Kleine Anfrage des Abg. Grüger (SPD) vom 29.01.2018 betreffend Umrüstung Straßenlaternen auf LED-Technik und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Am 17.01.2018 vermeldete die Pressestelle des Hessischen Wirtschaftsministeriums, dass inzwischen rund 17 % der Straßenlaternen auf LED-Technik umgerüstet seien bzw. kurz vor der Umrüstung stehen. Weiter ist zu lesen, dass für die Modernisierungen in Hessen das Land und der Bund seit dem Jahr 2016 rund 24,6 Mio. € an Zuschüssen bewilligt haben. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Wie hoch ist der Beitrag jeweils des Landes, des Bundes und der EU (jeweils in €) an den in Hessen in jeweils den Jahren 2015 und 2016 erbrachten Aufwendungen für die Umrüstung von Straßenlaternen auf LED-Technik? Eine Aufschlüsselung der Fördermittel in der angefragten Form auf die einzelnen Förderjahre ist leider nicht in allen Fällen exakt möglich. Förderung als Pilotprojekt: Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) förderte im Jahr 2015 zwei Pilotprojekte zur flächendeckenden Modernisierung der Straßenbeleuchtung in Marburg mit 560.912 € und Gießen mit 637.548 € mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Förderung im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms: Im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms I (KIP) sind seit dem Jahr 2016 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 21,7 Mio. € zur Umrüstung von Straßenlaternen auf LED angemeldet und als förderfähig eingestuft worden. Der reine Bundeszuschuss bei diesen beträgt rund 17,5 Mio. €. Der Anteil aus den Landesprogrammen Komplementärfinanzierung und Kommunale Infrastruktur beträgt 3,4 Mio. € Eigenmittel der Kommunen werden im Umfang von 0,8 Mio. € eingesetzt. Landesprogramm: Nach dem Förderprogramm des Landes wurden für die LED-Straßenbeleuchtung im Jahr 2016 Fördermittel in Höhe von 113.750 € und im Jahr 2017 in Höhe von 702.910 € bewilligt. Förderung des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative: Darüber hinaus wird die LED-Straßenbeleuchtung aus Bundesmitteln im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. Detaillierte Informationen zu geförderten Projekten und der Höhe der Förderung können im Förderkatalog des Bundes unter https://foerderportal.bund.de/ abgerufen werden. In Summe ergeben sich: EU-Mittel 2015: 1,2 Mio €. Bundesmittel 2016 und 2017: 17,5 Mio. € zuzüglich der Bundesmittel für Vorhaben im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative . Landesmittel 2016 und 2017: 4,2 Mio. €. Eingegangen am 26. März 2018 · Bearbeitet am 26. März 2018 · Ausgegeben am 29. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5982 26. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5982 Frage 2. Auf welchem Platz liegt Hessen im Vergleich zu anderen deutschen Ländern beim Wechsel der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik? Ein Vergleich kann nicht erstellt werden, da keine Daten zum Bestand der LED- Straßenbeleuchtung in den anderen Ländern bekannt sind. Frage 3. Was unternimmt die Hessische Landesregierung, um den Umbau der restlichen rund 83 % der Straßenbeleuchtung voranzubringen? Seit der Energie-Agenda im Sommer 2015 und der Auflegung neuer Förderprogramme von Land und Bund wurden für ca. 17 % der Straßenbeleuchtung Fördermittel für die Modernisierung auf LED-Technik bewilligt. Vor der Energie-Agenda war mit Bundesfördermitteln bereits im Gebiet der Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG (OVAG) und mit EU (EFRE)- Fördermitteln für Gießen und Marburg Straßenbeleuchtung auf LED modernisiert worden. Darüber hinaus gibt es Modernisierungen, die ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln erfolgen. Hierüber liegen der Landesregierung allerdings keine exakten Daten vor. Es wird insgesamt davon ausgegangen, dass inzwischen weit über ein Viertel der hessischen Straßenleuchten umgerüstet sind oder kurz vor der Umrüstung stehen. Das Förderprogramm des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative und das Förderprogramm des Landes bestehen weiterhin. Lediglich die Förderungen über das Kommunalinvestitionsprogramm I und über EU-Mittel sind aktuell nicht mehr möglich. Um die Energieeffizienz und den Einsatz von LED-Technik bei der Straßenbeleuchtung weiter voranzutreiben, koordiniert die Landesenergieagentur die Information und kostenfreie Beratung der Eigentümer der Straßenbeleuchtung. Dies umfasst technische Aspekte, die Beratung zu Fördermitteln sowie zur Umsetzung und Abwicklung der Projekte. Darüber hinaus wurden Informationsveranstaltungen zur LED-Straßenbeleuchtung durchgeführt sowie eine Planungshilfe LED-Straßenbeleuchtung veröffentlicht und an die Kommunen versendet . Angesichts des deutlichen Sinkens der Investitionskosten von LED-Straßenbeleuchtung weist die Landesregierung darauf hin, dass inzwischen in den allermeisten Fällen durch die Einsparungen bei den Stromkosten die Investitionskosten sich innerhalb weniger Jahre amortisieren. Die Kommunen müssen also ein Eigeninteresse an der Umrüstung auf LED-Leuchten haben. Nachdem durch die vom Land initiierten Projekte und die weiterhin aufrecht erhaltene, durch die Landesenergieagentur angebotene Beratung der Kommunen sowohl gute Beispiele in Nachbarkommunen , sinkende Investitionskosten als auch Planungshilfen vorliegen, geht die Landesregierung davon aus, dass immer mehr Kommunen ihre Verantwortung wahrnehmen und die Umrüstung ihrer Straßenbeleuchtung jetzt in die Wege leiten. Frage 4. Welche weiteren Möglichkeiten der Energieeffizienz (z.B. Anschaltung durch Bewegungsmelder) sieht die Landesregierung bei der Straßenbeleuchtung und wie will sie diese fördern? Die Landesregierung setzt sich für eine qualitativ hochwertige Modernisierung der Beleuchtung ein, die über den reinen Austausch der Leuchte hinaus die weiteren Energieeffizienzpotenziale berücksichtigt. Dies ist beispielsweise die Nachtabsenkung der Beleuchtung. Zudem empfiehlt das HMWEVL die detaillierte Planung jeder einzelnen Straßenleuchte, die gegenüber typischen, oftmals pauschalierten Planungsansätzen (gleiche Auslegung für viele Straßenleuchten des Straßenzuges ) eine höhere Energieeinsparung, geringere Dimensionierung der Beleuchtung, geringere Investitions- und Betriebskosten bei besserer Ausleuchtung und höherer Akzeptanz der Bevölkerung ergibt. Diese Aspekte sind unter anderem in der hessischen Planungshilfe Straßenbeleuchtung beschrieben und werden im Rahmen der Beratung besprochen. Maßnahmen wie beispielsweise die Nachtabsenkung, die Nutzung von Bewegungsmeldern und auch die exakte Planung führen dazu, dass insgesamt im Zuge der Modernisierung der Straßenbeleuchtung Einsparungen von über 80 % erreicht werden können. Im Rahmen der Bundes- und Landesförderung wird dies durch den erhöhten Fördersatz von 25 % bei 80 % Einsparung berücksichtigt . Zum Vergleich: Bei einer geringeren Einsparung von lediglich 70 % erfolgt nur eine 20 % Förderung. Wiesbaden, 15. März 2018 Tarek Al-Wazir