Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 13.02.2018 betreffend Teilzeitbeschäftigung von Lehrkräften an Grund- und Förderschulen und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen sind derzeit an hessischen Schulen tätig? (Darstellung bitte nach Schulformen) Zum Stichtag 01.10.2017 werden an den reinen öffentlichen Grundschulen 14.292 Lehrkräfte eingesetzt. In den Grund-, Haupt- und Realschulen, den kooperativen und den integrierten Gesamtschulen ist eine eindeutige Zuordnung der Lehrkräfte zu den verbundenen Grundschulzweigen aufgrund des häufigen Einsatzes der Lehrkräfte in mehreren Bildungsgängen nicht eindeutig möglich, daher werden diese nicht ausgewiesen. In den öffentlichen Förderschulen sind 5.505 Lehrkräfte zum Stichtag 01.10.2017 tätig. Die kirchlichen Bediensteten/Pfarrerinnen und Pfarrer sowie unterstützende Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Erzieherinnen und Erzieher bleiben jeweils unberücksichtigt. Frage 2. Wie viele dieser Lehrkräfte sind männlich und wie viele weiblich? Zum Stichtag 01.10.2017 werden an den reinen öffentlichen Grundschulen 1.412 männliche und 12.880 weibliche Lehrkräfte eingesetzt. In den öffentlichen Förderschulen sind 1.214 männliche und 4.291 weibliche Lehrkräfte zum Stichtag 01.10.2017 tätig. Frage 3. Wie viele Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen sind derzeit auf eigenen Wunsch mit reduzierter Stundenzahl tätig? (Darstellung bitte nach Schulformen) Frage 4. Wie viele dieser Lehrkräfte mit reduzierter Stundenzahl sind männlich und wie viele weiblich? Frage 5. Wie viele dieser Lehrkräfte mit reduzierter Stundenzahl befinden sich in den Altersgruppen a) unter 35 Jahre, b) 35 bis 45 Jahre, c) 45 bis 55 Jahre, d) über 55 Jahre? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet. Auf wessen Wunsch eine Teilzeittätigkeit ausgeübt wird, ob beispielsweise auf Betreiben der Lehrkraft oder weil eine Stelle von vornherein als Teilzeitstelle besetzt wurde, ist statistisch nicht erfasst. Frage 3 und die sich darauf beziehenden Fragen 4 und 5 können daher nicht beantwortet werden. Frage 6. Wie viele Vollzeitäquivalente würden theoretisch entstehen, wenn die nicht in Vollzeit tätigen Lehrkräfte ihre Arbeitszeit um folgende Volumen aufstocken würden (Darstellung bitte nach Schulformen) a) um zwei Wochenstunden, b) um vier Wochenstunden, c) um sechs Wochenstunden, d) alle auf Vollzeit? Zum Stichtag 01.10.2017 hätte sich die Zahl der Vollzeitstellenäquivalente der in Teilzeit beschäftigen Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen bei entsprechender Erhöhung des Stellenumfangs in Summe um den aus der Tabelle ersichtlichen Betrag erhöht. Eingegangen am 5. April 2018 · Bearbeitet am 5. April 2018 · Ausgegeben am 9. April 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6051 05. 04. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6051 Schultyp Zusätzliche Vollzeitstellenäquivalente bei Erhöhung des Stellenumfangs aller teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte zum 01.10.2017 jeweils um 2 Stunden jeweils um 4 Stunden jeweils um 6 Stunden auf Vollzeit reine Grundschulen 543,1 996,9 1.372,2 2.416,9 Förderschulen 167,8 298,7 411,7 695,9 Grund-Haupt-Realschulen (ohne Grundschulen) 126,2 229,9 315,9 516,0 Gymnasien 311,2 567,5 779,3 1.210,1 Schulformübergreifende Gesamtschulen 145,5 256,2 345,8 522,6 Schulformbezogene Gesamtschulen 214,3 385,6 526,5 823,2 Frage 7. Welche Initiativen hat die Landesregierung bisher unternommen, um Lehrkräfte mit reduzierter Wochenstundenzahl zu einer Erhöhung ihrer Arbeitszeit zu bewegen? Aufstockungen von Teilzeiten gehören seit jeher zum Repertoire der Schulleitungen zur Lehrkräftegewinnung bei z.B. kurzfristigen Abwesenheiten. Seit dem Jahr 2016 wurden auf Betreiben des HKM und der Staatlichen Schulämter die Schulleitungen der Grund- und Förderschulen zu Gesprächen mit den Teilzeitlehrkräften bezüglich Stundenaufstockungen motiviert. Im Frühjahr 2018 wird der Hessische Kultusminister alle Grund- und Förderschullehrkräfte in Teilzeit und Elternzeit mit der Bitte anschreiben, ihre Stundenumfänge aufzustocken. Wiesbaden, 22. März 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz