haben in den vergangenen Monaten vielfach über Drohnen und die damit verbundenen Risiken und Gefahren informiert. Viel wichtiger ist jedoch die Unterrichtung der Piloten selbst. Sie müssen Kenntnisse darüber haben, was erlaubt ist und was nicht – ebenso wie über die notwendigen Versicherungen. Dazu gibt es – neben dem Text der Drohnen-Verordnung des Bundes – unter anderem eine nutzerfreundliche Smartphone-App der Deutschen Flugsicherung. Auch die Verbraucherzentrale Hessen berät und informiert Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich für Erwerb und Betrieb einer Drohne interessieren (zuletzt durch Pressemitteilung vom 14. Dezember 2017). Wiesbaden, 17. Februar 2018 Peter Beuth