Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 25.01.2018 betreffend Betreuungsrelationen an hessischen Hochschulen und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen (GEW) beklagte zu Beginn des laufenden Wintersemesters Mitte Oktober 2017 einen großen Personalbedarf an hessischen Hochschulen. Rund 4.000 Vollzeitstellen würden zur Sicherstellung der Betreuungsqualität auf hohem Niveau fehlen. Auch Lehraufträge könnten die Verschlechterung der Betreuungsrelationen in den letzten zehn Jahren nicht eindämmen. Prognose ist, dass der Personalbedarf aufgrund der wachsenden Studierendenzahlen und der Aufnahme von Geflüchteten an den hessischen Hochschulen weiter steige. Wie aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, hat sich der Betreuungsschlüssel an den Universitäten in den letzten zehn Jahren bundesweit gravierend verschlechtert. Kamen 2005 noch 62 Studenten auf einen Professor, waren es 2015 schon knapp 73 Studenten. Im Bundesländervergleich lag Hessen mit 77,2 Studierenden pro Professor auf dem vorletzten Platz. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Die demographische Entwicklung und die hohe Studierneigung, zeitweise verstärkt durch die Aussetzung der Wehrpflicht und den Übergang zu acht Gymnasialjahren, haben zu einer stark gestiegen Anzahl von Studierenden geführt. In Hessen ist ein Anstieg von 2005 mit 30.059 Studienanfängerinnen und Studienanfängern um fast 50 % auf 44.919 in 2017 zu verzeichnen, womit die KMK-Vorausberechnung um 4.032 Studierende überschritten wird. Statt in großem Umfang Zulassungsbeschränkungen einzuführen, um die Studierendenzahlen stabil zu halten, haben sich Bund und Länder mit den drei Phasen des Hochschulpakts 2020 (HSP 2020) dazu entschieden , eine Ausweitung der Studierendenzahlen zu finanzieren, damit diesen Jahrgängen die gleiche Chance auf ein Hochschulstudium eröffnet wird wie vorherigen. Das Land Hessen wird bis einschließlich 2020 insgesamt rund 1,26 Mrd. € für diesen Hochschulpakt aufgewendet haben. Daneben wurde der Hochschulhaushalt des Landes von 2007 bis 2017 insgesamt um rund 37,6 % bzw. über 442 Mio. € gesteigert. Diese enorme finanzielle Kraftanstrengung, die die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium an den hessischen Hochschulen auf unterschiedlichen Ebenen sichert, zielt auch auf die langfristige Verbesserung der Betreuungsrelation. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie haben sich die Betreuungsrelationen von Studierenden zu Hochschulprofessorinnen und Hochschulprofessoren, d.h. Studierende im Verhältnis zu Hochschulprofessorinnen und Hochschulprofessoren in Vollzeitäquivalent, an hessischen Hochschulen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen, Semestern und Fachdisziplinen) a) Wie haben sich die genannten Betreuungsrelationen in anderen Bundesländern in den letzten zehn Jahren entwickelt? b) Wie haben sich die genannten Betreuungsrelationen in anderen europäischen Ländern in den letzten zehn Jahren entwickelt? Zur Beantwortung von Frage 1 zur Entwicklung der Betreuungsrelationen von Studierenden zu Hochschulprofessorinnen und Hochschulprofessoren in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) an den staatlichen Hochschulen (inklusive Universitätskliniken) in Hessen wird auf die Tabelle in Anhang 1 verwiesen. Sie enthält in einer Zeitreihe von zehn Jahren die aktuellsten verfügbaren Daten des Hessischen Statistischen Landesamts. Da Personaldaten lediglich einmal jährlich zum Stichtag 01.12. erhoben werden, sind die Daten jahresbezogen dargestellt. Da die Auswertungen des Statistischen Bundesamts zu Betreuungsrelationen wissenschaftliches Personal betrachten, das nicht durch Drittmittel finanziert wurde, wurden die Betreuungsrelationen an den hessischen staatlichen Hochschulen in gleicher Weise ermittelt. Die nicht realisierba- Eingegangen am 28. Februar 2018 · Bearbeitet am 28. Februar 2018 · Ausgegeben am 29. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5973 28. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5973 re Aufschlüsselung nach Fachdisziplinen wurde durch eine Differenzierung nach Fächergruppen kompensiert. Zusätzlich wird angemerkt, dass die gewonnenen Daten einer Interpretation im jeweiligen Kontext bedürfen. So können z.B. auffällige Veränderungen von einem Jahr zum nächsten durch grundsätzlich kleine Lehrbereiche mit geringen Personalzahlen und einem unerwartet hohen Studierendeninteresse bedingt sein. In Fächergruppen mit langfristig hohen Werten ist es möglich , dass fachbedingt ein hoher Lehrimport aus anderen Bereichen stattfindet. Diese Maßgaben gelten ebenso für die Beantwortung der Fragen 2 bis 4. Über Daten zur Beantwortung von Frage 1 a und b verfügt die Landesregierung nicht. Frage 2. Wie haben sich die Betreuungsrelationen von Studierenden zu wissenschaftlichen Mitarbeitenden, d.h. Studierende im Verhältnis zum wissenschaftlichen und künstlerischen Personal in Vollzeitäquivalent , an hessischen Hochschulen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen, Semestern und Fachdisziplinen) a) Wie haben sich die genannten Betreuungsrelationen in anderen Bundesländern in den letzten zehn Jahren entwickelt? b) Wird drittmittelfinanziertes Personal in der Lehre an hessischen Hochschulen eingesetzt und wenn ja, an welchen Hochschulen? (Bitte nach Semestern und Fachdisziplinen aufschlüsseln) Zur Entwicklung der Betreuungsrelationen von Studierenden im Verhältnis zum wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an den hessischen staatlichen Hochschulen in VZÄ wird auf Anhang 2 verwiesen. Über Daten zur Beantwortung von Frage 2 a verfügt die Landesregierung nicht. Zu Frage 2 b: Drittmittelfinanziertes Personal wird an allen hessischen Hochschulen mit Ausnahme der Hochschule Geisenheim in der Lehre eingesetzt. Anhang 3 vermittelt einen Überblick zum Umfang des drittmittelfinanzierten Personals in denjenigen Personalkategorien, in denen davon auszugehen ist, dass die beschäftigten Personen in der Regel ein Lehrdeputat innehaben (Professoren, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [LfbA] und Lehrbeauftragte). Der Tätigkeitsfokus bei drittmittelfinanzierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegt überwiegend in der Forschung; dieses Personal ist - abhängig von den Vorgaben der Drittmittelgeber - lediglich in Ausnahmefällen in der Lehre tätig. Entsprechende Daten sind jedoch weder der amtlichen Statistik zu entnehmen noch in der Regel in den Hochschulen zentral verfügbar. Die dargestellten Daten können somit zwar einen Eindruck zu vorhandenen Größenordnungen verschaffen. Allerdings sind sie hinsichtlich eines möglichen Einflusses auf faktische Betreuungsrelationen interpretationsbedürftig. So ist ein Teil der drittmittelfinanzierten Professorinnen und Professoren z.B. über Mittel aus dem Qualitätspakt Lehre eingestellt worden, um vordringlich die Qualität der Lehre zu fördern. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass das drittmittelfinanzierte Personal bei Berechnungen des Statistischen Bundesamts zur quantitativen Kennzahl "Betreuungsrelationen" nicht berücksichtigt wird. Frage 3. Wie haben sich die Betreuungsrelationen von Studierenden zu Lehrkräften für besondere Aufgaben , d.h. Studierende im Verhältnis zu Lehrkräften für besondere Aufgaben in Vollzeitäquivalent, an hessischen Hochschulen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen , Semestern und Fachdisziplinen)? Wie haben sich die genannten Betreuungsrelationen in anderen Bundesländern in den letzten zehn Jahren entwickelt? Zur Beantwortung von Frage 3. hinsichtlich der Entwicklung der Betreuungsrelationen von Studierenden zu LfbA in VZÄ an den staatlichen Hochschulen in Hessen wird auf Anhang 4 verwiesen . Hinsichtlich dieses Personalbereichs gilt der unter Frage 1. angeführte Hinweis, dass eine Interpretation der Daten im konkreten Kontext erforderlich ist, etwa zu den Gründen für in einigen Bereichen geringe LfbA-Zahlen. Daten zur Entwicklung in anderen Bundesländern liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 4. Wie viele Lehrbeauftragte wurden in den letzten zehn Jahren an hessischen Hochschulen eingestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen, Semestern und Fachdisziplinen)? In der gewünschten Aufschlüsselung können die Vertragsdaten weder von den Hochschulen selbst noch aus Daten des Hessischen Statistischen Landesamts bereitgestellt werden. Da Verträge mit Lehrbeauftragten jedoch in der Regel semesterweise abgeschlossen werden und die Vertragssituation in Sommer- und Wintersemestern laut Hochschulauskunft im Durchschnitt vergleichbar ist, wurde zur Beantwortung der Frage in Anhang 5 die Beschäftigungssituation Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5973 3 aus Daten der amtlichen Statistik auf Fächergruppenebene und jeweils zum Stichtag 1.12. eines Jahres abgebildet. Frage 5. Welche Strategien und Maßnahmen fördert die Landesregierung, die Betreuungsrelationen an hessischen Hochschulen zu optimieren? Die Betreuungsrelation gibt Aufschluss über die rein zahlenmäßige Relation von Studierenden zu definierten Personalkategorien. Die Aussagekraft eines durch die Relation zwischen Studierenden und bestimmten Personalkategorien ermittelten Werts hängt allerdings von weiteren Faktoren ab, wie z.B. den fachlichen Ausrichtungen, der konkreten Ausgestaltung der Studienangebote und der durch das beteiligte Personal zu erbringenden Lehrleistung. Die Strategien und Maßnahmen der Landesregierung berücksichtigen daher vielfache Einflüsse und Wirkungen. Die befristet gewährten HSP-2020-Mittel wurden von den Hochschulen aufgrund der damit einhergehenden Finanzierungsrisiken zunächst nur in eingeschränktem Umfang für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse verwendet. Zusätzliches Personal wurde zudem zunächst überwiegend im Angestelltenbereich beschäftigt, da die Hochschulen in diesem Bereich keiner Beschränkung durch eine verbindliche Obergrenze zu Planstellen unterliegen, wie dies bei Beamtenstellen der Fall ist. Weiterhin wurde eine Steigerung der Lehrkapazität durch den Einsatz von LfbA und durch zusätzliches, nebenberufliches Personal geschaffen. Überdies kam es zu vorgezogenen Berufungen und befristeten Professuren. Die Landesregierung hat zudem über die finanziellen Grundlagen hinaus weitere Voraussetzungen geschaffen, damit zusätzliches Personal an den hessischen Hochschulen eingestellt werden kann: So erhielten die Hochschulen mit dem Hessischen Hochschulpakt 2016 bis 2020 und der Überführung des Landesmitfinanzierungsanteils der HSP-2020-Mittel in die Grundfinanzierung weitere Planungssicherheit, die zur Beschäftigung von zusätzlichem, unbefristetem Personal genutzt werden kann. Konkret geht es im Doppelhaushalt 2018/19 um 265,1 Mio. € in 2018 und 232,2 Mio. € in 2019. Um die Situation bei den Planstellen für Professuren zu verbessern, bekamen die staatlichen hessischen Hochschulen bereits mit dem Haushalt 2017 160 zusätzliche Planstellen zur Betreuung der längerfristig höheren Studierendenzahlen. Im Bereich der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) sind zum Haushalt 2018/2019 43 befristete Planstellen für Professuren entfristet worden. Für weitere 43 Stellen wurde die Befristung bis zum 31.12.2026 verlängert. Doch hängt die Betreuungsrelation nicht nur davon ab, wie viele Mittel oder Stellen zur Beschäftigung von Personal zur Verfügung gestellt werden, sondern auch davon, ob qualifiziertes Personal für die Lehre gewonnen werden kann. Gerade bei den HAW, bei denen die Lehre auf professoraler Ebene ausgeübt wird, stellt sich zunehmend die Herausforderung, interessierte und geeignete Personen aus der Wirtschaft zu gewinnen, die die praxisnahe Ausbildung an den HAW gewährleisten können. Die Landesregierung setzt sich deshalb für ein Bund-Länder- Programm zur Unterstützung der Personalgewinnung an den HAW ein und hat dafür im Haushalt 2018/2019 bereits Vorsorge getroffen. Neben den dargestellten Anstrengungen, die Hochschulen hinsichtlich der Verbesserung der quantitativen Betreuungsrelationen zu unterstützen, setzt die Strategie der Landesregierung insbesondere darauf, die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine qualitativ gute Lehre zu schaffen und möglichst viele Studierende zum erfolgreichen Abschluss zu führen. Im Folgenden finden sich einige Beispiele aus dem Spektrum der Maßnahmen zur Unterstützung einer guten Hochschulausbildung, deren Umsetzung teilweise durch zusätzliche Mittel seitens des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst finanziell gefördert wird: Qualitative Maßnahmen zur Unterstützung des Übergangs von der Schule in die Hochschule, also in der Orientierungsphase, sind z.B. Online-Self-Assessments, mit denen die Hochschulen