Kleine Anfrage der Abg. Faeser und Gnadl (SPD) vom 12.01.2018 betreffend "Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus". und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Seit 2015 gibt es das Landesprogramm "Hessen aktiv für Demokratie und gegen Extremismus". Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Gibt es eine gültige Förderrichtlinie für das Landesprogramm "Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus"? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Zur Umsetzung des Landesprogramms "Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus " wird eine Förderrichtlinie erarbeitet. Bei der Erstellung der Förderrichtlinie ist ein ressort - und behördenübergreifender Abstimmungsprozess erforderlich, der noch nicht abgeschlossen ist. Die bisherige Vergabe von Fördermitteln erfolgt gemäß den Zielvorgaben des Landesprogramms , die eine Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie sowie die Unterstützung von Maßnahmen und Projekten vorsehen, die sich gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit , gegen religiös motivierten Extremismus sowie gegen Linksextremismus und weitere Extremismusphänomene richten. Über die Förderung wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Frage 2. Gibt es einen zivilgesellschaftlichen Beirat für das Landesprogramm "Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus"? Wenn nein, warum nicht? Ein zivilgesellschaftlicher Beirat für das Landesprogramm "Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus" ist nicht vorgesehen. Gründe dafür sind mögliche Interessensüberschneidungen, langwierige Bearbeitungszeiten und ein hoher organisatorischer Aufwand. Nach Kenntnisstand des Hessischen Informations- und Kompetenzzentrums gegen Extremismus (HKE) ist in mehreren Landesprogrammen anderer Bundesländer kein zivilgesellschaftlicher Beirat eingerichtet. Aktuell wird ein solcher Beirat nicht als zwingend erforderlich angesehen, da bereits Fachbeiräte oder vergleichbare Gremien in verschiedenen Programmbereichen existieren, die sich mit Fragen der strategischen Ausrichtung innerhalb des Programmbereichs befassen: Der Fachbeirat des Hessischen Präventionsnetzwerks gegen Salafismus setzt sich unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern von Universitäten, kommunalen Spitzenverbänden, Religionsgemeinschaften , Ministerien und zivilgesellschaftlichen Institutionen zusammen, die sich der demokratie- und menschenverachtenden Ideologie des Salafismus entgegenstellen und eine unterstützende und beratende Funktion für das Präventionsnetzwerk einnehmen. Eingegangen am 28. Februar 2018 · Bearbeitet am 28. Februar 2018 · Ausgegeben am 2. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5831 28. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5831 Das "beratungsNetzwerk hessen - Gemeinsam für Demokratie und gegen Rechtsextremismus" hat eine Lenkungsgruppe, bestehend aus staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägern, die gemeinsam an der strategischen Weiterentwicklung des Netzwerks arbeiten. Frage 3. Wie können sich die Träger mit ihren Projekten für eine Förderung im Rahmen des Landesprogramms "Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus" bewerben? Für Maßnahmen und Projekte, die durch Bundes- oder EU-Programme gefördert werden, sind die jeweiligen Antragsformulare des Bundes bzw. der EU zu verwenden. Anträge auf Ko- Finanzierung aus dem Landesprogramm werden unter Beifügung des Zuwendungsbescheides des Bundes oder der EU sowie unter Verwendung des von der Bewilligungsstelle dafür vorgesehenen Formulars eingereicht. Anträge für Maßnahmen, die ausschließlich durch das Landesprogramm gefördert werden, sind unter Verwendung des vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vorgesehenen Formulars mit den dazu gehörenden Unterlagen beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einzureichen. Frage 4. Wie gestaltet sich der Ablauf einer Bescheidbewilligung? Das gesamte Verfahren richtet sich nach den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung samt den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport prüft den Fördermittelantrag und entscheidet unter Beachtung der Entwicklung der Handlungserfordernisse, der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung sowie des aktuellen Forschungsstands über die Förderung. Die Kriterien, nach denen das Hessische Ministerium des Innern und für Sport die Prüfung vornimmt , ergeben sich aus dem Fördermittelantrag und umfassen unter anderem eine Projektbeschreibung , eine Darstellung der Projektziele und der Zielgruppe, der Kosten und Finanzierungsplanung . Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport bewilligt nach erfolgter Entscheidung ggf. die Zuwendung/Zuweisung, erstellt einen Zuwendungs- bzw. Zuweisungsbescheid und veranlasst die Auszahlung. Frage 5. Wer bewilligt den Bescheid? Die Bewilligung obliegt dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Frage 6. Wie gedenkt die Landesregierung die ehrenamtliche Struktur im Bereich des Landesprogramms "Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus" zu stärken? 2017 wurden über zehn Träger gefördert, die als eingetragener Verein (e.V.) oder gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) eingetragen sind. Durch das Landesprogramm können auch kommunale Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe) und juristische Personen des Privatrechts (an denen das Land Hessen oder eine kommunale Gebietskörperschaft mit Mehrheit beteiligt ist) gefördert werden. Hauptzielgruppe sind allerdings eingetragene Vereine ohne Gewinnerzielungsabsicht, die als Träger ihre Formate der Extremismusprävention maßgeblich auf Basis ehrenamtlichen Engagements planen und durchführen. Gerade hieraus erwächst eine nachhaltige Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements zugunsten von Pluralismus, Demokratie und gegen Phänomene des gesellschaftlichen Extremismus. Beispielhaft für den Erfolg dieser Strategie ist die erhebliche Steigerung auf nunmehr 29 Partnerschaften für Demokratie, die aus dem Landesprogramm kofinanziert werden. Diese Strukturen kommen unmittelbar und besonders den regionalen und lokalen vereinsmäßigen Institutionen zugute und sollen auch weiterhin qualitativ und quantitativ ausgebaut werden. Frage 7. Wie werden zivilgesellschaftliche Träger und ehrenamtlich Aktive in die Ausgestaltung des Landesprogramms "Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus" eingebunden? Durch die fachliche Vernetzung zwischen dem HKE und den Repräsentanten der hessischen Trägerlandschaft können aktuelle und zu erwartende Entwicklungen und Bedarfe der Extremis- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5831 3 musprävention eruiert und identifiziert werden. Dies wird ebenfalls gewährleistet durch die enge Kooperation des HKE mit dem hessischen Demokratiezentrum. Zivilgesellschaftliche Träger sind darüber hinaus im Fachbeirat des Hessischen Präventionsnetzwerks gegen Salafismus, im beratungsNetzwerk hessen sowie in dessen Lenkungsgruppe vertreten. Hierüber bringt die Trägerlandschaft ihre Expertise ein, die bei der Ausgestaltung des Landesprogramms Berücksichtigung findet. Wiesbaden, 17. Februar 2018 Peter Beuth