Kleine Anfrage der Abg. Geis (SPD) vom 08.02.2018 betreffend Einsparungen durch Nichtbesetzung von Lehrerstellen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Landesregierung teilt mit, dass sie 2.500 zusätzliche Stellen für Lehrerinnen und Lehrer im Haushalt für die Jahre 2016 und 2017 zur Verfügung gestellt hat. Von besonderem Interesse ist hierbei die Besetzung der Stellen im Haushaltsvollzug des Buchungskreises Schulen bei den ausgabewirksamen Personalkosten der Beamtenbezüge zum 31.12.2017. Die Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele geplante Stellen wurden in den Jahren 2016 und 2017 jeweils durch Nutzung des Wahlrechtes der Schulen im Ganztagsbereich in Sachmittel umgewandelt? Zum Schuljahresbeginn 2016/17 wurden 598,4 Stellen und zum Schuljahresbeginn 2017/18 585,3 Stellen für die Umwandlung von Personal- in Sachmittel gesperrt. Die umgewandelten Sachmittel wurden an die Schulträger vollständig ausgezahlt (Titel 633 – Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände). Frage 2. Wie viele der geplanten zusätzlichen 1.082 Stellen für Migrationsförderung wurden den Schulen in den Jahren 2016 und 2017 jeweils zugewiesen? (bitte aufgegliedert nach Monaten) Im Haushaltsplan 2016 wurden 802 Stellen und im Haushaltsplan 2017 weitere 1.082 Stellen für die Migrationsförderung (Kap. 0459, 2300) zur Verfügung gestellt, insgesamt 1.884 Stellen. Davon wurden im Haushaltsjahr 2017 vorsorglich 250 Stellen für mögliche Mehrbedarfe gesperrt. Die aus diesem Kontingent erfolgten monatlichen Stellenzuweisungen an die Staatlichen Schulämter für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 können Anlage 1 entnommen werden. Frage 3. Welche Minderausgaben im Bereich Personalkosten für die Beamtenbezüge wurden durch die sukzessiv zugewiesenen Stellen für Migrationsförderung in den Jahren 2016 und 2017 festgestellt? Auf Anlage 1 wird verwiesen. Frage 4. Wie entwickelten sich die Schülerzahlen der einzelnen Schulformen in den Jahren 2012 bis 2017? (Bitte getrennt nach Schulform darstellen.) Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen nach Schulformen für die einzelnen Schuljahre (jeweils zum Stichtag 1. November) kann der Anlage 2 entnommen werden. Frage 5. Welche quantitative Konsequenz hatte die Entwicklung der Schülerzahlen hinsichtlich der Zuweisung von geplanten Stellen in den Jahren 2012 bis 2017 (Bitte getrennt nach Schulform darstellen .) Trotz zurückgehender Schülerzahlen hat die Landesregierung die Anzahl der zur Verfügung stehenden Lehrerstellen sukzessive erhöht: Eingegangen am 28. März 2018 · Bearbeitet am 28. März 2018 · Ausgegeben am 29. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6047 28. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6047 Jahr Anzahl Stellen Anzahl Schüler und Schülerinnen 1998 43803,5 839.494 1999 45108,5 846.187 2000 45385,0 849.273 2001 45969,5 851.369 2002 46577,0 852.646 2003 46627,5 858.365 2004 46688,5 858.432 2005 46028,0 853.847 2006 46426,0 845.759 2007 46662,5 828.161 2008 48145,5 826.942 2009 49124,5 819.273 2010 49756,5 807.904 2011 50261,0 798.899 2012 50392,5 789.278 2013 50538,5 773.744 2014 50501,5 764.043 2015 50452,0 760.924 2016 50900,0 766.147 2017 52962,5 761.991 2018 54071,0 2019 54723,0 Eine getrennte Darstellung aller Stellen bezogen auf einzelne Schulformen ist nicht möglich, da bestimmte Stellen, z.B. ein Stellentopf von 2.700 Stellen für den Bereich der Deutschförderung, bedarfsgerecht an einzelne Schulen verteilt unabhängig von einzelnen Schulformen wird. Frage 6. Wie hoch war in den Jahren 2016 und 2017 die Kostenunterschreitung der Personalkosten bei den Beamtenbezügen aufgrund der zeitlichen Lücke zwischen Abgängen und Zugängen