Kleine Anfrage der Abg. Hofmeyer (SPD) vom 22.01.2018 betreffend Konrektorenstellen für kleine Grundschulen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: In der Pressemitteilung des hessischen Kultusministeriums "Kultusminister Lorz stellt Kultusetat im Hessischen Landtag vor" vom 14.12.2017 wird Kultusminister Lorz wie folgt zitiert: "In kleineren Grundschulen, die zwischen 80 und 180 Schülerinnen und Schüler haben, wird es ab 2018 erstmals überhaupt Stellen für Konrektoren geben. Das heißt, es entstehen neue Konrektoren-Stellen und die bestehenden werden in Bezug auf die Besoldung aufgewertet." Die Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ab welchem Zeitpunkt wird den genannten kleineren Grundschulen die zusätzliche Konrektoren- Stelle zur Verfügung stehen? Die neuen Konrektoren-Stellen werden den Grundschulen zeitnah nach der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für den Doppelhaushalt 2018/2019 und nach Maßgabe einer geplanten Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes zur Verfügung gestellt. Frage 2. Hat die Landesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, um die betreffenden Grundschulen auf diese Neuerung aufmerksam zu machen? Falls ja, auf welchem Weg? Falls nein, wann und wie wird sie diesbezüglich aktiv werden? In der Pressemitteilung vom 15. September 2017 "Unterstützung und Entlastung für unsere Grundschulen" hat das Hessische Kultusministerium auf die beabsichtigte Anhebung der Besoldung der Konrektoren an Grundschulen und auf die Ausbringung der neuen Konrektoren-Stellen an kleinen Grundschulen (81 bis 180 Schülerinnen und Schüler) hingewiesen. Nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für den Doppelhaushalt 2018/2019 2019 und nach Maßgabe einer geplanten Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes erhalten die personalverwaltenden Dienststellen (Staatlichen Schulämter) die Zuweisung der erforderlichen Funktionsstellen und können in Abstimmung mit den betroffenen Schulen das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung der neuen Stellen in die Wege leiten. Frage 3. Auf welchem Wege plant das Kultusministerium, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für diese Stelle zu finden? Die Besetzung von Funktionsstellen erfolgt gemäß dem Erlass über das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen (Az. Z.1 -050.001.001-165 - vom 24. November 2017, ABl. 01/18, S. 35). Die Landesregierung hat zudem spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote. Zielgruppe für das Angebot der zentralen Fortbildung sind Führungskräfte aller Leitungsebenen, die mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Vorgesetzte führen oder die Projektgruppen oder Teams leiten. Die Fortbildungen richten sich auch an Nachwuchskräfte, die voraussichtlich in absehbarer Zeit Leitungsfunktionen übernehmen werden. Das Hessische Kultusministerium bietet darüber hinaus für hessische Lehrkräfte über die Hessische Lehrkräfteakademie ein Angebot zur Qualifizierung für Schulleiterinnen und Schulleiter in Hessen (QSH) und damit die Möglichkeit, sich auf die attraktiven Tätigkeiten der Schulleiterin oder des Schulleiters vorzubereiten. Eingegangen am 28. Februar 2018 · Bearbeitet am 28. Februar 2018 · Ausgegeben am 7. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5956 28. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5956 Frage 4. Ist das Auswahlverfahren für die Konrektoren-Stellen bereits angelaufen? Nein. Auf die Antworten zu Frage 1 und 2 wird verwiesen. Frage 5. Welche tarifliche Eingruppierung der neu zu schaffenden Konrektoren-Stellen ist vorgesehen? Für die neuen Konrektorinnen und Konrektoren von Grundschulen mit mehr als 80 und bis zu 180 Schülerinnen und Schülern ist durch Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes geplant, die Besoldungsgruppe A12 zuzüglich einer Amtszulage vorzusehen. Hierfür stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 entsprechende Stellen für Beamtinnen und Beamte zur Verfügung. Auf die Angabe der Entgeltgruppe nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) wird daher verzichtet. Frage 6. Welche Verbesserung in Bezug auf die Besoldung ist für die bestehenden Konrektoren-Stellen vorgesehen? Die bestehenden Konrektoren-Stellen an Grundschulen bis 540 Schülerinnen und Schülern sollen nach Maßgabe entsprechender Gesetzesänderung alle um eine halbe Stufe, an großen Grundschulen über 540 Schülerinnen und Schülern um eine ganze Stufe angehoben werden. In der Zusammenschau stellt sich die geplante Änderung der Besoldung von Konrektorinnen und Konrektoren an Grundschulen nach Besoldungsgruppe und ggf. Amtszulage (AZ) wie folgt dar: Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen Konrektor/-in als ständiger Vertreter / ständige Vertreterin der Leiterin /des Leiters Konrektor/-in als ständiger Vertreter / ständige Vertreterin der Leiterin /des Leiters Konrektor/-in zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben Konrektor/-in zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben derzeit neu derzeit neu 81 bis 180 keine Funktionsstelle A 12 + AZ 181 bis 360 A 12 + AZ A 13 361 bis 540 A 13 A 13 + AZ A 12 + AZ A 13 mehr als 540 A 13 A 14 A 12 + AZ (zwei Stellen) A 13 (zwei Stellen) Wiesbaden, 21. Februar 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz