Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 15.01.2018 betreffend demografische Entwicklung im Pflegebereich und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Personen sind in Hessen pflegebedürftig? Bitte nach Pflegegrad differenzieren. Die Pflegestatistik, die alle zwei Jahre aktualisiert wird, weist für das letzte vorliegende Erhebungsjahr 2015 insgesamt 223.579 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach SGB XI aus, darunter 86.681 Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Die Pflegestatistik weist alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger aus. Dies können auch Kinder, Jugendliche oder Erwachsene unter 59 Jahren sowie Seniorinnen und Senioren über 60 Jahren sein. Die Pflegestatistik 2015 weist noch keine Pflegegrade, sondern Pflegestufen aus. Erst mit der nächsten Erhebung 2017 werden die Daten nach Pflegegraden erfasst. 2015 hatten 127.269 Personen die Pflegestufe I, 69.997 Personen die Pflegestufe II, 25.740 Personen die Pflegestufe III (mit Härtefälle) und bei 573 Personen war zum Stichtag 15. Dezember 2015 noch keine Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt. Frage 2. Wo werden Pflegebedürftige gepflegt? Bitte differenzieren nach stationären Einrichtungen und Pflege im privaten Umfeld. Im Jahr 2015 wurden laut Pflegestatistik von den 223.579 pflegebedürftigen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern 170.644 Personen zu Hause versorgt (76,3 %). Hiervon wurden 120.156 Personen ausschließlich durch Angehörige (Pflegegeld) und 50.488 Personen durch ambulante Pflegedienste versorgt. 52.935 Personen (23,7 %) wurden durch (teil-)stationäre Einrichtungen versorgt. Frage 3. Wie viele Pflegebedürftige leben alleine und werden ambulant versorgt? Die Pflegestatistik weist das Merkmal "alleinlebend" nicht auf. Auch aus anderen Quellen liegen für Hessen keine Daten vor, aus denen sich die Merkmalskombination "alleinlebend" und "Leistungsempfänger nach SGB XI" ergibt. Frage 4. Wie viele stationäre Pflegeeinrichtungen gibt es in Hessen bzw. befinden sich im Bau oder in Planung ? Die Pflegestatistik 2015 weist 864 Pflegeheime aus. Es liegen keine Informationen dazu vor, wie viele Pflegeeinrichtungen sich in Hessen im Bau oder in Planung befinden. Frage 5. Wie viele Pflegekräfte arbeiten in welchen Arbeitszeitmodellen in stationären Einrichtungen? Bitte nach ausgebildeten Pflegefachkräften und Pflegehelfern/innen unterscheiden. Frage 6. Wie viele ambulante Pflegedienste mit wie vielen Beschäftigten in welchen Arbeitszeitmodellen gibt es in Hessen? Bitte nach ausgebildeten Pflegefachkräften und Pflegehelfern/innen unterscheiden . Die Fragen 5 und 6 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Eingegangen am 19. Februar 2018 · Bearbeitet am 19. Februar 2018 · Ausgegeben am 22. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5833 19. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5833 Der Hessische Pflegemonitor (www.hessischer-pflegemonitor.de) hat auf der Basis der Pflegestatistik 2015 die Anzahl beschäftigter Personen und die Teilzeitquoten in der stationären und ambulanten Altenpflege nach Qualifikation ermittelt. Im stationären Altenpflegesektor waren 2015 insgesamt 13.347 Altenpflegerinnen und Altenpfleger , 3.362 Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger, 3.710 Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer, 947 Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer , 282 Pflegefachkräfte mit Studienabschluss sowie 27.265 ungelernte Pflegehilfskräfte beschäftigt. Im stationären Altenpflegesektor liegt die Teilzeitquote für studierte Pflegefachkräfte bei 33 %, für dreijährig ausgebildete Altenpflegerinnen und Altenpfleger bei 45 %, für dreijährig ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger bei 56 %, für Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer bei 66 %, für Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer bei 64 % und bei ungelernten Pflegehilfskräften bei 75 %. 2015 gab es insgesamt 1.117 ambulante Pflegedienste mit 24.392 Beschäftigten. Hier stellte die Berufsgruppe der Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger die größte Gruppe (5.500 Personen) dar. Darüber hinaus waren 131 Pflegefachkräfte mit Studienabschluss , 5.215 Altenpflegerinnen und Altenpfleger, 460 Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegehelfer, 1.371 Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer, 1.067 Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer und 10.598 angelernte Pflegehelferinnen und Pflegehelfer bei ambulanten Diensten beschäftigt. Bei ambulanten Diensten liegt die Teilzeitquote für studierte Pflegefachkräfte bei 42 %, für dreijährig ausgebildete Altenpflegerinnen und Altenpfleger bei 59 %, bei dreijährig ausgebildeten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpflegern bei 66 %, bei einjährig ausgebildeten Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern bei 74 %, bei einjährig ausgebildeten Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfern bei 80 % und bei ungelernten