Kleine Anfrage der Abg. Hofmeyer und Strube (SPD) vom 23.01.2018 betreffend schleppende Bearbeitung von Anträgen aus dem Programm "Sport und Flüchtlinge" und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Mit dem Förderprogramm "Sport und Flüchtlinge" soll Flüchtlingen schnell und unkompliziert das Ankommen in ihren Städten und Gemeinden erleichtert werden. "Sport-Coaches" helfen bei der Koordination. Städte und Gemeinden können in Abhängigkeit der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge auf Antrag eine pauschale Förderung beantragen. Diese kann als Aufwandsentschädigung für Sport-Coaches oder für Übungsleiter, sowie für Sachmittel (insbesondere Sportkleidung, -material, Transportkosten) und als Einmalzahlung für die verpflichtenden Schulungsmaßnahmen verwendet werden. Im Jahr 2016 dauerte die durchschnittliche Gesamtbearbeitung eines Förderantrags 11 Wochen (siehe Drucks. 19/3849). Nun gibt es Hinweise, dass im Jahr 2017 vom Zeitpunkt der Beantragung bis zur rechtssicheren Auszahlung fünf Monate lagen. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Mit dem Programm "Sport und Flüchtlinge" bietet die Hessische Landesregierung den hessischen Städten und Gemeinden einen unkomplizierten Weg an, um Flüchtlinge über den Sport zu integrieren . Mit den Sport-Coaches wird dabei ein Bindeglied zwischen Kommunen, Vereinen und Flüchtlingen geschaffen. Sie sind die zentralen Türöffner zu den Vereinen sowie kompetente Ansprechpartner in allen Fragen und koordinieren Aktivitäten, um Flüchtlingen den Weg in die Sportvereine zu ebnen. Die hohe Resonanz unterstreicht, wie wichtig ein solches Projekt ist. Mit dem Förderprogramm wird ein Teil dazu beigetragen, dass Integration im und durch den Sport erfolgreich ist und Schutzsuchende in unserer Gesellschaft angenommen und einbezogen werden. In fast allen Sportarten lassen sich Beispiele für Integration von Flüchtlingen finden. Sowohl in den großen Ballsportarten, wie Fußball, Handball, Volleyball oder Basketball, als auch im Turnen , in der Leichtathletik oder in verschiedenen Kampfsportarten gibt es erfolgreiche Projekte von Sport-Coaches. Aber auch Gesundheitsangebote wie Fitnessprojekte oder Rückenschule werden unterbreitet und angenommen. Eine große Nachfrage gibt es zudem bei Schwimm- und Fahrradangeboten. Das Förderprogramm "Sport und Flüchtlinge" steht bei den hessischen Kommunen hoch im Kurs. Für das Jahr 2017 haben 244 Städte und Gemeinden eine Landeszuwendung in einer Gesamthöhe von rund 1,7 Mio. € erhalten. Dabei wurden hessenweit 320 Sport-Coaches gemeldet. Frage 1. Entspricht es den Tatsachen, dass zwischen der Beantragung der Fördermittel und der rechtssicheren Auszahlung bis zu fünf Monate liegen können? Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) lag im Jahr 2017 bei 7,5 Wochen. In einigen wenigen Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass die Bearbeitungszeit von Antragstellung der Gemeinde bis zur Auszahlung der Fördersumme an die Gemeinde einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen hat. Frage 2. a) Wenn ja: Welche Gründe gibt es für diesen langen Zeitraum? b) Wenn ja:Entspricht es den Tatsachen, dass die Frist zur Verausgabung der Mittel - trotz dieser langen Bearbeitungsdauer - nur bis zum jeweiligen Jahresende reicht? Zu Frage 2 a: Zunächst richten die Gemeinden ihren Antrag über die Sportjugend Hessen an das HMdIS. Die Sportjugend Hessen prüft die Unterlagen sowie die verpflichtende Anmeldung Eingegangen am 13. März 2018 · Bearbeitet am 13. März 2018 · Ausgegeben am 28. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5962 13. