Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 22. Januar 2018 betreffend Frühpensionierung von Beamtinnen und Beamten und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Allgemein wird berichtet von einer steigenden Zahl von Frühpensionierungen, sei es aufgrund von Initiativen des Dienstherrn oder sei es aufgrund von Anträgen von Beamtinnen und Beamten. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Anzahl der Personen, die aufgrund Dienstunfähigkeit beim Land Hessen in den Ruhestand gehen, ist seit Jahren konstant bzw. rückläufig, der Anteil liegt bei rund 10 %. Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit sind nach § 26 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig und damit dienstunfähig sind. Von der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist nach § 27 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes abzusehen, wenn die Beamtin oder der Beamte unter Beibehaltung des übertragenen Amtes die Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann. In diesen Fällen liegt eine begrenzte Dienstfähigkeit vor. Dieses beamtenrechtliche Institut dient der Stärkung des Grundsatzes "Rehabilitation vor Versorgung" mit der Möglichkeit, Beamtinnen und Beamte durch eine Reduzierung des Beschäftigungsvolumens entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit im aktiven Arbeitsleben zu halten oder nach einer Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit zu reaktivieren. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte traten 2015, 2016 und 2017 vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand? Bitte aufschlüsseln nach Geschäftsbereich, Laufbahn, Geschlecht, Lebensalter zum Zeitpunkt des vorzeitigen Ruhestandes und Bereichen mit besonderen Altersgrenzen. In den Jahren 2015 bis 2017 traten rund 1.100 Personen aufgrund Dienstunfähigkeit beim Land Hessen in den Ruhestand. Ein Anstieg ist in diesem Zeitraum nicht zu erkennen, es waren 2015 rund 400, 2016 rund 375 sowie 2017 rund 350 Personen. Die Aufschlüsselung nach den geforderten Bereichen erfolgt als %uale Auswertung. Der Gesamtzeitraum ist dabei zusammengefasst. Nach Ressorts aufgeteilt betragen die Anteile: HMdIS 20 %, HKM 54 %, HMdJ 14 %, HMdF 8 % sowie andere 4 %. Die Anteile nach Laufbahngruppen aufgeschlüsselt betragen für den mittleren Dienst 16 %, für den gehobenen Dienst 62 % und für den höheren Dienst 22 %. Die Aufteilung nach Geschlecht liegt bei 58 % weiblich und 42 % männlich. In den Bereichen des Polizeiund Justizvollzugs gingen insgesamt rund 250 Personen in den Ruhestand (Anteil 22 %). Die Altersaufteilung ist wie folgt: unter 45 Jahren 14 %, unter 50 Jahren 12 %, unter 55 Jahren 15 %, unter 60 Jahren 23 % sowie ab 60 Jahren 36 %. Eingegangen am 26. März 2018 · Bearbeitet am 26. März 2018 · Ausgegeben am 29. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5952 26. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5952 Frage 2. Aus welchen Gründen wurden diese Beamtinnen und Beamten vorzeitig in den Ruhestand versetzt ? Bitte aufschlüsseln nach Gründen, Geschäftsbereichen, Laufbahn, Geschlecht, Lebensalter zum Zeitpunkt des vorzeitigen Ruhestandes und Bereichen mit besonderen Altersgrenzen. Es liegen nur für einen Teil der dienstunfähigen Personen Daten vor, die im Rahmen der Erhebung nach § 66 des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes in einem anonymisierten Verfahren gemeldet wurden. Dieser Anteil lag in dem Zeitraum von 2015 bis 2017 bei rund 73 %. Deshalb ist eine belastbare Auswertung nur eingeschränkt möglich. Hinzu kommt, dass eine Einzelfallbetrachtung