Kleine Anfrage des Abg. Decker (SPD) vom 23.01.2018 betreffend Arbeitsmarktprogramme für Langzeitarbeitslose in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Um Langzeitarbeitslosen wieder eine Perspektive eröffnen zu können, hat das Ministerium für Soziales und Integration 2015 das Förderinstrument "Kompetenzen entwickeln - Perspektiven eröffnen (KoPe)"ins Leben gerufen. Mit den bis Ende 2019 zur Verfügung stehenden Landesmitteln in Höhe von 10 Mio. € wurden in zwei Förderrunden hessenweit 17 Projekte von Beschäftigungsträgern und Jobcentern bewilligt. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Langzeitarbeitslose sind mit den nach dem Programm "Kompetenzen entwickeln - Perspektiven eröffnen" bewilligten Konzepten insgesamt gefördert worden und wie verteilen sich die Mittel auf die einzelnen Konzepte und die Haushaltsjahre? Aus dem für das Jahr 2016 vorliegenden Teilnehmenden-Monitoring zu "Kompetenzen entwickeln - Perspektiven eröffnen (KoPe)" geht hervor, dass im Rahmen der in 2016 geförderten Projekte knapp 800 Menschen erreicht werden. Eine Übersicht zu den geförderten Projekten ist der Anlage zu entnehmen. Frage 2. Sind alle vorgesehenen Mittel ausgegeben worden? Wenn nein, was ist mit Haushaltsresten geschehen? Die bis Ende 2019 zur Verfügung stehenden Landesmittel in Höhe von 10 Mio. € wurden zur Bewilligung der 17 KoPe-Projekte voll ausgeschöpft. Von den derzeit noch laufenden 16 Projekten werden: zwei Projekte im Februar bzw. März 2018 enden, die weiteren Projekte der ersten Förderrunde werden im Zeitraum September bis Dezember 2018 enden, die Projekte der zweiten Förderrunde werden im Verlauf des Jahres 2019 enden. Frage 3. Wie hoch ist der Anteil an Mitteln aus europäischen Fördermitteln in den einzelnen Haushaltsjahren ? Bei den für KoPe zur Verfügung stehenden 10 Mio. € handelt es sich um Landesmittel. Frage 4. Wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg des Programms? Gibt es konkrete Zahlen über die Vermittlung der Teilnehmenden in unbefristete Beschäftigung und wenn ja, welche? Das Teilnehmenden-Monitoring KoPe von 2016 zeigt, dass im Rahmen der Projekte knapp 800 Menschen 2016 gefördert wurden. Bisher liegen folgende für die Vermittlung relevanten Daten vor: Für über 30 % der Teilnehmenden (130 von 430 ausgetretenen Teilnehmenden) konnte nach ihrem Austritt aus der Maßnahme ein im Sinne von KoPe positiver Verbleib verzeichnet werden, d.h. Eingegangen am 27. Februar 2018 · Bearbeitet am 28. Februar 2018 · Ausgegeben am 2. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5967 27. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5967 fast 100 Menschen konnten bereits 2016 in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden. Weitere 30 haben eine berufliche Qualifizierung, sozialintegrative Maßnahme oder einen Minijob begonnen. Der Anteil Männer/Frauen betrug jeweils 50 %. Knapp 40 % der Teilnehmenden hatten einen Migrationshintergrund. Rund 60 % bezogen zwischen 2 und 5 Jahren Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), mehr als ein Drittel von ihnen sogar seit über 5 Jahren. 60 % von ihnen verfügten über keinen oder einen nicht anerkannten bzw. abgebrochenen Berufsabschluss und knapp 30% zudem nicht über einen Schulabschluss. Entsprechende Daten aus dem Teilnehmenden-Monitoring KoPe 2017 liegen frühestens zum Sommer 2018 vor. Im Rahmen der geförderten Projekte gelingt es, Menschen nach einer langen Zeit der Arbeitslosigkeit wieder eine Perspektive zu eröffnen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu steigern sowie sie in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren und ihnen eine Chance auf soziale Teilhabe zu ermöglichen. Als zentrales Element für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration der Menschen zeigt sich, dass die enge Vernetzung der regionalen Arbeitsmarktakteure förderlich ist sowie niedrigschwellige, sanktionsbefreite/freiwillige Angebote und eine auf Wertschätzung basierende, individuelle, die jeweilige Lebenssituation berücksichtigende sowie längerfristige Beratung und Förderung, die den vielfältigen Problemlagen der Menschen gerecht werden und eine abgestimmte und ineinandergreifende Förderung (Förderkette) ermöglichen. Frage 5. Wie viele Langzeitarbeitslose sollen mit dem neuen Programm "Arbeit ermöglichen - Kompetenzen entwickeln" in den vorgesehenen beiden Staffeln bis 2020 gefördert werden? Das Teilnehmenden-Monitoring KoPe von 2016 zeigt, dass im Jahr 2016 knapp 800 Menschen im Rahmen der KoPe-Projekte gefördert wurden. Die Zielquote von KoPe bemisst sich nicht an der Menge der teilnehmenden Menschen, sondern anhand der erreichten Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Nach jetzigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass die geforderten 30 % der Teilnehmenden den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreichen. Ausschlaggebend für diese Prognosen ist auch die derzeit gute Beschäftigungslage in Hessen. Frage 6. Ist eine Evaluation des Programms vorgesehen und wenn ja, wann und in welcher Form? Eine Evaluation von KoPe durch ein wissenschaftliches Institut ist nicht vorgesehen. Erkenntnisse zum Verlauf und zu den Ergebnissen der einzelnen KoPe-Projekte sowie des Förderinstruments KoPe insgesamt werden aus dem Teilnehmenden-Monitoring sowie im Rahmen der engen Zusammenarbeit mit den Projektträgern gewonnen. Wiesbaden, 20. Februar 2018 Stefan Grüttner Anlagen