Kleine Anfrage der Abg. Geis (SPD) vom 31.01.2018 betreffend Umwelt- und Nachbarschaftshaus in Kelsterbach und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Umwelt- und Nachbarschaftshaus in Kelsterbach ist Informations-, Dialog- und Monitoring-Zentrum und gemäß Satzung zu Neutralität und Transparenz verpflichtet. Es ist eine Einrichtung des Landes Hessen und zu 100% durch das Land Hessen finanziert. Der bisherige Geschäftsführer wurde in den Ruhestand versetzt. Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wurde oder wird eine Neubesetzung der Stelle vorgenommen? Eine Neubesetzung der Stelle wurde zum 15.02.2018 vorgenommen. Frage 2. Wann soll die Stelle besetzt werden? Es wird auf die Beantwortung von Frage 1 verwiesen. Frage 3. Wurde die Stelle zur Neubesetzung öffentlich ausgeschrieben? Eine öffentliche Ausschreibung der Stelle ist nicht erfolgt. Frage 4. Falls nein, warum nicht? Gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Forums Flughafen für die Region wird die Geschäftsführung der Gemeinnützigen Umwelthaus GmbH vom Ministerpräsidenten im Benehmen mit dem Beirat bestellt. Dies ist wie bei der Bestellung des ausgeschiedenen Geschäftsführers auch im vorliegenden Fall erfolgt. Der Kandidat für das Amt des Geschäftsführers wurde dementsprechend vor seiner Bestellung den Gremien des Forums Flughafen und Region persönlich vorgestellt: Dies erfolgte auf der Vorstandssitzung am 22.12.2017, der gemeinsamen Sitzung des Koordinierungs- und Verwaltungsrates am 19.01.2018 sowie auf dem Sonderkonvent zum Maßnahmenprogramm Aktiver Schallschutz am 26.01.2018. Frage 5. Nach welchen Kriterien wird eine eventuelle Neubesetzung vorgenommen? Der Geschäftsführer soll in der Lage sein, die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben, die sowohl die Leitung einer gemeinnützigen GmbH nach innen als auch die Vertretung des Umwelthauses nach außen - u.a. in den weiteren Gremien des Forums Flughafen und Region - mit sich bringen, zu übernehmen und den damit verbundenen hohen Anforderungen gerecht zu werden . Frage 6. Wer wird die Entscheidung zu dieser Personalie treffen? Es wird auf die Beantwortung von Frage 4 verwiesen. Eingegangen am 28. Februar 2018 · Bearbeitet am 28. Februar 2018 · Ausgegeben am 29. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5998 28. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5998 Frage 7. Kommen bei der Besetzung von Stellen im Umwelt- und Nachbarschaftshaus dieselben Grundsätze zum Tragen wie bei der Besetzung von Stellen im Landesdienst? Die Besetzung von Stellen im Umwelt- und Nachbarschaftshaus erfolgt wie auch die Stellenbesetzungen im Landesdienst nach den Grundsätzen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung . Wiesbaden, 22. Februar 2018 Axel Wintermeyer