Kleine Anfrage der Abg. Merz und Schäfer-Gümbel (SPD) vom 02.02.2018 betreffend Unterrichtsausfall im Bereich des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Entgegen den Darstellungen des Kultusministeriums, dass es in Hessen keinen signifikanten Unterrichtsausfall in allen Schulen des Landes gäbe, weil die sogenannte "Unterrichtsgarantie" funktioniere und die Lehrerzuweisung statistisch - auf die Unterrichtsversorgung bezogen - 104 oder mehr Prozent betrage, stellen wir fest, dass es immer wieder von Lehrerverbänden, von Elternvertretungen sowie aus der Schülerschaft und auch in der Presse Verlautbarungen gibt, die konkreten Unterrichtsausfall mitteilen. Vorbemerkung des Kultusministers: Aufgrund des Konzepts der "Verlässlichen Schule" entwickelt in Hessen grundsätzlich jede Schule nach den Bestimmungen über die Sicherstellung verlässlicher Schulzeiten (§ 15a des Hessischen Schulgesetzes und Verordnung zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit nach § 15a und zur Inanspruchnahme von Personaldienstleistungen nach § 15b des Hessischen Schulgesetzes vom 19. November 2014 (ABl. 2014, S. 766)) "in eigener Zuständigkeit Maßnahmen zur Gewährleistung einer verlässlichen Schulzeit von mindestens fünf Zeitstunden am Vormittag ", die für die jeweilige Schule pädagogisch sinnvoll, inhaltlich durchdacht und praktikabel sind. Dies bedeutet, dass in jeder hessischen Schule ein Vertretungskonzept existiert, sodass es in der Regel nicht zum Ausfall von Unterrichtsstunden kommt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Unterrichtsstunden fielen im Schuljahr 2016/17 in allen Schulen im Schulamtsbezirk für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis aus? (Bitte insgesamt darstellen sowie aufschlüsseln nach Schulformen und Unterrichtsfächern.) Frage 2. Wie viele Unterrichtsstunden fielen im laufenden Schuljahr in allen Schulen im Schulamtsbezirk für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis bisher aus? (Bitte insgesamt darstellen sowie aufschlüsseln nach Schulformen und Unterrichtsfächern.) Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Regelfall kommt es in Hessen nicht zum Ausfall von Unterricht. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Inwiefern es in Einzelfällen aufgrund externer Effekte dennoch zu Unterrichtsausfall kommt, bspw. wenn an einer Schule kurzfristig und zeitgleich eine große Zahl von Lehrkräften an Grippe erkrankt und dienstunfähig ist, kann nur direkt über die Schulen eruiert werden. Dazu müsste bei insgesamt 1.798 hessischen Schulen im Primar- und Sekundarbereich eine der Fragestellung entsprechende, nach Fächern sortierte Aufstellung eingefordert werden. Dies würde zu einer zeitlich nicht vorhersehbaren Verzögerung der Beantwortung führen und Schulen und Schulleitungen zusätzlich zu ihren Belastungen weiteren Belastungen aussetzen. In Anbetracht der Fristsetzungen zur Beantwortung der Kleinen Anfrage und mit Blick auf die gesetzlich geregelte Sicherstellung von Unterricht, der nach den vorliegenden Informationen nur in Einzelfällen nicht nachgekommen werden kann, wurde auf eine Abfrage bei den Schulen verzichtet . Eingegangen am 21. März 2018 · Ausgegeben am 23. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6017 21. