Kleine Anfrage der Abg. Decker, Frankenberger, Hofmeyer, Rudolph und Strube (SPD) vom 30.01.2018 betreffend Mängel an den Gebäuden auf dem Gelände der Polizeiautobahnstation Baunatal und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung der Fragesteller: Die Gebäude auf dem Gelände der Polizeiautobahnstation Baunatal werden derzeit energetisch saniert. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Gebäude werden auf dem Gelände der Polizeiautobahnstation Baunatal saniert? Die Gebäude 1 (Polizeiautobahnstation PASt), 2 (Dienstgebäude MEK) und 3 (Übungsgebäude DIF) werden energetisch saniert. Frage 2. Wann wurde mit der Sanierung der Gebäude begonnen? Mit der Sanierung wurde im Juni 2015 begonnen. Frage 3. Mit welcher Sanierungsdauer ist zu rechnen? Die Dauer der Sanierung beträgt voraussichtlich 3 Jahre und 3 Monate. Frage 4. Wann ist mit dem Abschluss der Sanierungen zu rechnen (wir bitten um Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebäuden)? Gebäude 1: Bis auf einige Restarbeiten und die Mängelbeseitigung sind die Arbeiten abgeschlossen. Gebäude 2 und 3: Die Sanierung wird im September 2018 beendet. Frage 5. Mit welchen Sanierungskosten rechnet die Landesregierung (wir bitten um Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebäuden)? Es wird mit Sanierungskosten in Höhe von rund 6.783.000 € gerechnet. Die Sanierungskosten teilen sich wie folgt auf: Gebäude 1: 3.745.000 Euro Gebäude 2: 2.130.000 Euro Gebäude 3: 908.000 Euro Frage 6. Aus welchen Gründen gibt es derzeit einen "Sanierungsstopp"? Bei qualitätssichernden Luftdichtheitsmessungen wurden vor dem Innenausbau im Gebäude 2 Mängel festgestellt, die zu genaueren Untersuchungen und Begutachtungen der Planung und Ausführung der Gebäude 2 und 3 Anlass gaben. Sachverständigengutachten bestätigten den Befall mit "Echtem Hausschwamm" bei den Dachkonstruktionen der Gebäude 2 und 3. Die "Schwammschaden-Sanierung" der Gebäude 2 und 3 wird derzeit geplant. Eingegangen am 8. März 2018 · Ausgegeben am 16. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5996 08. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5996 Frage 7. Wann werden die notwendigen Sanierungsarbeiten fortgesetzt? Wenn es die Witterung zulässt, werden die Sanierungsarbeiten mit der erforderlichen Öffnung der beiden Dächer im März 2018 fortgesetzt. Frage 8. a) Ist der Landesregierung bekannt, dass es nach wie vor erhebliche Mängel an den Gebäuden auf dem Gelände der Polizeiautobahnstation gibt? b) Wenn ja, seit wann liegen ihr hierüber Erkenntnisse vor? c) Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um diese Mängel zu beseitigen? Meldungen über erhebliche weitere Mängel liegen hier nicht vor. Wiesbaden, 26. Februar 2018 Dr. Thomas Schäfer