Studienorientierungstests zur Unterstützung einer reflektierten Studienwahl anbieten. Zur Unterstützung der Studierenden in der Studieneingangsphase haben die Hochschulen u.a. die Beratung während des Studienbeginns auch bei größeren Kohorten verstärkt. Die Angebote zur Homogenisierung der Kompetenzniveaus der Studierenden werden stetig erweitert (z.B. Angebote von Brücken- bzw. Vorkursen zum Erwerb der notwendigen fachlichen Qualifikationen, Kurse im Bereich Datenverarbeitung/Medien, Sprachkurse etc.). In Grundlagenveranstaltungen werden zusätzliche Übungsgruppen und Tutorien eingerichtet, um eine bedarfsgerechte und studierendennahe Betreuung zu gewährleisten. Durch spezielle, geförderte Projekte, wie z.B. dem "Studium der angepassten Geschwindigkeit " im Fach Elektrotechnik an drei HAW, soll der Studienerfolg fachbezogen durch unterstützende Maßnahmen verbessert werden. Seit dem Wintersemester 2008/2009 erhalten die Hochschulen des Landes jährlich 92 Mio. € nach dem "Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre" (sog. QSL-Mittel). Diese Mittel sind von den Hochschulen zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zu verwenden. Insbesondere sind sie verpflichtet, Voraussetzungen für die Studierenden zu schaffen, um in angemessener Zeit das Studium erfolgreich abschließen zu können. Aus diesen Mitteln haben die Hochschulen 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5973 bereits dauerhafte Stellen bis zur Ebene der Professur geschaffen bzw. solche (mit-)finanziert ; künftig sollen diese Mittel in noch stärkerem Maße für diesen Zweck genutzt werden. Mit der erfolgreichen Teilnahme an länderübergreifenden Förderprogrammen von Bund und Ländern, wie dem Qualitätspakt Lehre, der sog. Qualitätsoffensive Lehrerbildung, dem Programm "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen" und dem sog. "Tenure Track- Programm", das sich auf die Etablierung von 1.000 Tenure Track-Professuren bundesweit richtet, konnten die hessischen Hochschulen Mittel einwerben, die sowohl die Betreuungsrelation durch zusätzliche Professuren und wissenschaftliches Personal verbessern als auch die Qualität der Lehre in ausgewählten Bereichen verbessern helfen. Das Land trägt zu diesen Programmen entweder durch einen Eigenanteil bei oder stellt die finanziellen Rahmenbedingungen sicher. Letztlich ist die Qualität eines Studiums auch von der Infrastruktur abhängig: Durch Baumaßnahmen, Anmietungen von Räumlichkeiten sowie Weiternutzung von Gebäuden nach deren Renovierung wurde dem Bedarf an Lehr- und Laborräumen, Hörsälen sowie Büroräumen erfolgreich begegnet. Lehrmaterialien für Bibliotheken (insbes. in digitaler Form) wurden angeschafft und die Arbeitsplätze für Studierende in Bibliotheken verbessert und erweitert. Erhebliche Investitionen wurden und werden im Rahmen der hessischen Digitalisierungsstrategie getätigt, durch die die Hochschulen den Einsatz von E-Learning und Blended Learning verstärken. Als Beispiele sind hier zu nennen: Erstellung multimedialer Lehr-/Lernmaterialien, Live-Übertragung zwischen Hörsälen, Unterstützung mobiler Endgeräte, Aufzeichnung und Live-Übertragung von Lehrveranstaltungen (E-Lectures), elektronische Prüfungen (E-Klausuren, E-Assessments). Durch digitalisierte Lehre ist es für Studierende nicht nur möglich, flexibler und vertiefter zu lernen. Auf solche Angebote kann auch eine in der Regel nicht eingegrenzte Vielzahl von Studierenden zugreifen. Damit trägt digitalisierte Lehre in den geeigneten Bereichen dazu bei, an viele Studierende hochwertige Lehre zu vermitteln. Vielerorts wurde das tutoriell begleitete Lernen, z.B. in Selbstlernzentren, wesentlich ausgebaut und unterstützt Studierende beim Studienerfolg. Auf ihre Aufgaben werden die Tutorinnen und Tutoren sowie Lehrende durch hochschuldidaktische Qualifikationsangebote vorbereitet . Frage 6. Welche Strategien und Maßnahmen der Bundesländer, die einen adäquaten Betreuungsschlüssel an ihren Hochschulen vorweisen, könnten auch in Hessen eingesetzt werden? Der Landesregierung ist nicht bekannt, welche weiteren, über die vielen unter Frage 5 dargestellten hessischen Strategien und Maßnahmen hinausgehende Lösungsansätze andere Bundesländer verfolgen. Wiesbaden, 19. Februar 2018 Boris Rhein Anlagen