Kleine Anfrage der Abg. Löber (SPD) vom 02.07.2014 betreffend ärztliche Versorgung im Wahlkreis 12 und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte sind tätig in den Gemeinden des Wahl- kreises 12 (Marburg-Biedenkopf I)? Der nachfolgenden Tabelle der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen) kann entnommen werden, wie viele niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte in den Gemeinden tätig sind sowie wie viele dieser Ärzte im Wahlkreis 12 (Marburg-Biedenkopf I) über 60 Jahre alt sind. Die KV Hessen stellt dabei zum einen die Anzahl der Versorgungsaufträge (Arztsitze) entsprechend der Zählung der Bedarfsplanungsrichtlinie (BPI-RiLi) dar, zum anderen die Anzahl der Hausärztinnen und Hausärzte auf Basis der Kopfzahl. Gemeinde Hausärzte in Vollzeit Hausärzte in Teilzeit Hausärzte über 60 J. Arztsitze¹ Kopfzahl² Arztsitze¹ Kopfzahl² Arztsitze¹ Kopfzahl² Angelburg 1 1 Bad Endbach 6 6 2 2 Biedenkopf 5 5 2 2 Breidenbach 5 5 1 1 Cölbe 3 3 1 2 1,5 2 Dautphetal 7 7 3 3 Ebsdorfergrund 8 8 1 2 3,5 4 Fronhausen 2 2 1 1 Gladenbach 8 8 3 3 Lahntal 5 5 2 2 Lohra 5 5 0,5 1 1 1 Münchhausen 3 3 1 1 Steffenberg 2 2 Weimar (Lahn) 6 6 1 1 Wetter (Hessen) 4 4 2 2 (Quelle: KV Hessen, Schreiben vom 18. Juli 2014, Stand: 01.07.2014) ¹ Zählung gemäß BPI-RiLi ² Kopfzahl ohne Job-Sharing & Sicherstellungs-Assistenten Frage 2. Wie weit ist die Entfernung zur nächstgelegenen ärztlichen Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger in den oben gelisteten Gemeinden, wenn keine ärztliche Versorgung innerhalb der Kommune mehr gegeben ist? In der Anlage 1 der Kleinen Anfrage hat die KV Hessen die Entfernungen zur nächstgelegenen ärztlichen Versorgung in den oben genannten Kommunen erfasst. Diese entsprechen der jeweils schnellsten Verbindung auf der Straße, ausgehend vom jeweiligen Gemeindezentrum zu den Zentren der umliegenden Gemeinden mit Praxisstandort(en). Die KV Hessen bittet hierbei zu beachten, dass die tatsächliche Entfernung zur nächstgelegenen hausärztlichen Versorgung von diesen Werten - abhängig vom Wohnort des Patienten und dem Standort der nächstgelegenen Praxis innerhalb einer Gemeinde - abweichen kann. Berücksichtigung finden auch umliegende Gemeinden mit Praxisstandorten außerhalb des Wahlkreises Marburg Biedenkopf, jedoch nicht außerhalb Hessens. Eingegangen am 7. August 2014 · Ausgegeben am 11. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/590 07. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/590 Frage 3. In wie vielen Fällen treten aktuell Schwierigkeiten bei der Suche nach Nachfolgerinnen oder Nachfolgern von Hausärztinnen und Hausärzten auf (bitte nach Kommunen aufteilen)? Nach § 75 SGB V haben die KVen sowohl die vertragsärztliche Versorgung als auch den Bereitschaftsdienst sicherzustellen. Um dies zu erreichen, hat die KV im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen nach Maßgabe der vom G-BA erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der Entwicklung anzupassen (§ 99 SGB V). In ihrer Stellungnahme gibt die KV Hessen an, dass die Vertragsärzte der KV Hessen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Zulassungsausschuss den Verzicht auf ihre Zulassung anzeigen, nicht verpflichtet sind, Angaben über die Zukunft ihrer Vertragsarztpraxis zu machen. Zur Nachfolgesituation kann von der KV Hessen deshalb lediglich eine Prognose aufgrund der in der Niederlassungsberatung vorhandenen Erkenntnisse und Erfahrungen vorgenommen werden. In der Fachgruppe der Hausärzte gibt es nach Angaben der KV Hessen insbesondere im Mittelbereich Biedenkopf mit den Gemeinden Angelburg, Biedenkopf Stadt, Breidenbach, Dautphetal und Steffenberg mit 6,5 offenen Vertragsarztsitzen Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung von Praxen. Zusätzlich hat eine Hausärztin in Breidenbach zum 30.06.2014 ihre vertragsärztliche Tätigkeit beendet, ohne einen Nachfolger für ihre Praxis gefunden zu haben. Die Suche erstreckte sich über drei Jahre und war bis zur Abgabe des Sitzes erfolglos. Des Weiteren ist der KV Hessen bekannt, dass ein Hausarzt in Biedenkopf seinen Verzicht gegebenenfalls