Kleine Anfrage der Abg. Degen und Lotz (SPD) vom 01.02.2018 betreffend Mobilfunkabdeckung im Main-Kinzig-Kreis und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Gemäß Auskunft der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist eine einhundertprozentige Mobilfunk- Versorgung aufgrund der physikalischen Eigenschaften von Funkwellen in Regionen mit schwieriger Topografie (Berge, Täler usw.) oft nicht möglich. Dennoch versorgt jeder der drei bundesweiten Mobilfunknetzbetreiber bereits heute ca. 99 % der Bevölkerung mit Sprachkommunikation . Der Ausbau der Netze für die mobile Breitbandversorgung erfolgt kontinuierlich. Hierbei stehen die Mobilfunknetzbetreiber im Wettbewerb untereinander, der Ausbau der Mobilfunknetze erfolgt marktgetrieben. Die Verfügbarkeit eines ausreichenden Frequenzspektrums ist dabei eine notwendige Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Netzabdeckung. Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit auf Bundesebene erfolgreich für die rasche Bereitstellung der Frequenzen der sogenannten Digitalen Dividende I (800-MHz-Bereich) und II (700-MHz-Bereich) zur Mobilfunknutzung eingesetzt. Deutschland nimmt hier inzwischen eine Vorreiterrolle ein. Die mit der Frequenzauktion für das Spektrum im 700-MHz-Bereich (Digitale Dividende II) verbundenen Versorgungsauflagen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden müssen, werden für eine weitere Verbesserung der Netzabdeckung sorgen. Die Zuteilungsinhaber müssen danach eine flächendeckende Breitbandversorgung der Bevölkerung mit mobilfunkbasierten Übertragungstechnologien mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor sicherstellen. Bis zum 1. Januar 2020 muss jeder Zuteilungsinhaber eine Abdeckung von mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland und 98 % bundesweit erreichen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) ist eine vollständige Versorgung sicherzustellen , soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist (Präsidentenkammerentscheidung der Bundesnetzagentur vom 28.01.2015, BK 1-11/003). Die Landesregierung wird sich zudem weiterhin für gute Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Mobilfunknetze in Hessen einsetzen. Dazu gehören sowohl das Einbringen hessischer Interessen in den entsprechenden Gremien als auch der kontinuierliche Austausch mit den Mobilfunknetzbetreibern. Das Breitbandbüro Hessen hat seit Juni 2017 auf seiner Startseite unter www.breitband-inhessen .de die Mobilfunkversorgung hinsichtlich UMTS und LTE aller hessischen Landkreise veröffentlicht. Basis der Auswertung sind die Daten des BMVI/ TÜV Rheinland (Bundesbreitbandatlas ). Die Versorgung mit reiner Sprachtelefonie (GSM) sind unter: www.telekom.de/netzausbau, https://www.o2online.de/service/netz-verfuegbarkeit/netzabdeckung/ oder https://www.vodafone.de/privat/hilfe-support/netzabdeckung.html verfügbar. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Wie ist die derzeitige Netzabdeckung von Mobilfunknetzen für mobile Telefonie im Main-Kinzig- Kreis (bitte nach Netzanbietern auflisten)? Eine einheitliche Darstellung oder entsprechende Zahlen der Netzabdeckung im Main-Kinzig- Kreis für Mobilfunknetze bezüglich mobiler Telefonie, die alle aktuell verfügbaren Mobilfunk- Eingegangen am 28. März 2018 · Bearbeitet am 28. März 2018 · Ausgegeben am 29. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6004 28. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6004 netze umfasst, liegen der Landesregierung nicht vor. Das Breitbandbüro Hessen hat seit Juni 2017 unter https://www.breitband-in-hessen.de/frontend/breitbandVersorgung/index.cfm die Mobilfunkversorgung hinsichtlich UMTS und LTE aller hessischen Landkreise veröffentlicht. Von der Deutschen Telekom AG wurden bezüglich des Main-Kinzig-Kreises lediglich die unter www.telekom.de/netzausbau vorhandenen Mobilfunk-Versorgungsgrafiken zur Verfügung gestellt (Anlage 1, Grafiken 1 bis 3). Bezüglich 3G/UMTS gab die Deutsche Telekom AG zudem an, dass dieses Netz in ihren Planungen nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. Von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2) liegen folgende allgemeine Angaben vor: GSM-Netzabdeckung deutschlandweit außerhalb von Gebäuden: knapp 100 %, UMTS-Netzabdeckung deutschlandweit: rund 90 %, LTE: Abdeckungsrate deutschlandweit: rund 80 %. (Quelle: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, www.telefonica.de) Bzgl. des Main-Kinzig-Kreises sind unter https://www.o2online.de/service/netz-verfuegbarkeit /netzabdeckung/ verschiedene Mobilfunk-Versorgungsgrafiken zu finden (Anlage 1, Grafiken 4 bis 6). Die Vodafone GmbH gibt die Mobilfunkversorgung im Main-Kinzig-Kreis wie folgt an: Mobilfunknetz Data Wert GSM Einwohner % 99,5 % UMTS Einwohner % 88,8 % LTE Einwohner % 87,3 % UMTS+LTE Einwohner % 92,0 % Siehe hierzu auch Anlage 1 (Grafiken 7 bis 9). Frage 2. Wie liegt diese Netzabdeckungsquote im hessenweiten Vergleich der Landkreise? Der Landesregierung liegen keine einheitlichen Darstellungen oder entsprechende Zahlen zur Netzabdeckung für Mobilfunknetze bezüglich mobiler Telefonie zu den einzelnen Landkreisen in Hessen vor, die alle aktuell verfügbaren Mobilfunknetze umfassen. Von Seiten der Deutschen Telekom AG liegt die Angabe von März 2017 vor, dass Hessen bezüglich des 2G/GSM-Netzes im Schnitt mit 98,98 % der Einwohner versorgt sei (Main-Kinzig- Kreis: 99,45 %). Die Vodafone GmbH stellt die Mobilfunkversorgung im Main-Kinzig-Kreis der Mobilfunkversorgung in Gesamt-Hessen gegenüber. Dies wie folgt (in Klammern die Werte für Gesamt- Hessen): GSM: 99,5 % (99,2 %), UMTS: 88,8 % (86,6 %), LTE: 87,3 % (87,7 %), UMTS+LTE: 92,0 % (92,6 %). Die Auswertung des TÜV Rheinland auf Basis des Bundesbreitbandatlas, die sich auf die Versorgung mit 3G (Mobilfunkstandard der sogenannten 3. Generation, UMTS – Universal Mobile Telecommunications System) und 4G (Mobilfunkstandard der sogenannten 4. Generation, LTE - Long Term Evolution) bezieht, stellt sich wie folgt dar ("Mobil" steht für die Versorgung mit UMTS und/oder LTE): Kreise und kreisfreie Städte Breitbandversorgung Mobil [in % der Fläche] Stadt Offenbach am Main 100,0 Stadt Frankfurt am Main 100,0 Main-Taunus-Kreis 99,5 Stadt Wiesbaden 99,4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6004 3 Kreis Groß-Gerau 99,0 Kreis Offenbach 99,0 Stadt Kassel 98,5 Stadt Darmstadt 97,5 Kreis Darmstadt-Dieburg 95,9 Hochtaunuskreis 95,8 Wetteraukreis 95,8 Kreis Bergstraße 94,9 Kreis Gießen 94,3 Kreis Fulda 92,7 Lahn-Dill-Kreis 92,2 Kreis Limburg-Weilburg 91,2 Kreis Kassel 90,7 Kreis Marburg-Biedenkopf 88,6 Vogelsbergkreis 88,6 Main-Kinzig-Kreis 88,1 Schwalm-Eder-Kreis 87,7 Kreis Hersfeld-Rotenburg 87,6 Odenwaldkreis 84,8 Rheingau-Taunus-Kreis 83,7 Kreis Waldeck-Frankenberg 82,7 Werra-Meißner-Kreis 81,1 Breitbandverfügbarkeit für 3G und/oder 4G in Hessen nach Landkreisen (Breitbandatlas des Bundes / TÜV Rheinland, Stand Mitte 2017) Frage 3. Liegen der Landesregierung Informationen über "weiße Flecken" bzw. "Funklöcher" vor und wenn ja, wo liegen diese (bitte nach Netzanbietern aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegen keine über die Angaben der Netzbetreiber in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 hinausgehenden Informationen über "weiße Flecken" bzw. "Funklöcher" nach Netzanbietern oder in aggregierter Form vor. Frage 4. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung einem alle Ortschaften und öffentliche Verkehrswege voll abdeckenden Mobilfunknetz hinsichtlich der Sicherheit (Notrufe, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz) und der Wirtschaft (hier insb. dem Tourismus) bei? Grundsätzlich misst die Landesregierung einer vollumfänglichen Mobilfunkversorgung einen hohen Stellenwert bei, da flächendeckende Mobilfunknetze schnelle Notrufmöglichkeiten mittels Mobiltelefon sichern. Jedoch bieten sowohl das Telekommunikationsgesetz (TKG) als Bundesrecht als auch das Hessische Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung als Landesrecht keinerlei Handhabe gegenüber den gewerblichen Mobilfunknetzbetreibern, eine vollständige Mobilfunk-Netzabdeckung des Bundes-/Landesgebiets zu erwirken. Die Landesregierung misst einem flächendeckend verfügbaren Mobilfunknetz auch deshalb einen hohen Stellenwert bei, weil neben dem generellen Trend einer verstärkten mobilen Kommunikation die Verfügbarkeit mobiler Konnektivität zum Beispiel für die Produkt- und Prozessinnovationen eine zentrale wirtschaftliche Rolle spielt. Im Verkehrsbereich ermöglichen mobile Breitbandanbindungen die Erfassung und Verteilung verkehrstechnischer Daten. Für die touristischen Destinationen Hessens spielen sowohl der Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen in NGA-Netzen (Netzen der nächsten Generation - Next Generation Access) als auch leistungsfähige mobile Datennetze und WLAN-Angebote (öffentliche drahtlose lokale Netzwerke) eine wichtige Rolle. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und Ausbau der Attraktivität der Region für Besucher aus dem In- und Ausland. Darüber hinaus können stationär genutzte Funkanbindungen übergangsweise einen Beitrag zur Versorgung sonst schwer zu erschließender ländlicher Räume mit Breitband-Diensten leisten. Frage 5. Welches Konzept verfolgt die Hessische Landesregierung, um die Netzabdeckung in Hessen weiter voranzutreiben? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Wiesbaden, 19. März 2018 Tarek Al-Wazir Anlagen HMWEVL 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 6004 Kleine Anfrage der Abg. Degen und Lotz (SPD) Anlage 1 zur Frage 1 Grafik 1: GSM-Versorgung der Deutschen Telekom im Main-Kinzig-Kreis, Quelle: www.telekom.de/netzausbau, Stand: Februar 2018 Grafik 2: UMTS-Versorgung der Deutschen Telekom im Main-Kinzig-Kreis, Quelle: www.telekom.de/netzausbau, Stand: Februar 2018 Grafik 3: LTE-Versorgung der Deutschen Telekom im Main-Kinzig-Kreis, Quelle: www.telekom.de/netzausbau, Stand: Februar 2018 Grafik 4: GSM-Versorgung von O2/E-Plus im Main-Kinzig-Kreis, Quelle: https://www.o2online.de/service/netz-verfuegbarkeit/netzabdeckung/, Stand: Februar 2018 Grafik 5: UMTS-Versorgung von O2/E-Plus im Main-Kinzig-Kreis, Quelle: https://www.o2online.de/service/netz-verfuegbarkeit/netzabdeckung/, Stand: Februar 2018 Grafik 6: LTE-Versorgung von O2/E-Plus im Main-Kinzig-Kreis, Quelle: https://www.o2online.de/service/netz-verfuegbarkeit/netzabdeckung/, Stand: Februar 2018 Grafik 7: GSM-Versorgung von Vodafone im Main-Kinzig-Kreis, Quelle: Vodafone GmbH, Stand: Januar 2018 Grafik 8: UMTS-Versorgung von Vodafone im Main-Kinzig-Kreis, Quelle: Vodafone GmbH, Stand: Januar 2018 Grafik 9: LTE-Versorgung von Vodafone im Main-Kinzig-Kreis, Quelle: Vodafone GmbH, Stand: Februar 2018