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5962 der von den Antragsstellern gemeldeten Sport-Coaches zu einer nach der gültigen Förderrichtlinie verpflichtenden Schulung. Die Anträge werden erst dann weitergeleitet, wenn die Anmeldungen zu den verpflichtenden Schulungen vorliegen, also die Antragsunterlagen vollständig sind. Im Jahr 2017 kam es bei einigen Gemeinden aufgrund von fehlenden oder verspäteten Anmeldungen der Sport-Coaches zu den Schulungen zu Verzögerungen bei der Antragsweiterleitung . Dies verursachte zudem häufig Nachfragen bei den Kommunen und verzögerte das Verfahren . Anfang 2017 kam es durch die Überarbeitung der Förderrichtlinie zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Nicht zuletzt führte auch das Verfahren zur Verrechnung bzw. Rückforderung der Restmittel aus dem Jahr 2016 zu Verzögerungen. Die Gemeinden mussten im Jahr 2016 noch keinen Nachweis über die Verwendung der Mittel vorlegen und somit erfolgte die Rückmeldung aus den Gemeinden bzgl. noch vorhandener Fördermittel aus dem Vorjahr oft zeitverzögert oder verursachte Nachfragen seitens des HMdIS. Zu Frage 2 b: Die Frist zur Auszahlung der Mittel reicht bis zum jeweiligen Jahresende, denn gem. § 4 der Landeshaushaltsordnung ist das Haushaltsjahr (Rechnungsjahr) das Kalenderjahr. Auf diese Regelung wird auch in den Bestimmungen zum Bewilligungsbescheid Nr. 8 sowie in Nr. 8 der Förderrichtlinie Bezug genommen. Für den Zahlungsempfänger gilt die in Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) genannte Frist zur Verausgabung der Zuwendung von zwei Monaten. Zur Verausgabung der Zuwendung hat der Zuwendungsempfänger, unabhängig vom Auszahlungsdatum, zwei Monate Zeit. Frage 3. Wie viel der unter 1. genannten Anträge wurden im Jahr 2017 gestellt und wie lang war jeweils die Zeit zwischen dem Eingang des vollständigen, ordnungsgemäßen Antrags und der Auszahlung der Fördermittel? (bitte getrennt nach Kalenderjahren) Im Jahr 2017 wurden insgesamt 249 Anträge gestellt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer innerhalb des HMdIS vom Eingang des vollständigen Antrages bis zum Versand des Bescheides betrug im Jahr 2017 7,5 Wochen. Für die Auszahlung der Fördermittel sind die Regierungspräsidien zuständig. Diesen wird eine Kopie des Bescheides durch das HMdIS übersandt. Sofern die Gemeinden eine Erklärung zum Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln abgeben, kann eine Auszahlung auch vor Ablauf von vier Wochen erfolgen. Ein entsprechender Vordruck liegt den Förderbescheiden bei. Sämtliche im Jahr 2017 gestellten Anträge wurden im gleichen Kalenderjahr auch bearbeitet. Frage 4. Sieht die Landesregierung die Gefahr, dass das wichtige ehrenamtliche Engagement im Programm "Sport und Flüchtlinge" durch die verzögerte Mittelbereitstellung leiden könnte? Im Jahr 2017 wurde festgestellt, dass in den Gemeinden vermehrt öffentlichkeitswirksame Aktionen durchgeführt wurden und das Engagement der eingesetzten Sport-Coaches unverändert sehr groß ist. Es liegen dem HMdIS keine Erkenntnisse darüber vor, dass durch eine längere Bearbeitungsdauer das ehrenamtliche Engagement im Förderprogramm Sport und Flüchtlinge leiden könnte. Frage 5. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung kurzfristig ergreifen, um eine zügige Mittelauszahlung sicher zu stellen? Um im Jahr 2018 die Bearbeitungsdauer weiter zu verkürzen, wird eine zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung zur Bearbeitung der Anträge aus dem Programm Sport und Flüchtlinge geschaffen . Die Stellenbesetzung läuft derzeit. Zudem wurde das Antragsverfahren früher als im Jahr 2017 gestartet, da keine Überarbeitung der Förderrichtlinien wie im Jahr 2017 erforderlich war. Für das Jahr 2018 wurde das Antragsformular dahingehend angepasst, dass bereits bei Beantragung der Fördermittel die Restmittel aus dem vergangenen Jahr angegeben werden müssen. Wiesbaden, 1. März 2018 In Vertretung: Werner Koch