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6017 Frage 3. An wie vielen Schulen und in welchen Fächern wurde in welchem Umfang im Schuljahr 2016/2017 Unterricht fachfremd erteilt? (Bitte aufschlüsseln nach Schulformen und Unterrichtsfächern .) Auf Anlage 1 wird verwiesen. Lehrkräfte, die über Unterrichtserfahrung in den genannten Fächern verfügen, aber nicht über die dem Fach entsprechende Fakultas, sind ebenso statistisch dem fachfremden Unterricht zugeteilt wie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst oder Lehrkräfte mit Unterrichtserlaubnis. Eine Lehrkraft beispielsweise, die seit 20 Jahren im Mathematikunterricht eingesetzt ist und ein Mathematikstudium, allerdings kein Lehramtsstudium und kein Referendariat abgeschlossen hat, wird statistisch als fachfremd aufgeführt. Pauschale Rückschlüsse vom Anteil sogenannten fachfremden Unterrichts auf dessen Güte sind daher von vornherein ausgeschlossen. Bei der anliegenden Übersicht ist außerdem zu berücksichtigen, dass die ausgewiesenen Schulanzahlen nicht addiert werden können, da Schulen mit mehreren Schulformen (bspw. bei einer Kooperativen Gesamtschule) mehrfach genannt sein können. An Grund- und Förderschulen wird in der Regel nach dem Klassenlehrerprinzip unterrichtet. Dementsprechend findet in Anlage 1 keine Ausweisung sogenannten fachfremden Unterrichts statt. Dieser wird in Anlage 1 für berufliche Schulen nicht ausgewiesen, da für die Lernfelder an beruflichen Schulen statistisch keine fachlichen Qualifikationen für die Lehrkräfte hinterlegt sind. Frage 4. An wie vielen Schulen und in welchen Fächern wurde in welchem Umfang im aktuellen Schuljahr bisher Unterricht fachfremd erteilt? (Bitte aufschlüsseln nach Schulformen und Unterrichtsfächern .) Auf Anlage 2 und die hier entsprechend geltenden, ergänzenden Hinweise in der Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 5. Welche Ursachen sind bzw. waren für den Unterrichtsausfall verantwortlich? Auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Frage 6. Welche Ursachen sind bzw. waren für das Erteilen von fachfremdem Unterricht verantwortlich ? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Die Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sieht die Möglichkeit des fachfremden Einsatzes von Lehrkräften ausdrücklich vor. Davon wird insbesondere an Gesamtschulen, aber auch an weiteren Schulformen vor allem im Bildungsgang Hauptschule zur Umsetzung pädagogischer Leitlinien Gebrauch gemacht. Nach dem sogenannten Klassenlehrer- Prinzip werden Lehrkräfte mit möglichst vielen Unterrichtsstunden in einer bestimmten Klasse eingesetzt und damit je nach studiertem Unterrichtsfach fachfremder Unterricht übernommen. Viele Schulen arbeiten in sogenannten Team-Strukturen, um jahrgangsbezogene Absprachen hinsichtlich der Förderung von Schülerinnen und Schülern durch kurze Kommunikationswege zu erleichtern. Dabei kann es, ähnlich wie beim Klassenlehrer-Prinzip, sinnvoll werden, dass Lehrkräfte eines Jahrgangs fachfremden Unterricht übernehmen. Frage 7. Welche Maßnahmen sind von der Landesregierung angedacht, um die Missstände abzuschaffen ? Dies gilt insbesondere auch für Angaben im Fach Ethik und bezogen auf die dritte Sportstunde . Der Einsatz von Lehrkräften ohne entsprechende Fakultas ist kein neues Phänomen und lässt sich aus den in der Antwort zu den Fragen 3 und 6 ausgeführten Gründen nicht pauschal als änderungsbedürftiger Zustand kennzeichnen. Nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über den Ethikunterricht können Religionslehrkräfte zur Erteilung von Ethikunterricht eingesetzt werden, wenn der Religionsunterricht nach der Stundentafel an der jeweiligen Schule abgedeckt ist. Außerdem nehmen zurzeit für den Primarbereich 45 - die Anzahl der Weiterbildungsplätze wurde um 15 Plätze erhöht - und für den Sekundarbereich 24 Lehrkräfte an Weiterbildungsmaßnahmen zur Ethiklehrkraft teil. Diese Lehrkräfte können von ihrer Schulleitung nach § 4 Abs. 2 der Verordnung über den Ethikunterricht zur Erteilung von Ethikunterricht eingesetzt werden, werden jedoch bei der statistischen Auswertung als fachfremde Lehrkräfte gezählt. Zudem werden 51 Lehrkräfte im Rahmen der Weiterbildung zum Erwerb des Grundschullehramtes bzw. der Lehrbefähigung für Grundschulen für Ethik als drittes Unterrichtsfach qualifiziert. Bezüglich des Sportunterrichts wird auf die Antwort des Kultusministers auf die Kleine Anfrage Drs. 19/5180 verwiesen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6017 3 Frage 8. In welchen fünf Fächern - verteilt über alle Schulformen - fällt statistisch gesehen der meiste Unterricht aus? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Frage 9. In welchen fünf Fächern - verteilt über alle Schulformen - wird statistisch gesehen am meisten fachfremd unterrichtet? Statistisch gesehen sind in diesem Schulamtsbezirk die Fächer Ethik, Erdkunde, Politik und Wirtschaft, Gesellschaftslehre und Geschichte diejenigen mit dem höchsten Anteil fachfremden Unterrichts. Wiesbaden, 13. März 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlage 1 zu den Anlagen 19/6006 bis 6019 Spaltenbeschriftungen Zeilenbeschriftungen F GYM H IGS MSS R Fachfremder Unterricht (ffU) in der SEK I und SEK II an öffentlichen allgemeinen Schulen in den Staatlichen Schulämtern im Schuljahr 2016/17 SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis Biologie Anzahl_Schulen 6 4 2 6 0 3 Anteil fachfremd 26,2 2,9 20,5 17,2 0 8,8 Chemie Anzahl_Schulen 1 2 3 0 1 Anteil fachfremd 0,7 11,5 3,7 0 1,2 Deutsch Anzahl_Schulen 10 3 5 6 1 6 Anteil fachfremd 22,9 2,1 21,6 8,1 6,3 8,8 Englisch Anzahl_Schulen 6 4 6 7 0 3 Anteil fachfremd 17 1,3 14,9 12,2 0 5,6 Erdkunde Anzahl_Schulen 5 10 10 2 1 10 Anteil fachfremd 70,8 24,2 69,2 39,1 50 48,8 Ethik Anzahl_Schulen 8 13 5 8 1 8 Anteil fachfremd 66,7 29,9 62,5 43,9 100 66,7 Französisch Anzahl_Schulen 3 0 0 1 Anteil fachfremd 5,4 0 0 2,2 Geschichte Anzahl_Schulen 1 9 8 2 0 7 Anteil fachfremd 36,4 8,3 72,5 40,3 0 32,9 Gesellschaftslehre Anzahl_Schulen 9 2 2 6 2 Seite 1 Anlage 1 zu den Anlagen 19/6006 bis 6019 Spaltenbeschriftungen Zeilenbeschriftungen F GYM H IGS MSS R Fachfremder Unterricht (ffU) in der SEK I und SEK II an öffentlichen allgemeinen Schulen in den Staatlichen Schulämtern im Schuljahr 2016/17 Anteil fachfremd 59,5 39,3 24,1 68,4 36,9 Informatik Anzahl_Schulen 2 6 2 4 5 Anteil fachfremd 86,7 35,7 60 93,4 61,1 Kunst Anzahl_Schulen 10 8 6 8 8 Anteil fachfremd 45,2 8,2 35 23,2 27 Latein Anzahl_Schulen 0 4 1 Anteil fachfremd 0 35,7 100 Mathematik Anzahl_Schulen 12 7 10 7 1 8 Anteil fachfremd 24,6 3,6 36,9 15,1 40,9 12 Musik Anzahl_Schulen 6 2 1 3 2 Anteil fachfremd 21 2,4 3,3 2,8 12 Naturwissenschaften Anzahl_Schulen 0 0 0 1 0 Anteil fachfremd 0 0 0 4 0 Physik Anzahl_Schulen 2 6 3 1 8 Anteil fachfremd 0,6 15,8 5,1 100 16,5 Politik und Wirtschaft Anzahl_Schulen 13 7 2 1 10 Anteil fachfremd 15,9 57,7 50,8 100 62,7 Religion evangelischer Religionsunterricht Anzahl_Schulen 2 5 2 7 1 3 Seite 2 Anlage 1 zu den Anlagen 19/6006 bis 6019 Spaltenbeschriftungen Zeilenbeschriftungen F GYM H IGS MSS R Fachfremder Unterricht (ffU) in der SEK I und SEK II an öffentlichen allgemeinen Schulen in den Staatlichen Schulämtern im Schuljahr 2016/17 Anteil fachfremd 12 6,5 7,5 17,7 80 10,5 Religion katholischer Religionsunterricht Anzahl_Schulen 1 3 0 0 0 Anteil fachfremd 11,1 5,3 0 0 0 Sport Anzahl_Schulen 4 4 4 5 1 4 Anteil fachfremd 11 1 10,6 2,9 7,1 5,3 Seite 3 Anlage 2 zu  KA 19/6006 bis   19/6019 F GYM H IGS MSS R Fachfremder Unterricht (ffU) in der SEK I und SEK II an öffentlichen allgemeinen Schulen in den Staatlichen Schulämtern im Schuljahr 2017/18 SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis Biologie Anzahl_Schulen 6 3 5 4 0 2 Anteil fachfremd 23,2 1,1 20 9,7 0 13,6 Chemie Anzahl_Schulen 1 1 2 0 1 Anteil fachfremd 0,7 2,9 2,9 0 1,4 Deutsch Anzahl_Schulen 12 5 8 6 1 6 Anteil fachfremd 27 2,3 28,5 9,6 13,2 11,6 Englisch Anzahl_Schulen 6 3 7 7 0 4 Anteil fachfremd 14,9 1,2 13,9 10 0 5,7 Erdkunde Anzahl_Schulen 4 10 10 1 1 10 Anteil fachfremd 64 23,7 76,8 44,2 50 69,2 Ethik Anzahl_Schulen 4 12 4 7 1 4 Anteil fachfremd 43,3 24,9 57,9 44,7 100 33,3 Französisch Anzahl_Schulen 2 0 1 Anteil fachfremd 4 0 2,1 Geschichte Anzahl_Schulen 3 10 8 2 0 8 Anteil fachfremd 66,7 6 71,2 35,7 0 45,4 Gesellschaftslehre Anzahl_Schulen 9 1 2 6 2 Seite 1 Anlage 2 zu  KA 19/6006 bis   19/6019 F GYM H IGS MSS R Fachfremder Unterricht (ffU) in der SEK I und SEK II an öffentlichen allgemeinen Schulen in den Staatlichen Schulämtern im Schuljahr 2017/18 Anteil fachfremd 72,7 32 33,3 66,4 35,2 Informatik Anzahl_Schulen 2 6 3 4 2 Anteil fachfremd 100 30,7 73,3 90,7 58,3 Kunst Anzahl_Schulen 8 10 8 7 7 Anteil fachfremd 43,2 10,8 52,2 22,9 24,7 Latein Anzahl_Schulen 0 3 Anteil fachfremd 0 30,2 Mathematik Anzahl_Schulen 11 6 11 7 1 9 Anteil fachfremd 27,6 3,7 44,9 12,9 54,3 12,1 Musik Anzahl_Schulen 5 3 1 3 4 Anteil fachfremd 19,5 3,8 2,6 3,1 16,3 Naturwissenschaften Anzahl_Schulen 0 0 0 1 0 Anteil fachfremd 0 0 0 2,1 0 Physik Anzahl_Schulen 2 8 5 1 7 Anteil fachfremd 1,5 38,6 13,3 100 25,5 Politik und Wirtschaft Anzahl_Schulen 11 7 2 1 10 Anteil fachfremd 15 59,3 44,6 100 49,6 Religion evangelischer Religionsunterricht Anzahl_Schulen 1 1 1 7 1 2 Seite 2 Anlage 2 zu  KA 19/6006 bis   19/6019 F GYM H IGS MSS R Fachfremder Unterricht (ffU) in der SEK I und SEK II an öffentlichen allgemeinen Schulen in den Staatlichen Schulämtern im Schuljahr 2017/18 Anteil fachfremd 10 0,4 6,1 18 72,7 11,1 Religion katholischer Religionsunterricht Anzahl_Schulen 1 1 0 0 0 Anteil fachfremd 10 3,7 0 0 0 Sport Anzahl_Schulen 4 2 2 3 1 4 Anteil fachfremd 11,8 0,5 3,7 2,2 6,7 6 Seite 3