Kleine Anfrage der Abg. Caspar, Arnoldt, Bächle-Scholz, Dietz, Irmer, Klein, Ravensburg, Stephan, Tipi, Utter, Veyhelmann, Wiegel und Wiesmann (CDU) vom 25.06.2014 betreffend der Anzahl der Lehrkräfte und deren Geschlecht in Grundschulen und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Lehrkräfte sind in Hessen an den Grundschulen derzeit tätig? a) Wie viel Prozent davon waren weiblich? b) Wie viel Prozent davon waren männlich? Die Schulform Grundschule ist in vielen verschiedenen Schultypen enthalten. Es ist nicht möglich , die Lehrkräfte z.B. in einer Grund-, Haupt- und Realschule nach Grundschullehrkräften zu filtern. In den Schultypen, die die Schulform Grundschule enthalten, unterrichteten an den öffentlichen Schulen in Hessen zum Stichtag 01.05.2014 knapp 19.000 Lehrkräfte. Zur Berechnung der folgenden unter a) und b) gewünschten Prozentsätze werden nur die am Schultyp Grundschule eingestellten Lehrkräfte berücksichtigt, da es sich hier ausnahmslos um Grundschullehrkräfte handelt. Zu a: 87,7 % der an reinen Grundschulen unterrichtenden Lehrkräfte sind weiblich. Zu b: 12,3 % der an reinen Grundschulen unterrichtenden Lehrkräfte sind männlich. Frage 2. Hält die Landesregierung einen höheren Anteil von männlichen Lehrkräften für sinnvoll? Das Hessische Kultusministerium hält einen höheren Männeranteil für sinnvoll. Da zunehmend viele Kinder ohne Vater aufwachsen und auch in den Kindertagesstätten das Personal überwiegend weiblich ist, fehlt es an männlichen Rollenvorbildern. Das Hessische Kultusministerium spricht deshalb in verschiedenen Zusammenhängen (z.B. Informationsveranstaltungen und Infomaterial zum Lehrberuf) insbesondere männliche Interessenten an und wirbt für eine Entscheidung für das Lehramtsstudium bzw. eine Bewerbung in den hessischen Schuldienst. Leider ist die Möglichkeit des Rückgriffs auf männliche Bewerber begrenzt : So sind im Grundschullehramt beim Ranglisten-Einstellungsverfahren aktuell nur 46 von über 900 Kandidaten Männer. Die Zahl 46 deckt - bezogen auf die letzten fünf Jahre - nicht einmal ein Zehntel des jährlichen Einstellungsbedarfs an hessischen Grundschulen ab. Hinzu kommt die Schwierigkeit, dass männliche Bewerber im Durchschnitt etwas schlechtere Examensnoten mitbringen als ihre weiblichen Konkurrentinnen. Letztendlich stehen einer "Männerquote" jedoch nicht nur die Bewerbungszahlen entgegen, sondern vor allem juristische Gründe, nämlich offene Verstöße gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG), § 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) sowie die Benachteiligungsverbote nach Artikel 3 GG, §§ 1 und 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und § 3 Absatz 4 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG). Wiesbaden,31. Juli 2014 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Eingegangen am 11. August 2014 · Ausgegeben am 14. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/588 11. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG