Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 05.02.2018 betreffend Grad der Behinderung II und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie hoch ist die Ablehnungsquote bei den Neuanträgen in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren und Regionen darstellen)? Eine Ablehnungsquote wird in den statistischen Erhebungen nicht ausgewiesen, weder bei den Erstanträgen noch bei den Neufeststellungsanträgen. Frage 2. Welche Ablehnungsgründe kamen in diesem Zeitraum zu welchen Anteilen zum Tragen? Bei den Erstanträgen kommen die nachfolgenden Ablehnungsgründe zum Tragen: - Fehlen der persönlichen Voraussetzungen gem. § 2 Abs. 2 SG B IX, - Grad der Behinderung liegt unter 20, - Ablehnung nach § 154 Abs. 2 SGB IX n.F. (§ 69 Abs. 2 SGB IX a.F.), - Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung n. § 66 SGB I, - Ablehnung aus anderen Gründen bzw. Erledigung auf andere Weise. Bei den Neufeststellungsanträgen kommen die nachfolgenden Ablehnungsgründe zum Tragen: - keine wesentliche Änderung i.S.v. § 48 SGB X, - Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung n. § 66 SGBI, - Ablehnung aus anderen Gründen bzw. Erledigung auf andere Weise. Eine statistische Erhebung des Anteiles der jeweiligen Ablehnungsgründe liegt nicht vor. Frage 3. Wie hoch war die Widerspruchsquote gegen Bescheide (bitte nach Jahren und Regionen darstellen )? Die Anzahl der erhobenen Widersprüche nach dem Schwerbehindertenrecht wurde der Statistik der Sozialgerichtsbarkeit entnommen. Bei der Anzahl der Feststellungen wurden Erstfeststellungs- und Neufeststellungsverfahren, erledigte Nachprüfungen von Amts wegen, sowie erledigte Rücknahmeverfahren berücksichtigt. Unberücksichtigt blieben sonstige Verfahren, z.B. Bescheide auf Rückerstattung der Wertmarke , Bescheide nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, Kostenentscheidungen nach § 63 SGB X etc. Die Widerspruchsquote wurde manuell errechnet. Eine automatisierte statistische Erhebung liegt nicht vor. Eingegangen am 12. März 2018 · Ausgegeben am 23. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6030 12. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6030 Widersprüche im Schwerbehindertenrecht der Jahre 2016, 2015, 2014, 2013 und 2012: 2016 2015 2014 2013 2012 HAVS Darmstadt Eingang SB-Widersprüche 4.590 5.055 5.206 5.558 5.658 Feststellungen insgesamt 22.441 25.200 26.013 26.910 25.730 Widerspruchsquote in % 20,5 20,1 20,0 20,7 22,0 2016 2015 2014 2013 2012 HAVS Wiesbaden Eingang SB-Widersprüche 2.860 4.042 4.348 4.766 4.310 Feststellungen insgesamt 14.841 21.696 22.496 23.606 22.372 Widerspruchsquote in % 19,3 18,6 19,3 20,2 19,3 2016 2015 2014 2013 2012 HAVS Frankfurt a.M Eingang SB-Widersprüche 5.752 5.807 6.084 6.299 6.554 Feststellungen insgesamt 33.953 33.179 35.533 35.904 37.597 Widerspruchsquote in % 16,9 17,5 17,1 17,5 17,4 2016 2015 2014 2013 2012 HAVS Gießen Eingang SB-Widersprüche 5.803 5.407 5.991 6.715 6.651 Feststellungen insgesamt 31.827 31.736 32.022 32.244 32.822 Widerspruchsquote in % 18,2 17,0 18,7 20,8 20,3 2016 2015 2014 2013 2012 HAVS Fulda Eingang SB-Widersprüche 3.627 3.697 3.648 3.794 4.178 Feststellungen insgesamt 22.827 23.727 23.482 23.783 24.609 Widerspruchsquote in % 15,9 15,6 15,5 16,0 17,0 2016 2015 2014 2013 2012 HAVS Kassel Eingang SB-Widersprüche 3.699 4.122 4.244 5.104 4.883 Feststellungen insgesamt 24.427 26.770 26.862 27.305 26.275 Widerspruchsquote in % 15,1 15,4 15,8 18,7 18,6 2016 2015 2014 2013 2012 Hessen Eingang SB-Widersprüche 26.331 28.130 29.521 32.236 32.234 Feststellungen insgesamt 150.316 162.308 166.408 169.752 169.405 Widerspruchsquote in % 17,5 17,3 17,7 19,0 19,0 Frage 4. In wie vielen Fällen gab es in diesem Zeitraum Klagen gegen die Bescheide? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6030 3 Frage 5. In wie vielen Fällen waren die Klagen erfolgreich, teilweise erfolgreich oder wurden abgewiesen? Die Antworten auf die Fragen 4 und 5 ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung. Hessen 2016 2015 2014 2013 2012 Eingegangene Klagen 2.994 2.590 3.118 3.040 2.855 Erledigte Klagen 2.534 2.802 3.037 2.844 2.941 davon Beendigung durch Vergleich 137 200 233 228 143 Beendigung durch Urteil 68 50 38 53 58 Abhilfe im Klageverfahren 608 739 830 765 833 Klageabweisung 233 230 238 244 212 Erledigung durch Zurücknahme nach Anerkenntnis 387 449 483 436 524 Erledigung durch Zurücknahme 963 989 1.078 1.011 1.036 sonstige Art und Weise 119 139 136 111 135 Frage 6. Wie viele Gleichstellungen wurden in diesem Zeitraum bei einem Grad der Behinderung unter 50 zuerkannt? Die Gleichstellungen wurden von der Bundesagentur für Arbeit zuerkannt. 2013 = 2.541 Bewilligungen, 2014 = 3.499 Bewilligungen, 2015 = 5.256 Bewilligungen, 2016 = 4.992 Bewilligungen, 2017 = 3.632 Bewilligungen. Frage 7. Welche Gründe sind bekannt, warum jemand keinen Antrag auf die Anerkennung der Schwerbehinderung stellt, obwohl die Voraussetzungen vorhanden sind? Die Gründe hierfür sind nicht bekannt. Frage 8. Welche Beratungsangebote gibt es in Hessen bezüglich der Anerkennung der Schwerbehinderung (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie Umfang des Beratungsangebotes darstellen)? Die sechs Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) führen schon seit Jahrzehnten in Ihren Amtsbereichen regelmäßig in ausgewählten Kommunen Sprechtage, u.a. mit einem entsprechenden Beratungsangebot rund um die Thematik des Schwerbehindertenrechts, durch. Im Kalenderjahr 2016 wurden von der hessischen Versorgungsverwaltung 278 Sprechtage durchgeführt (siehe Aufstellung). Vonseiten der Versorgungsverwaltung werden darüber hinaus Einladungen von Schwerbehindertenvertretungen von Firmen und öffentlichen Stellen (z.B. Opel, Fraport, Stadtverwaltungen etc.) sowie von Selbsthilfegruppen für Vorträge zum Schwerbehindertenrecht wahrgenommen. Weiterhin baut die Hessische Landesverwaltung kontinuierlich ihr Online-Angebot aus. Auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Gießen und im "Hessenfinder" stehen die Anträge für die Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht zur Verfügung. Ferner gibt es Hinweise zum Feststellungsverfahren und zu den Merkzeichen. Daneben bieten die Sozialverbände im Rahmen ihrer Verbandsarbeit regelmäßig Beratungen in Ihren Geschäftsstellen und auf Sprechtagen in verschiedenen Kommunen an. Sprechtagsorte und Anzahl der Sprechtage der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales in 2016: Bensheim 23 Bad Homburg 5 Oberursel 11 Heusenstamm 6 Rodgau 6 Bad Hersfeld 24 Bebra 12 Hanau 23 Heringen 12 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6030 Hilders 12 Schlüchtern 24 Wächtersbach 51 Marburg 12 Stadtallendorf 1 Eschwege 4 Frankenberg 2 Korbach 3 Melsungen 1 Schwalmstadt 4 Witzenhausen 2 Limburg 6 Frickhofen 2 Weilmünster 4 Elz 4 Geisenheim 4 Eltville 4 Hofheim 6 Hünfelden/Kirberg 2 Heidenrod 2 Eschborn 6 Hessen gesamt 278 Wiesbaden, 5. März 2018 Stefan Grüttner