ausgeschlossen sein muss. Daher erfolgt lediglich eine prozentuale Darstellung der Gründe für die Dienstunfähigkeit bezogen auf den Gesamtzeitraum. Die abgefragten Gründe der Dienstunfähigkeit gliedern sich nach den folgenden 18 Bereichen, wobei bei Vorliegen von mehreren Gründen nur der Hauptgrund angegeben wird: Infektiöse und parasitäre Krankheiten; Neubildungen; Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie Störungen mit Beteiligung des Immunsystems; Endokrine, Ernährungsund Stoffwechselkrankheiten; Psychische und Verhaltensstörungen; Krankheiten des Nervensystems ; Krankheiten der Sinnesorgane; Krankheiten des Kreislaufsystems; Krankheiten des Atmungssystems ; Krankheiten des Verdauungssystems; Krankheiten der Haut und der Unterhaut; Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes; Krankheiten des Urogenitalsystems ; Komplikationen der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett; Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben; Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien; Symptome und abnorme klinische Laborbefunde; Verletzungen und Vergiftungen. Die Aufteilung nach den gemeldeten Hauptgründen ist wie folgt: Neubildungen 6 %; Psychische und Verhaltensstörungen 62 %; Krankheiten des Nervensystems 8 %; Krankheiten des Muskel- Skelett-Systems und des Bindegewebes 13 % sowie andere 11 %. Frage 3. Wie viele Beamtinnen und Beamte befanden sich 2015, 2016 und 2017 in dem Status begrenzter Dienstfähigkeit? Bitte aufschlüsseln nach Geschäftsbereichen, Laufbahn, Geschlecht und Bereichen mit besonderen Altersgrenzen. Insgesamt waren in den Jahren 2015 bis 2017 rund 500 Personen zumindest zeitweise begrenzt dienstfähig. In den Jahren 2016 und 2017 sind jeweils rund 60 Personen neu begrenzt dienstfähig geworden. Die Aufschlüsselung erfolgt prozentual für den Gesamtzeitraum (siehe Frage 1). Nach Ressorts aufgeteilt beträgt der Anteil: HMdIS 6 %, HKM 72 %, HMdJ 12 %, HMdF 7 % und andere 3 %. Die Anteile nach Laufbahngruppen betragen für den mittleren Dienst 12 %, für den gehobenen Dienst 62 % und für den höheren Dienst 26 %. Die Aufteilung nach Geschlecht liegt bei 70 % weiblich und 30 % männlich. In den Bereichen des Polizei- und Justizvollzugs waren rund 30 Personen begrenzt dienstfähig (Anteil 6 %). Die Altersaufteilung ist wie folgt: unter 45 Jahren 16 %, unter 50 Jahren 13 %, unter 55 Jahren 18 %, unter 60 Jahren 24 % und ab 60 Jahren 29 %. Frage 4. Hat die Landesregierung Kenntnis, weshalb diese Beamtinnen und Beamten in den Status der begrenzten Dienstfähigkeit eingestuft worden sind? Bitte aufschlüsseln nach Geschäftsbereichen, Laufbahn, Geschlecht, Durchschnittsalter zum Zeitpunkt der Einstufung und Bereichen mit besonderen Altersgrenzen. Hierzu liegen keine Erhebungen vor. Frage 5. In wie vielen Fällen geschah die Versetzung in den Ruhestand bzw. den Status der begrenzten Dienstfähigkeit auf Betreiben des Dienstherrn und in wie vielen Fällen auf Betreiben der Betroffenen ? Hierzu liegen keine Erhebungen vor. Frage 6. Wie viele Beamtinnen und Beamte werden nach Einschätzung der Landesregierung bis zum Jahr 2020 in den vorzeitigen Ruhestand treten bzw. in den Zustand der begrenzten Dienstfähigkeit eingestuft werden? Bitte aufschlüsseln nach Geschäftsbereich, Laufbahn, Geschlecht, Durchschnittsalter zum Zeitpunkt des Eintritts bzw. der Einstufung und Bereichen mit besonderen Altersgrenzen . Aufgrund der Individualität und fehlenden Vorhersehbarkeit von Eintritten in den vorzeitigen Ruhestand, sind entsprechende Schätzungen nicht möglich. Wiesbaden, 9. März 2018 In Vertretung: Werner Koch