Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 09.01.2018 betreffend Nutzung der ehemaligen Jugendarrestanstalt Friedberg und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung des Fragestellers: Nachdem die Diskussion über die mögliche Einrichtung einer Abschiebehaftanstalt in den Räumlichkeiten der ehemaligen Jugendarrestanstalt Friedberg zu dem Ergebnis geführt hat, dass die Abschiebehaftanstalt nicht nach Friedberg, sondern nach Darmstadt kommt, ist die Frage der Nutzung des Gebäudes wieder auf der Tagesordnung . Diese Vorbemerkungen des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Seit wann stehen die Räumlichkeiten der ehemaligen JAA Friedberg bzw. der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Friedberg ungenutzt und somit leer? Die ehemalige JAA Friedberg wurde zum 31. Januar 2013 geräumt und steht seit 1. Februar 2013 leer. Frage 2. Welche Überlegungen sind vorhanden, diese Landesimmobilie im Rahmen der Verantwortlichkeiten des Hessischen Ministeriums der Justiz zu nutzen? Es gibt keine Überlegungen, diese Landesimmobilie für Zwecke des Justizressorts zu nutzen. Frage 3. Gibt es Überlegungen, die Liegenschaft von einer anderen Landesbehörde zu nutzen? Und wenn ja, von welcher? Eine landesinterne Nachnutzung der Liegenschaft wird zurzeit geprüft. Frage 4. Ist in der Prüfung auch die Frage beinhaltet, die Liegenschaft zu veräußern? Gibt es entsprechende Interessenten? Sollte eine landesinterne Nachnutzung nicht möglich sein, ist eine zeitnahe öffentliche Ausbietung vorgesehen. Erste Interessentenanfragen liegen bereits vor. Frage 5. Welchen zeitlichen Rahmen hat man sich gesetzt, damit diese Liegenschaft nicht länger "leer steht" und damit Kosten (in welcher Höhe jährlich) verursacht? Zum zeitlichen Rahmen wird auf die Antworten zu den Fragen 3. und 4. verwiesen. Die Unterhaltung der Liegenschaft ist für den Justizhaushalt mit Sachausgaben und einem personellen Betreuungsaufwand verbunden, die in ihrer Gesamtheit jedoch nicht konkret beziffert werden können . Zu den Sachausgaben zählen insbesondere Kosten für Gas, Brauchwasser sowie Abwassergebühren (ca. 38.800 € im Jahr 2016) und Stromkosten (ca. 6.300 € im Jahr 2016). Der personelle Betreuungsaufwand entsteht durch einen anlassbezogenen Personaleinsatz zur Unterhaltung des Grundstücks, dessen Kosten nicht konkret bezifferbar sind. Wiesbaden, 16. Februar 2018 Eva Kühne-Hörmann Eingegangen am 23. Februar 2018 · Bearbeitet am 23. Februar 2018 · Ausgegeben am 28. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5834 23. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG