Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 11.01.2018 betreffend Schülerbeförderung und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Durch mehrere Zuschriften wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass es im Rahmen der Schülerbeförderung immer wieder zu Situationen komme, in denen Schülerinnen oder Schüler wegen einer vergessenen Fahrkarte nicht befördert wurden, obwohl offensichtlich war, dass es sich um Schüler handelt, die im Besitz einer solchen Fahrkarte sein mussten. Eine Kulanz seitens der jeweiligen Beförderungsunternehmen hat es dabei nicht gegeben. Beim folgenden Schriftverkehr mit dem RMV wurde behauptet, dass AGB's einer Mitnahme auch bei Schülertransporten dem ausdrücklich widersprechen. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Aufgabenträger für den ÖPNV sind in Hessen die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Sie nehmen die Aufgaben hierbei gemeinsam mit den Verkehrsverbünden wahr. Aufgrund dieser Zuständigkeit wurde eine Stellungnahme des Rhein- Main-Verkehrsverbunds (RMV) zur Beantwortung der vorliegenden Fragen eingeholt und berücksichtigt . Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob es in Hessen öfters zu einem Nichttransport von Schülern kommt, wenn diese ihre Fahrkarte vergessen haben? Der Landesregierung wurden keinerlei derartige Fälle mitgeteilt. Nach Angabe des RMV sind Rückmeldungen zu nicht mitgenommenen Schülerinnen und Schülern seltene Einzelfälle. Hierbei gibt der RMV allerdings zu bedenken, dass der Schülerverkehr zum Großteil durch seine Lokalen Partner erbracht wird und es somit theoretisch weitere Einzelfälle geben könnte. Frage 2. Ist der Landesregierung eine Allgemeine Geschäftsbedingung bekannt, die eine Beförderung aus Kulanzgesichtspunkten verbietet? Die Nichtbeförderung von Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis stellt gemäß der Beförderungsbedingungen des RMV lediglich eine "Kann-Bestimmung" dar, weshalb eine Mitnahme auch ohne vorzeigbaren Fahrschein grundsätzlich jederzeit möglich ist. Das Personal der vom RMV beauftragten Verkehrsunternehmen ist aus Sicherheitsgründen bei Minderjährigen angehalten , besonders kulant zu handeln. Frage 3. Was rät die Landesregierung den Kreisen und kreisfreien Städten, sowie den Verkehrsverbünden bzw. den zuständigen Beförderungsunternehmen in Fällen, wo minderjährige Schüler offensichtlich ihre Fahrkarte vergessen haben, zu tun? Gemäß der Beförderungsbedingungen des RMV ist eine Mitnahme von Kindern ohne Fahrausweis grundsätzlich möglich. Bei der Ermessensentscheidung sollten Aspekte wie die Tageszeit, der Ort und die Witterung berücksichtigt werden. Wiesbaden, 14. Februar 2018 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 27. Februar 2018 · Bearbeitet am 27. Februar 2018 · Ausgegeben am 29. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5826 27. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG