Kleine Anfrage der Abg. Knell (FDP) vom 15.01.2018 betreffend vorbereitende und präventive Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist auf dem Vormarsch und nur noch 300 km von der deutschen Grenze entfernt. Verschiedene Maßnahmen zur Prävention werden nun diskutiert. Das Umweltministerium hat am 12. Januar 2018 in der Frankfurter Rundschau eine Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild, die vom 1. Februar bis zum 15. Juni gilt, abgelehnt. Das Friedrich-Löffler-Institut weist hingegen daraufhin, dass eine Absenkung der Wildschweinpopulation einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Ansteckungsgefahr leisten könnte. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Vorbereitungen trifft die Landesregierung derzeit, um bei einem Ausbruch der ASP entsprechend reagieren zu können? Entscheidend ist es, einen Eintrag der ASP-Erreger in die Wildschweinpopulation möglichst frühzeitig zu erkennen. Seit mehreren Jahren hat die Landesregierung ein flächendeckendes Monitoring -Programm für Schweinpest bei Wildschweinen etabliert. Alle ca. 5.700 hessischen Schweine haltenden Betriebe wurden in einem persönlichen Anschreiben mit Datum vom 31. Januar 2018 auf die allerhöchste Bedeutung der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Insbesondere wurden dabei auch die Hobby- und Kleinsthalter darüber informiert, dass mit der Einhaltung von Hygienemaßnahmen die Tierbestände wirksam vor dem Eintrag von Tierseuchen geschützt werden können. Die Veterinärbehörden wurden per Erlass angewiesen, dass in allen Landkreisen und kreisfreien Städten amtliche Kontrollen in Schweinehaltungen gemäß den Bestimmungen der Schweinehaltungshygiene Verordnung (SchHaltHygV) hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und der Absicherung der Hausschweine durch Einhaltung der zusätzlichen Anforderungen an die Schweinehaltungen durchgeführt werden. Durch Veröffentlichung in Fachzeitschriften werden Jägerschaft und Landwirtschaft über die angespannte Situation informiert. Ein Informationsblatt für Jägerinnen und Jäger zur sachgerechten Probennahme bei Wildschweinen ist in Vorbereitung und soll im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes Hessen e.V. in der nächsten Ausgabe veröffentlicht werden. Auf der Internetseite des Umweltministeriums werden weitergehende Hinweise und Merkblätter zur Verfügung gestellt. Für Behörden und Wirtschaftsbeteiligte stehen dort zum Download Handzettel mit Informationen zur sicheren Speiseresteentsorgung in sechs Sprachen zur Verfügung. Die verschiedenen landwirtschaftlichen Verbände wurden mit Schreiben vom 30. Oktober 2017 darüber informiert und gebeten, Mitarbeiter aus von ASP betroffenen Ländern in landwirtschaftlichen Betrieben dahingehend zu belehren, dass keine Schweinefleisch- und Wildschweinefleischerzeugnisse aus diesen Ländern mitgebracht bzw. diese Lebensmittel nicht unsachgemäß entsorgt werden dürfen. In mehreren Regionalgesprächen sollen alle beteiligten relevanten Akteure informiert, sensibilisiert und mögliche Maßnahmen diskutiert werden. Im Rahmen der Krisenrüstung hat Hessen am 21. November 2017 an einer bundesweiten ASP- Übung teilgenommen sowie am 30. Januar 2018 eine eigene, landesweite ASP-Tierseuchenübung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt. Geübt wurde dabei die Nutzung des sog. Tierseuchen-Nachrichtensystems (TSN), welches die Kommunikation betroffener Eingegangen am 13. März 2018 · Bearbeitet am 13. März 2018 · Ausgegeben am 28. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5836 13. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5836 Landkreise mit Nachbarlandkreisen, aber auch mit allen hessischen Behörden, den anderen Bundesländern und dem Bund sicherstellt. Darüber hinaus wurden für den 5. März 2018 vom Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Behörden und Verbände zu einem Spitzengespräch eingeladen. Frage 2. Welche präventiven Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Ausbruch der ASP zu verhindern oder unwahrscheinlicher zu machen? Hessen hat bereits 2014 die nach Artikel 15 der Richtlinie 2002/60/EG geforderte Sachverständigengruppe eingerichtet, die für Hessen einen Tilgungsplan erarbeitet hat. Der vorliegende Tilgungsplan enthält Maßnahmen zur Tilgung der Seuche in dem ausgewiesenen gefährdeten Bezirk sowie einer sich daran anschließenden Pufferzone und stellt für die zuständigen Behörden den Rahmen für den eigenen Bekämpfungsplan dar. Um im Falle eines Ausbruchs schnell reagieren zu können, arbeitet die Landesregierung an Plänen zur Koordination aller nötigen Erstbekämpfungsmaßnahmen, wie u.a. die Anschaffung weiterer Sammelbehälter zur Aufnahme von Aufbruch und Fallwild, die Beschaffung von Ausrüstungsmaterialien für Bergeteams, die dann sofort zum Einsatz kommen, wenn zum Beispiel bei toten Wildschweinen das ASP-Virus festgestellt wird. Für die Durchführung der o.g. Vorsorgemaßnahmen wurde eine gesonderte haushaltsrechtliche Ermächtigung in Höhe von 500.000 € pro Jahr im Doppelhaushalt 2018/2019 geschaffen; ein Betrag, der nach Haushaltsfreigabe verfügbar sein wird und dann gezielt und effektiv im Rahmen einer vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung eingesetzt werden kann. Frage 3. Warum schließt die Landesregierung eine Aussetzung der Schonzeit für Bachen und Keiler unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes aus? Nach fachlicher und juristischer Überprüfung wurde die Schonzeit für Keiler und Bachen - unter Berücksichtigung des gesetzlichen Elterntierschutzes - per Allgemeinverfügung vom 29. Januar aufgehoben. Frage 4. In welchem Umfang lässt sich nach Einschätzung der Landesregierung die Gefahr der Infizierung mit ASP durch vorbeugende Bestandsreduzierung bei den Wildschweinen reduzieren? Grundsätzlich wird der Ausbruch der ASP durch die Faktoren Eintrag und Aufnahme beeinflusst . Durch eine geringe Bestandsdichte sinkt das Risiko der Aufnahme von virushaltigem Material durch Schwarzwild. Unabhängig davon fußen bisherige Ausbrüche in anderen EU- Ländern auf den Eintrag durch den Menschen. Frage 5. Plant die Landesregierung die Freigabe von weiteren technischen Mitteln zur Bejagung des Schwarzwildes in der Nacht? Wenn ja, welche? Derzeit liegen keine entsprechenden Pläne der Landesregierung vor. Im Rahmen des Austauschs mit anderen Bundesländern werden auch Alternativen zu bisherigen Bejagungsmethoden diskutiert . Frage 6. Plant die Landesregierung eine Abschussprämie für Schwarzwild, ähnlich der Prämien die es bereits in anderen Bundesländern gibt? Die Einführung einer Abschussprämie ist derzeit nicht vorgesehen. Für die Beprobung von tot aufgefundenem Schwarzwild wird dem Jagdausübungsberechtigten eine Aufwandsentschädigung von 30 €/Probe ausgezahlt. Frage 7. Gibt es seitens der Landesregierung Ideen, wie mit dem hochwertigen Lebensmittel Wildfleisch umgegangen wird, was bis zum Ausbruch der Seuche erlegt wird? Das Lebensmittel Wildfleisch wird im Regelfall durch den Jagdausübungsberechtigen selbst vermarktet. Dies wird von Seiten der Landesregierung ausdrücklich unterstützt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5836 3 Frage 8. Welche Ausgleichsmaßnahmen für betroffene Landwirte plant die Landesregierung? Für Schweinehalter in Hessen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Ausgleichsmaßnahmen geplant. Frage 9. In welcher Weise kooperiert die Landesregierung bereits mit Nachbarbundesländern zum Zwecke der Seucheneindämmung? Hessen steht in ständigem und engem Kontakt mit den Nachbarbundesländern. Es finden mehrere länderübergreifende Beratungen statt, um ein einheitliches Vorgehen bei der Seucheneindämmung zu realisieren. Wiesbaden, 28. Februar 2018 Priska Hinz