Kleine Anfrage der Abg. Hofmann und Rudolph (SPD) vom 30.01.2018 betreffend Äußerungen des CDU-Landtagsabgeordneten Landau gegenüber dem pädagogischen Leiter des Bad Sooden-Allendorfer Sportinternats und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragesteller: Laut Werra Rundschau vom 05.12.2017 hat sich der Bürgermeister Bad Sooden-Allendorfs, Frank Hix (CDU), mit einem Schreiben an Ministerpräsident Bouffier in seiner Funktion als CDU-Landesvorsitzender gewandt. In dem Schreiben wird laut Werra Rundschau unter anderem der Vorwurf geäußert, der CDU- Landtagsabgeordnete Dirk Landau soll den pädagogischen Leiter des Bad Sooden-Allendorfer Sportinternats auf einem öffentlichen Parkplatz bezichtigt haben, seinen Schülern Drogen zu verkaufen. Der Leiter des Sportinternats bestätigte der Werra Rundschau den in dem Schreiben von Bürgermeister Hix wiedergegebenen Sachverhalt. Er habe neben Bürgermeister Hix auch die für das Internat zuständige Heimaufsicht beim Werra-Meißner-Kreis über die Anschuldigungen in Kenntnis gesetzt. Zudem habe er einen Anwalt für eine Unterlassungsklage eingeschaltet. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Erfüllen die in der Vorbemerkung wiedergegebenen Äußerungen des CDU-Landtagsabgeordneten Landau gegenüber dem pädagogischen Leiter des Bad Sooden-Allendorfer Sportinternats auf einem öffentlichen Parkplatz nach Auffassung der Landesregierung einen Straftatbestand? Falls ja, welchen? Zur Prüfung der Frage, ob ein bestimmtes Verhalten einen Straftatbestand erfüllen könnte, sind entsprechend dem Legalitätsprinzip die Staatsanwaltschaften berufen (§§ 152, 160 StPO). Die hessischen Staatsanwaltschaften führen ihre Verfahren selbstständig und eigenverantwortlich. Die Landesregierung greift weder durch einzelfallbezogene Weisungen noch durch eine öffentliche Bewertung der Sach- und Rechtslage in laufende Ermittlungsverfahren ein. Aus diesem Grund gibt die Landesregierung keine Stellungnahme dazu ab, ob die in der Vorbemerkung der Fragesteller wiedergegebenen Äußerungen strafrechtlich relevant sein könnten. Frage 2. Hat der pädagogische Leiter des Bad Sooden-Allendorfer Sportinternats nach Kenntnis der Landesregierung wegen der Äußerung des CDU-Landtagsabgeordneten Dirk Landau einen Strafantrag gestellt? Falls ja, wie ist der Sachstand des Verfahrens? Die Staatsanwaltschaft Kassel hat berichtet, dass der Leiter des Bad Sooden-Allendorfer Sportinternats wegen der fraglichen Äußerungen einen Strafantrag gestellt hat. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Frage 3. Hat der pädagogische Leiter des Bad Sooden-Allendorfer Sportinternats zwischenzeitlich eine Unterlassungsklage eingereicht? Falls ja, wie ist der Sachstand des Verfahrens? Erkenntnisse hierzu liegen nicht vor. Aufgrund ihrer verfassungsrechtlich verbürgten Unabhängigkeit sind die Gerichte, soweit sie eine rechtsprechende Tätigkeit ausüben, auch nicht berichtspflichtig . Frage 4. Ist die Heimaufsicht des Werra-Meißner-Kreises in dieser Sache zwischenzeitlich aktiv geworden? Falls ja, inwiefern? Der Sachverhalt wurde durch die Heimaufsicht geprüft. Das Sportinternat Bad Sooden- Allendorf hat zum Jahreswechsel seinen Betrieb eingestellt. Wiesbaden, 6. März 2018 Eva Kühne-Hörmann Eingegangen am 20. März 2018 · Ausgegeben am 23. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5999 20. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG