Kleine Anfrage des Abg. Quanz (SPD) vom 14. 02. 2018 betreffend Erhalt und Ausbau der Tunnelleitzentrale am Standort Eschwege und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Der Bundesgesetzgeber plant, das Bundesfernstraßengesetz umzustrukturieren, dabei würden sich Zuständigkeiten verändern und es wird die Frage aufgeworfen, wie sich die hiesige Tunnelleitzentrale weiter entwickeln wird. Es gibt viele gute Gründe und die politischen Akteure vor Ort setzen sich dafür ein, dass in Zukunft die Tunnelleitzentrale nicht nur im Werra-Meißner-Kreis am Standort Eschwege verbleibt, sondern dass darüber hinaus eine Weiterentwicklung auch für die geplante neue Verkehrszentrale Hessen am Standort Eschwege gebündelt werden sollte. Gerade durch den Weiterbau der A 44 durch den Werra-Meißner-Kreis und die damit einhergehenden zahlreichen Tunnel und deren Überwachung sind die besten Begründungen dafür , die neue Verkehrszentrale am Standort der Tunnelleitzentrale zu etablieren. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Mit Änderung der Artikel 90 Abs. 2 und 143 e Grundgesetz sowie durch das Gesetz zur Errichtung eines Fernstraßen-Bundesamtes und des Gesetzes zur Errichtung eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen hat der Deutsche Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode die rechtlichen Grundlagen für den Übergang der Zuständigkeiten für Planung, Bau und Betrieb geschaffen. Davon erfasst werden auch die Aufgaben der Tunnelleitzentrale . Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Gefahren könnten dem Standort Eschwege mit der Tunnelleitzentrale drohen, wenn nach dem Bundesfernstraßengesetz neue Zuständigkeiten entstehen? Derzeit können noch keine Aussagen darüber getroffen werden, wie die heutige Tunnelleitzentrale künftig in die Infrastrukturgesellschaft eingebunden wird. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat bis zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Konzept vorgelegt . Frage 2. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um den Standort Eschwege für die Tunnelleitzentrale dauerhaft bestehen zu lassen? Zum Ende des Jahres 2017 haben alle Bundesländer dem BMVI eine umfangreiche Meldung zum Status der Organisation, der Projekte, der Sachmittel und der Verträge abgegeben. In diesem Zusammenhang wurde auch die Tunnelleitzentrale mit ihren Aufgabenstellungen und der langfristigen Vertragskonstellation gemeldet. Frage 3. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um die geplante Verkehrszentrale des Landes Hessen in Kombination mit der Zentralen Leitstelle des Werra-Meißner-Kreises bzw. der Tunnelleitzentrale am Standort Eschwege zu implementieren und weiterzuentwickeln? Seitens der Landesregierung bestehen derzeit keine Überlegungen, die Verkehrszentrale Hessen (VZH) am Standort Eschwege zu implementieren. Bereits seit 2001 befindet sich die für die Verkehrssteuerung und Verkehrslenkung des Straßenverkehrs in Hessen zuständige VZH am Standort Frankfurt–Rödelheim. Im Laufe des Jahres 2018 wird die VZH in das House of Logistics and Mobility umziehen. Weitergehende Überlegungen für andere Standorte der VZH gibt es nicht. Eingegangen am 28. März 2018 · Bearbeitet am 28. März 2018 · Ausgegeben am 29. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6055 28. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6055 Frage 4. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die aktuellen Investitionen zur Erneuerung der Leitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz sowie dem Rettungsdienst (Zentrale Leitstelle) und der Tunnelleitzentrale eine wichtige Infrastrukturmaßnahme darstellen, um die Weiterentwicklung zu einer gemeinsamen Leitstelle der Gefahrenabwehr und Verkehrsüberwachung/ -lenkung in Gang zu setzen? Frage 5. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass bei einer Weiterentwicklung der Leitstelle am Standort Eschwege optimale Voraussetzungen bestehen, um die Investitionen möglichst kostengünstig zu gestalten? Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 zusammen beantwortet. Die Landesregierung begrüßt die Investitionen zur Erneuerung der Leitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz sowie für den Rettungsdienst. Aufgabe der Tunnelleitzentrale ist die technische Überwachung von Straßentunneln in Hessen. Nicht zu den Aufgaben der Tunnelleitzentrale gehört die Verkehrsüberwachung. Auf Grund der unterschiedlichen Aufgabenwahrnehmungen wird die Tunnelleitzentrale nicht Bestandteil einer gemeinsamen Leitstelle für Gefahrenabwehr und Verkehrsüberwachung sein. Frage 6. Gibt es alternative Überlegungen, wie die Tunnelleitzentrale dauerhaft gesichert und weiterentwickelt werden kann, um die Arbeitsplätze zukunftssicher zu machen und ggf. neue aufzubauen? Ob und wie die Tunnelleitzentrale weiterentwickelt werden kann, ist zunächst abhängig von der Entscheidung des Bundes zum Standortkonzept. Das BMVI hat avisiert, bis Mitte dieses Jahres das Standortkonzept vorzulegen. Wiesbaden, 19. März 2018 Tarek Al-Wazir