Pflegehelferinnen und Pflegehelfern bei 78 %. Frage 7. Wie viele Pflegekräfte nutzen welche Möglichkeiten, um als Pflegefachkraft selbstständig zu arbeiten? Pflegefachkräfte können sich z.B. mit einem ambulanten Pflegedienst selbstständig machen. Grundsätzlich können ambulante Pflegedienste auch von fachfremden Personen gegründet werden . Voraussetzung ist in beiden Fällen der Abschluss von Versorgungsverträgen nach § 71 Abs. 1 und nach § 37 SGB V. Hierzu muss der Betriebsgründer eine Pflegedienstleitung bzw. eine verantwortliche Pflegefachkraft nachweisen. Als verantwortliche Pflegefachkraft i.S. des § 71 SGB XI bzw. als Pflegedienstleitung wird von den Pflegekassen anerkannt, wer neben einer 3-jährigen Pflegeausbildung (Kranken-, Kinderkranken - oder Altenpflege) den Nachweis über die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll, bzw. ein abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft, der Pflege- oder Sozialwissenschaft sowie eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Pflegeberuf von mindestens zwei Jahren (Vollzeit) vorweisen kann. Frage 8. Wie viele Pflegefachkräfte und Pflegehelfer/innen befinden sich derzeit in welchem Ausbildungsjahr ? Hierzu wird auf die Anlage verwiesen. Frage 9. Wie viele Studenten/innen absolvieren derzeit ein Studium im Pflegebereich? Der Hochschulstatistik des Hessischen Statistischen Landesamtes (https://statistik.hessen.de/ sites/statistik.hessen.de/files/BIII1S_j17.pdf) ist zu entnehmen, dass im WS 2017/2018 in der Fächergruppe "Gesundheitswissenschaften" an der Evangelischen Hochschule Darmstadt 160 Studierende, an der Hochschule Fulda (University of Applied Science) 1.332 Studierende und an der FH Frankfurt (University of Applied Science) 370 Studierende ausgewiesen werden. Frage 10. Von welchen Prognosen geht die Hessische Landesregierung in den nächsten zehn Jahren hinsichtlich der Anzahl der Pflegebedürftigen sowie dem damit einhergehenden Bedarf an Pflegefachkräften aus? Der Hessische Pflegemonitor verfügt über Berechnungen zum zukünftigen Fachkräftebedarf im Versorgungssektor der Altenpflege. Vorausberechnet wird zum einen die Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen und, daraus auf der Basis der Fortschreibung aktueller Versorgungsquoten abgeleitet, die Zahl der benötigten Fachkräfte. Die Prognosen gehen für das Jahr 2030 von Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5833 3 147.617 Pflegebedürftigen über 59 Jahren in Hessen aus, die von ambulanten Pflegediensten versorgt werden oder in (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen leben. Im Dezember 2015 waren es laut offizieller Pflegestatistik 101.016 Pflegebedürftige über 59 Jahre, die stationär oder durch ambulante Dienste versorgt wurden. Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten und keine ambulanten Dienste in Anspruch nehmen, werden bei den Prognosen des Hessischen Pflegemonitors nicht berücksichtigt. Da die demografische Entwicklung nicht nur die Nachfrage nach Pflegefachkräften beeinflusst, sondern auch die Pflegekräfte selbst trifft, wird zum anderen vorausberechnet, wie viele der derzeit in den hessischen Einrichtungen der Altenhilfe beschäftigten Pflegefachkräfte bis zum Jahr 2025, 2030 und 2035 altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden werden. Hier wird von einer Schätzung des Renteneintrittsalters von 62 Jahren ausgegangen. Addiert man demografiebedingten Erweiterungs- und altersbedingten Ersatzbedarf, zeigt sich, wie viele Pflegefachkräfte zukünftig in Hessen benötigt werden: Hessenweit werden in den Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenpflege bis zum Jahr 2030 insgesamt 9.859 Altenpflegerinnen und Altenpfleger und bis zum Jahr 2035 12.964 Altenpflegerinnen und Altenpfleger (in Vollzeitäquivalenten) benötigt. Das heißt der Beschäftigtenstand muss - bezogen auf den Beschäftigtenstand 2015 bis 2030 um 79 % bzw. bis 2035 um 104 % wachsen (2035). Hinzu kommen die in der Altenhilfe tätigen Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits - und Krankenpfleger: Auch hier ist eine Erweiterung um 6.372 Vollzeitäquivalente bis 2030 und um 8.197 Vollzeitäquivalente bis zum Jahr 2035 notwendig. Dies entspricht bezogen auf den derzeitigen Beschäftigtenstand dieser Berufsgruppe in der Altenhilfe einem Erweiterungsbedarf von 96 % (2030) bzw. 123 % (2035). Wiesbaden, 7. Februar 2018 Stefan Grüttner Anlage Hess. Statistisches Landesamt Anlage Schülerinnen und Schüler an Schulen des Gesundheitswesens nach Ausbildungsjahren und ausgewählten Ausbildungsberufen am Stichtag 1.10.2017 Ausbildungsberuf Insgesamt Ausbildungsjahr 1 2 3 Altenpflegehelfer/in 1 219 1 219 - - Altenpfleger/in 4 187 1 263 1 490 1 434 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ir 316 117 93 106 Gesundheits- und Krankenpfleger/in1) 3 312 1 257 1 011 1 044 Krankenpflegehilfe/gehilfin1) 142 142 - - Gesamtergebnis 9 176 3 998 2 594 2 584 1) Zu den Schulen des Gesundheitswesens besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht, daher kein vollständiger Nachweis. KLA 19/5833