von Lehrkräften bei aktuell freien und noch nicht besetzten Stellen? Eine (ausgabenwirksame) Personalkostenunterschreitung für die Lehrkräfte kann nur insgesamt für das Lehrkräftepersonal angegeben werden. So werden z.B. im Haushaltsvollzug befristete Vertretungsverträge vergeben, um in mittel- bis langfristigen Vertretungsfällen eine auskömmliche Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Des Weiteren werden im Verlauf eines Haushaltsjahres teilweise tarifbeschäftigte Lehrkräfte in das Beamtenverhältnis übernommen. Eine singuläre Betrachtung der Beamtenbezüge ist daher nicht sachgerecht. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6047 3 Die geplanten ausgabewirksamen Personalkosten betrugen im Haushaltsjahr 2016 2,964 Mrd. Euro. Die Unterschreitung dieser Personalausgaben für den Lehrkräftebereich aufgrund der zeitlichen Lücke zwischen Abgängen und Zugängen von Lehrkräften bei aktuell freien und noch nicht besetzten Stellen lag für das Haushaltsjahr 2016 bei rund 19 Mio. €. Dies entspricht 0,64 %. Im Haushaltsjahr 2017 betrugen die geplanten Personalausgaben 3,049 Mrd. €, welche um 41 Mio. € unterschritten wurden. Dies entspricht 1,34 %. Frage 7. Worin begründet sich diese zeitliche Lücke bei der Stellenbesetzung? Zeitliche Übergänge bei der Stellenbesetzung sind angesichts der Größe des Personalkörpers und der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensweisen zur Stellenbesetzung unvermeidbar und auch außerhalb des öffentlichen Sektors in der freien Wirtschaft bekannt. Zeitliche Übergänge bei der Stellenbesetzung entstehen beispielsweise, wenn der Nachbesetzungs- oder Vertretungsfall kurzfristig eintritt (z.B. Tod, Dienstunfähigkeit nach Unfall oder Diagnose schwerer Krankheit , Geburt von Kindern/Schwangerschaft/Elternzeit), im Einstellungsverfahren (z.B. Absagen auf Einstellungsangebote oder ausstehendes Ergebnis amtsärztlicher Untersuchung) und aus dem zeitlichen Aufwand zur Gewinnung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber insbesondere bei viel nachgefragten Fächern. Frage 8. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um diese zeitliche Lücke bei der Stellenbesetzung zu schließen? Verfahren werden möglichst zügig geführt. Lehrkräfte mit anderen Lehrämtern oder pädagogisch geeignetes Personal ohne Lehramt werden befristet eingestellt. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Frage 9. Wie viele (zusätzlich) geplante Stellen für Lehrerinnen und Lehrer wurden in den Jahren 2016 und 2017 nicht besetzt oder mit befristeten Verträgen besetzt? Entsprechend den materiellen Vorgaben in § 152 Hessisches Schulgesetz (Schulstellen) sowie der sachlichen und zeitlichen Zweckbindung (§ 45 Landeshaushaltsordnung) sind in den Haushaltsplänen für die Jahre 2016 und 2017 (Einzelplan 04) sowie den Festlegungen in den jeweiligen Kapiteln (Mandanten, Buchungskreise) im Einzelplan 04 der Landeshaushalte zum 01.08.2016 49.372,6 Stellen und zum 01.08.2017 50.905,3 Stellen ausgewiesen. Die Verteilung dieser Stellen erfolgt im Rahmen von Grundunterrichtsversorgungen und darüber hinausgehenden Zuweisungen an die Schulen und die Staatlichen Schulämter. Hierbei sind einzelne Programme, wie z.B. Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, mit zusätzlichen Stellen ausgestattet worden. Haushalt und Zuweisung erfassen die vorhandenen Stellen summenmäßig; eine Rückverfolgung bestimmter Stellen zum Bestand der Stellen zum 01.08.2016 oder zum Betrag der zusätzlich zum 01.08.2017 geschaffenen Stellen ist grundsätzlich personalwirtschaftlich nicht vorgesehen. Frage 10. Welche Kostenunterschreitung im Buchungskreis Schulen wurde im Bereich der Personalkosten bei den Beamtenbezügen für die Jahre 2016 und 2017 bei dem Vollzug des Haushaltes in Summe festgestellt? Eine singuläre Betrachtung der Beamtenbezüge ist nicht sachgerecht; auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Die Unterschreitung der ausgabewirksamen Personalkosten für den Lehrkräftebereich (Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte) lag für das Haushaltsjahr 2016 bei rund 86 Mio. € (dies entspricht 2,9 %) und für das Haushaltsjahr 2017 bei rund 117 Mio. € (dies entspricht 3,84 %). Wiesbaden, 19. März 2018 Prof. Dr. R. Alexander Lorz Anlagen Anlage 1 zu KA 19/6047 Migrationsförderung 2016 Stellen Budget in € 802 kw-Stellen A13 g.D. 057 für Migrationsförderung 802,00 36.388.000 Zuweisung Januar 2016 210,94 12.177.428 Zuweisung Februar 2016 89,74 4.735.836 Zuweisung März 2016 125,19 6.041.688 Zuweisung April 2016 97,49 4.243.789 Planung zusätzliche FoBi DaF/Z aus dem Flüchtlingskontingent 7,50 Zuweisung Mai 2016 72,00 2.782.903 Zuweisung Juni 2016 53,29 1.816.855 Zuweisung August 2016 2,43 Zuweisung September 2016 -30,32 Zuweisung Oktober 2016 96,10 1.376.785 Zuweisung November 2016 37,83 339.238 Zuweisung Dezember 2016 30,00 119.470 Zugewiesene Stellen/Budget - Gesamt 2016* 792,19 33.152.632 noch verfügbares Budget (Minderausgaben) - Gesamt 2016 3.235.368 zusätzliche Migrationsförderung 2017 Stellen Budget in € 1082 kw-Stellen A13 g.D. 057 für Migrationsförderung 1082,00 62.247.300 Zuweisung Januar 2017 211,80 12.374.341 Zuweisung Februar 2017 210,99 11.316.402 Zuweisung März 2017 24,49 1.203.131 Zuweisung April 2017 14,99 673.543 Zuweisung Mai 2017 0,18 11.879 Zuweisung Juni 2017 0,00 0 Zuweisung August 2017 163,57 3.296.258 Zuweisung September 2017 0,00 0 Zuweisung Oktober 2017 38,81 504.162 Zuweisung November 2017 22,20 172.940 Zuweisung Dezember 2017 -0,42 0 Zugewiesene Stellen/Budget - Gesamt 2017 686,61 29.552.656 Stellensperre des HMdF 250,00 14.000.000 noch verfügbares Budget (Minderausgaben) - Gesamt 2017 18.694.644 -481.360 * Die im 2016 verteilten kw-Stellen bestehen für das HHJ 2017 unverändert fort. Anlage 2 zu KA 19/6047 Anzahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen in Hessen nach Schulformen 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Allgemeinbildende Schulen 600.008 585.963 577.785 577.159 581.109 581.183 Förderschule 21.184 20.878 20.358 19.509 18.716 18.046 Förderstufe 15.691 14.777 14.385 14.111 14.030 14.423 Grundschule 208.118 206.550 208.784 208.924 210.631 213.932 Gymnasium 187.207 180.048 175.126 174.840 174.236 174.135 Hauptschule 24.418 23.171 22.376 19.892 19.079 19.185 Mittelstufenschule 2.435 3.472 4.569 5.500 6.174 6.501 Praxis und Schule 882 928 836 Realschule 77.355 73.311 68.501 65.157 61.957 60.470 schulformübergreifende Gesamtschule 63.600 63.756 63.686 62.648 62.427 62.642 Seiteneinsteiger/-innen in Intensivklassen 5.696 12.931 11.013 Berufliche Schulen 184.512 183.183 181.735 179.500 180.608 177.008 berufliches Gymnasium 14.842 14.924 15.445 15.602 15.341 14.516 Berufsfachschule 20.043 20.205 20.199 19.781 19.178 19.155 Berufsschule 115.463 113.039 110.746 106.197 105.125 104.731 Fachoberschule 21.559 22.044 22.093 21.369 20.276 19.777 Fachschule 12.605 12.971 13.252 13.015 12.470 11.724 Praxis und Schule 1.074 802 731 Seiteneinsteiger/-innen in Intensivklassen 2.462 7.416 6.374 Schulen für Erwachsene 4.758 4.598 4.523 4.265 4.430 3.800 Abendgymnasium 2.013 1.834 1.715 1.506 1.163 997 Abendhauptschule 202 163 226 254 257 385 Abendrealschule 1.784 1.885 1.940 1.913 1.751 1.592 Kolleg 759 716 642 592 520 484 Seiteneinsteiger/-innen in Intensivklassen 739 342 Summe 789.278 773.744 764.043 760.924 766.147 761.991 Schulformen Schuljahr 6047_Anlagen.pdf Anlage_1(5) Anlage_2(4)