zum Jahresende 2014 plant. Auch hier ist bislang die Nachfolge offen. Für die Mittelbereiche Marburg mit den Gemeinden Cölbe, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lahntal , Marburg Stadt, Münchhausen, Weimar/Lahn und Wetter sowie für den Mittelbereich Gladenbach mit den Gemeinden Bad Endbach, Gladenbach Stadt und Lohra besteht im hausärztlichen Bereich nach der aktuellen Bedarfsplanung eine Überversorgung. Die KV Hessen steht Praxisabgebern und jungen Ärztinnen und Ärzten, die einen Niederlassungswunsch äußern, mit einem umfassenden Beratungsangebot zur Seite. Sie arbeitet aktiv an Maßnahmen und potenziellen Lösungsansätzen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung , insbesondere auch im ländlichen Raum. Frage 4. Wie sind der Bereitschaftsdienst und die Notfallversorgung in den genannten Gemeinden derzeit geregelt und in welchen Bereichen kommt es aus welchen Gründen zu Engpässen? In Gesamthessen wird nach Angaben der KV Hessen der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) seit 2013 reformiert und neu organisiert, damit Patienten auch zukünftig anhaltend Hilfe bekommen und mehr Hausbesuche angeboten werden können. Mit der zweiten von insgesamt fünf Roll-out-Wellen gibt es im Landkreis Marburg-Biedenkopf Veränderungen des ÄBD. Diese verfolgen nach Auskunft der KV Hessen das Ziel, eine ausreichende, wirtschaftlich und zweckmäßig organisierte Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung außerhalb der üblichen Praxiszeiten bei gleichzeitig vertretbarer persönlicher Belastung der einzelnen Ärzte bzw. des einzelnen Arztes zu gewährleisten. Engpässe, welche die vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung außerhalb der üblichen Praxiszeiten betreffen, sind nicht bekannt. Wiesbaden, 2. August 2014 Stefan Grüttner Anlage 1. Anlage 1 - Frage 2: Wie weit ist die Entfernung zur nächstgelegenen ärztlichen Versorgung für Seite 1 von 1 die Bürgerinnen und Bürger in den oben gelisteten Gemeinden, wenn keine ärztliche Versorgung innerhalb der Kommune mehr gegeben ist? Gemeinde Entfernung zur nächstgelegenen hausärztlichen Versorgung ¹ Angelburg Eschenburg 7 km Steffenberg 8 km Breidenbach 13 km Dietzhölztal 14 km Bad Endbach 15 km Bad Endbach Gladenbach 9 km Bischoffen 10 km Angelburg 15 km Steffenberg 15 km Dautphetal 15 km Biedenkopf Breidenbach 10 km Dautphetal 11 km Battenberg 19 km Wetter 24 km Münchhausen 24 km Breidenbach Steffenberg 5 km Biedenkopf 10 km Eschenburg 12 km Dautphetal 13 km Dietzhölztal 14 km Cölbe Wetter 9 km Marburg 9 km Lahntal 12 km Rauschenberg 13 km Kirchhain 16 km Dautphetal Steffenberg 10 km Biedenkopf 10 km Gladenbach 11 km Breidenbach 13 km Lahntal 14 km Ebsdorfergrund Marburg 13 km Amöneburg 14 km Rabenau 14 km Allendorf (Lumda) 14 km Fronhausen 17 km Fronhausen Weimar 6 km Staufenberg 7 km Lohra 8 km Lollar 8 km Ebsdorfergrund 17 km Gladenbach Lohra 7 km Bad Endbach 9 km Dautphetal 12 km Weimar 12 km Bischoffen 15 km Lahntal Wetter 8 km Cölbe 12 km Marburg 13 km Dautphetal 14 km Münchhausen 15 km Lohra Gladenbach 7 km Weimar 7 km Fronhausen 8 km Biebertal 14 km Lollar 18 km Münchhausen Wetter 8 km Battenberg 10 km Burgwald 10 km Rosenthal 15 km Biedenkopf 28 km Steffenberg Breidenbach 5 km Angelburg 8 km Dautphetal 9 km Eschenburg 11 km Bad Endbach 15 km Weimar (Lahn) Fronhausen 6 km Lohra 7 km Marburg 9 km Gladenbach 12 km Ebsdorfergrund 21 km Wetter (Hessen) Lahntal 8 km Münchhausen 8 km Cölbe 9 km Burgwald 16 km Rauschenberg 19 km Stand 01.07.2014 ¹ Die angegebenen Entfernungen entsprechen der jeweils schnellsten Verbindung auf der Straße, ausgehend vom jeweiligen Gemeindezentrum zu den Zentren der umliegenden Gemeinden mit Praxisstandort(en) (Stand 01.07.2014). Die tatsächliche Entfernung zur nächstgelegenen hausärztlichen Versorgung kann von diesen Werten abweichen, abhängig vom Wohnort des Patienten und dem Standort der nächstgelegenen Praxis innerhalb einer Gemeinde. Berücksichtigung finden auch umliegende Gemeinden mit Praxisstandorten außerhalb des Wahlkreises 12, jedoch nicht außerhalb Hessens. bis 5 km 6 km - 8 km 9 km - 12 km 13 km - 18 km ab 19 km